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Fassadensanierung

Fassade: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Fassadensanierung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Die Fassade schützt die Wand vor Regen, Frost und Sonne, und sie prägt das Bild eines Hauses. Ob ein neuer Anstrich reicht oder Putz, Dämmung und Verkleidung fällig sind, hängt vom Untergrund ab. Hier lesen Sie, wie sich die Arbeiten unterscheiden, welche Vorschriften greifen können und was ein Betrieb für ein belastbares Angebot braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region, ob Sie Privatperson sind oder ein Gewerbeobjekt betreuen.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Anstrich, Putz, Dämmung, Verkleidung

  • Fassadenanstrich: Sinnvoll, wenn der Putz fest und weitgehend rissfrei ist. Die Farbe muss zum Untergrund passen, etwa Silikat-, Silikonharz- oder Dispersionsfarbe; ein falsches System kann abplatzen oder Feuchte einschließen.
  • Neuer Putz: Bei Hohlstellen, großen Rissen oder Abplatzungen wird der alte Putz ausgebessert oder abgeschlagen und neu aufgebaut.
  • Wärmedämmverbundsystem (WDVS): Dämmplatten werden auf die Wand geklebt, meist zusätzlich gedübelt, und verputzt. Das verbessert den Wärmeschutz erheblich, ist aber ein Eingriff in Fensteranschlüsse, Dachüberstand und Sockel.
  • Vorgehängte hinterlüftete Fassade: Eine Unterkonstruktion trägt Platten aus Holz, Faserzement, Metall oder Keramik, dahinter liegen Dämmung und Luftschicht. Aufwendiger, aber robust und gut reparierbar.
  • Fassadenreinigung: Algen, Moos und Schmutz werden entfernt. Kommen sie schnell wieder, steckt oft Feuchte oder fehlender Dachüberstand dahinter.

Vorschriften: Wärmeschutz, Gestaltung, Gerüst

Wird Außenputz erneuert oder eine Verkleidung angebracht, kann das Gebäudemodernisierungsgesetz Anforderungen an den Wärmeschutz der erneuerten Wandflächen stellen. Ausgenommen sind Änderungen, die nicht mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche betreffen; ein reiner Anstrich gehört nicht dazu. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann vor der Planung außerdem ein Beratungsgespräch mit einer Energieberatung vorgeschrieben sein, und ein Betrieb muss in seinem Angebot schriftlich darauf hinweisen, wenn das zutrifft.

Farbe und Material können durch Bebauungsplan, Gestaltungssatzung oder Denkmalschutz vorgegeben sein. Eine Außendämmung, die über die Grundstücksgrenze ragt, ist je nach Bundesland im Nachbarrecht geregelt. Steht das Gerüst auf dem Gehweg, braucht es eine Genehmigung der Gemeinde.

Quelle: gesetze-im-internet.de

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Welche Angaben ein Betrieb für das Angebot braucht

  • ob Sie Eigentümer sind; bei Wohnungseigentum ist die Fassade Gemeinschaftseigentum
  • Gebäudeart und Baujahr
  • die ungefähre Fassadenfläche und die Zahl der Geschosse, wichtig für Gerüst und Aufwand
  • den Zustand: nur optische Auffrischung, Risse oder Abplatzungen, stark beschädigt
  • Zeitraum und groben Budgetrahmen
  • Besonderheiten wie Denkmalschutz, Klinker- oder Fachwerkanteile, Anbauten oder eine gewünschte Dämmung

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Wurde der Untergrund geprüft, etwa auf Haftung, Hohlstellen und Feuchte, bevor ein System empfohlen wurde?
  • Sind Gerüst, Abdeckarbeiten, Untergrundvorbehandlung und Rissbehandlung einzeln aufgeführt?
  • Bei Dämmung: Welche Dämmstärke, welches System, wie werden Fensterbänke, Rollladenkästen und Sockel angeschlossen?
  • Werden Fallrohre, Leuchten, Markisen und Satellitenschüsseln demontiert und wieder montiert?
  • Bei älteren Häusern: Ist geklärt, ob Putz, Spachtel oder Platten Schadstoffe enthalten können?

Förderung für die Fassadendämmung

Ein reiner Anstrich wird nicht gefördert. Wird die Außenwand gedämmt, kommen die Bundesförderung für die Gebäudehülle oder eine Steuerermäßigung in Frage. Für die BAFA-Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden; für die Steuerermäßigung braucht es eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster. Beide Wege lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Einzelheiten stehen auf unserer Seite zur Dämmung; ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

Quelle: bafa.de · gesetze-im-internet.de

So geht es nach der Anfrage weiter

Sie beschreiben Ihre Fassade und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten, ohne Namen oder Kontakt. Übernimmt ein Betrieb die Anfrage, gehört sie ihm allein, und er bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer bekommen Sie per E-Mail, bevor er Ihre Daten sieht.

„Geprüft“ heißt: Es gibt ihn als Unternehmen, belegt über USt-ID oder Registerauszug. Eine Qualitätsprüfung ist das nicht. Offrano ist nicht Vertragspartner. Übernimmt innerhalb von 21 Tagen niemand, endet die Anfrage; eine Zusage auf Übernahme gibt es nicht.

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Häufige Fragen

Wann reicht ein Anstrich, wann braucht es neuen Putz?

Ein Anstrich reicht, wenn der Putz fest sitzt und nur feine Risse hat. Klingt er beim Abklopfen hohl, bröselt er oder ziehen sich breite Risse durch die Fläche, muss der Putz ausgebessert oder erneuert werden.

Brauche ich für einen neuen Fassadenanstrich eine Genehmigung?

Meist nicht. Ausnahmen gibt es bei Denkmalschutz, Gestaltungssatzungen oder Farbvorgaben im Bebauungsplan. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach, bevor Sie eine auffällige Farbe wählen.

Lohnt sich eine Fassadendämmung?

Das hängt vom Zustand der Wand, vom Baujahr und davon ab, ob ohnehin Arbeiten an der Fassade anstehen. Wird der Putz sowieso erneuert, fallen Gerüst und Vorarbeiten nur einmal an. Eine Energieberatung kann das für Ihr Haus durchrechnen.

Warum kommen Algen an der Fassade immer wieder?

Algen wachsen, wo die Oberfläche lange feucht bleibt, etwa an Nordseiten, unter Bäumen oder bei gut gedämmten Wänden, deren Außenseite kühl bleibt. Eine Reinigung hilft kurzfristig; dauerhaft wirken bauliche Lösungen und passende Beschichtungen, die der Betrieb erläutern sollte.

Können Hausverwaltungen oder Firmen anfragen?

Ja. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte gilt derselbe Ablauf. Geben Sie an, ob ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegt.

Wer bezahlt Offrano?

Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt. Für Sie entstehen keine Kosten, und sein Angebot ist unverbindlich.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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