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Fassadensanierung

Fassade in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Fassadensanierung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Baujahr des Gebäudes (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ob Malerarbeiten an einem Mehrfamilienhaus, ein neuer Verputz oder eine Aussenwärmedämmung: Was an der Fassade sinnvoll ist, entscheidet der Untergrund, und was erlaubt ist, oft die Gemeinde. Diese Seite erklärt die Möglichkeiten, die Schweizer Regeln zu Bewilligung, Energie und Förderung sowie die Angaben, die ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Anstrich, Verputz, Dämmung, Verkleidung

  • Fassadenanstrich: wenn der Verputz fest und weitgehend rissfrei ist. Das Farbsystem muss zum Untergrund passen, sonst löst es sich oder hält Feuchte zurück.
  • Neuer Verputz: bei Hohlstellen, grösseren Rissen oder Abplatzungen. Mineralische Altputze verlangen verträgliche Materialien.
  • Verputzte Aussenwärmedämmung: Dämmplatten mit Armierung und Deckputz. Sie verbessert den Wärmeschutz deutlich, verändert aber Fensteranschlüsse, Simse und Dachvorsprung.
  • Hinterlüftete Fassade: Unterkonstruktion mit Holzschalung, Faserzement-, Metall- oder Keramikplatten, dahinter Dämmung und Luftschicht. Robust und gut reparierbar.
  • Fassadenreinigung: Algen und Verschmutzungen entfernen. Kommen sie rasch zurück, ist die Ursache meist dauerhafte Feuchte.

Baugesuch, Energievorschriften und Gebäudeprogramm

Ein Anstrich im bisherigen Farbton ist meist bewilligungsfrei. Neue Farben, eine Aussenwärmedämmung oder eine andere Verkleidung können dagegen ein Baugesuch erfordern, besonders in Kernzonen, bei geschützten Bauten oder wenn die Dämmung Grenz- oder Strassenabstände berührt. Die Regeln setzen Kanton und Gemeinde. Die kantonalen Energievorschriften nach MuKEn verlangen bei der Erneuerung von Aussenwänden einen bestimmten Wärmeschutz.

Die Wärmedämmung der Fassade wird über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen gefördert, ein reiner Anstrich nicht. Das Gesuch geht an die Energiefachstelle Ihres Kantons und muss vor Baubeginn eingereicht sein. Die Bedingungen legt jeder Kanton selbst fest.

Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch

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Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht

  • ob Sie Eigentümer sind; im Stockwerkeigentum ist die Fassade gemeinschaftlich und braucht einen Beschluss der Gemeinschaft
  • Gebäudeart und Baujahr
  • die ungefähre Fassadenfläche und die Anzahl Geschosse, wichtig für das Gerüst
  • den Zustand: nur optische Auffrischung, Risse oder Abplatzungen, stark beschädigt
  • Zeitraum und Budgetrahmen in Franken
  • Besonderheiten wie Holzfassade, Klinker, Kernzone, Anbauten oder eine gewünschte Dämmung

Worauf Sie bei der Offerte achten sollten

  • Wurde der Untergrund auf Haftung, Hohlstellen und Feuchte geprüft, bevor ein System empfohlen wurde?
  • Sind Gerüst, Abdeckarbeiten, Untergrundvorbehandlung und Rissbehandlung einzeln aufgeführt?
  • Bei Dämmung: Dämmstoff, Stärke und die Anschlüsse an Fenster, Storen, Sockel und Dach?
  • Sind Spenglerarbeiten an Fensterbänken und Abdeckungen enthalten?
  • Bei älteren Häusern: Ist abgeklärt, ob Verputz, Kitte oder Platten Asbest enthalten können? Die Suva rät, bei Baujahr vor 1990 davon auszugehen.

Quelle: suva.ch

Typische Fehler

  • Dichte Farbe auf mineralischen Altputz: Feuchte bleibt in der Wand, der Putz nimmt Schaden.
  • Aussenwärmedämmung ohne neue Fensterbänke: Wasser läuft hinter die Dämmung.
  • Storen und Befestigungen nicht eingeplant: Nach der Dämmung passen sie nicht mehr.
  • Förderung vergessen: Wer vor dem Gesuch mit den Arbeiten beginnt, erhält keinen Beitrag aus dem Gebäudeprogramm.

Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch

Ihre Anfrage bei Offrano

Nach der Bestätigung von Telefonnummer und E-Mail-Adresse sehen Betriebe aus Ihrer Region die Eckdaten Ihrer Fassade ohne Namen und Kontakt. Nur ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen, und er bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer erhalten Sie per E-Mail, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht.

Geprüft ist, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht wie gut er arbeitet. Offrano ist nicht Vertragspartner. Übernimmt innerhalb von 21 Tagen niemand, endet die Anfrage; eine Zusage gibt es nicht.

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen neuen Fassadenanstrich eine Bewilligung?

Bei gleichem Farbton meist nicht. Neue Farben können in Kernzonen oder bei geschützten Bauten bewilligungspflichtig sein, manche Gemeinden verlangen Farbmuster. Fragen Sie beim Bauamt nach.

Wird die Fassadendämmung gefördert?

Ja, über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen, zu den Bedingungen Ihres Kantons. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.

Wann reicht ein Anstrich?

Wenn der Verputz fest sitzt und nur feine Risse hat. Klingt er beim Abklopfen hohl oder bröckelt er, muss er ausgebessert oder erneuert werden.

Warum kommen Algen an der Fassade immer wieder?

Algen wachsen dort, wo die Oberfläche lange feucht bleibt, etwa an Nordseiten, unter Bäumen oder bei gut gedämmten Wänden, deren Aussenseite nachts stark abkühlt. Eine Reinigung hilft kurzfristig; dauerhaft wirken grössere Dachvorsprünge, bessere Wasserführung und ein passendes Putz- und Farbsystem, das der Betrieb in der Offerte erklären sollte.

Kann die Liegenschaftsverwaltung anfragen?

Ja. Geben Sie an, ob der Beschluss der Stockwerkeigentümer schon vorliegt und ob ein Hauswart als Ansprechperson vor Ort ist.

Wer bezahlt Offrano?

Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt. Für Sie entstehen keine Kosten, und Sie entscheiden frei über den Auftrag.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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