Fassadensanierung
Fassade in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ob Malerarbeiten an einem Mehrfamilienhaus, ein neuer Verputz oder eine Aussenwärmedämmung: Was an der Fassade sinnvoll ist, entscheidet der Untergrund, und was erlaubt ist, oft die Gemeinde. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Anstrich, Verputz, Dämmung, Verkleidung
- Fassadenanstrich: wenn der Verputz fest und weitgehend rissfrei ist. Das Farbsystem muss zum Untergrund passen, sonst löst es sich oder hält Feuchte zurück.
- Neuer Verputz: bei Hohlstellen, grösseren Rissen oder Abplatzungen. Mineralische Altputze verlangen verträgliche Materialien.
- Verputzte Aussenwärmedämmung: Dämmplatten mit Armierung und Deckputz. Sie verbessert den Wärmeschutz deutlich, verändert aber Fensteranschlüsse, Simse und Dachvorsprung.
- Hinterlüftete Fassade: Unterkonstruktion mit Holzschalung, Faserzement-, Metall- oder Keramikplatten, dahinter Dämmung und Luftschicht. Robust und gut reparierbar.
- Fassadenreinigung: Algen und Verschmutzungen entfernen. Kommen sie rasch zurück, ist die Ursache meist dauerhafte Feuchte.
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- Gebäudeart und Baujahr
- die ungefähre Fassadenfläche und die Anzahl Geschosse, wichtig für das Gerüst
- den Zustand: nur optische Auffrischung, Risse oder Abplatzungen, stark beschädigt
- Besonderheiten wie Holzfassade, Klinker, Kernzone, Anbauten oder eine gewünschte Dämmung
In Liechtenstein: Bewilligung, Gemeinde und Betriebe aus der Region
Ob die Arbeit an Dach oder Fassade eine Baubewilligung braucht, klären Sie vor der Offerte mit Ihrer Gemeinde; das Baugesuch wird in Liechtenstein über die Gemeinde eingereicht und vom Land geprüft. Ein guter Betrieb weiss, welche Unterlagen verlangt werden, und hilft beim Gesuch.
Viele Betriebe, die in Liechtenstein arbeiten, haben ihren Sitz in der Schweiz oder in Österreich. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in Liechtenstein in der Regel vorher bei den Behörden anmelden; fragen Sie den Betrieb, ob das erledigt ist, und vereinbaren Sie, dass Offerte und Rechnung in Franken gestellt werden.
Was mit Ihrer Anfrage geschieht
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Brauche ich für einen neuen Fassadenanstrich eine Bewilligung?
Bei gleichem Farbton meist nicht. Neue Farben können in Kernzonen oder bei geschützten Bauten bewilligungspflichtig sein, manche Gemeinden verlangen Farbmuster. Fragen Sie beim Bauamt nach.
Wann reicht ein Anstrich?
Wenn der Verputz fest sitzt und nur feine Risse hat. Klingt er beim Abklopfen hohl oder bröckelt er, muss er ausgebessert oder erneuert werden.
Warum kommen Algen an der Fassade immer wieder?
Algen wachsen dort, wo die Oberfläche lange feucht bleibt, etwa an Nordseiten, unter Bäumen oder bei gut gedämmten Wänden, deren Aussenseite nachts stark abkühlt. Eine Reinigung hilft kurzfristig; dauerhaft wirken grössere Dachvorsprünge, bessere Wasserführung und ein passendes Putz- und Farbsystem, das der Betrieb in der Offerte erklären sollte.
Darf ein Betrieb aus der Schweiz oder Österreich in Liechtenstein arbeiten?
Ja, viele tun das. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in der Regel vorher anmelden. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Kann ich meine Anfrage zurückziehen?
Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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