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Fassadensanierung

Fassade in Österreich: ein Kostenvoranschlag von genau einem Betrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Fassadensanierung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ob Gründerzeithaus mit Stuck, Einfamilienhaus aus den Siebzigern oder Mehrparteienhaus: Was an der Fassade sinnvoll ist, entscheidet der Zustand des Untergrunds, und was erlaubt ist, oft die Gemeinde. Diese Seite erklärt die Möglichkeiten vom Anstrich bis zum Vollwärmeschutz, die österreichischen Regeln zu Ortsbild und Bewilligung und welche Angaben ein Betrieb für seinen Kostenvoranschlag braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Vom Anstrich bis zur hinterlüfteten Fassade

  • Fassadenanstrich: wenn der Verputz fest sitzt. Die Farbe muss zum Untergrund passen, sonst blättert sie oder hält Feuchte in der Mauer.
  • Neuer Verputz: bei Hohlstellen, breiten Rissen oder Abplatzungen. Historische Kalkputze sollten mit verträglichen Materialien ausgebessert werden.
  • Vollwärmeschutz (WDVS): Dämmplatten mit Armierung und Deckputz. Er verbessert den Wärmeschutz deutlich, verändert aber Fensteranschlüsse, Fensterbänke, Sockel und Dachvorsprung.
  • Hinterlüftete Fassade: Unterkonstruktion mit Holz-, Faserzement-, Metall- oder Keramikplatten, dahinter Dämmung und Luftschicht.
  • Fassadenreinigung: Algen und Schmutz entfernen. Kehren sie rasch zurück, liegt die Ursache meist in dauerhafter Feuchte.

Bauordnung, Ortsbild und Förderung in Österreich

Ein Anstrich im bestehenden Farbton ist meist ohne Verfahren möglich. Eine Änderung der äußeren Gestaltung, ein Vollwärmeschutz oder eine neue Verkleidung kann dagegen nach der Bauordnung Ihres Bundeslandes anzeige- oder bewilligungspflichtig sein, besonders in Schutzzonen, bei Ortsbildschutz oder bei Denkmalschutz. Ragt eine Außendämmung über die Grundgrenze oder auf öffentlichen Grund, braucht es die Zustimmung des Nachbarn oder der Gemeinde. Für ein Gerüst auf dem Gehsteig ist eine Bewilligung für die Benützung öffentlichen Grundes nötig.

Den bundesweiten Sanierungsbonus für thermische Sanierungen gibt es laut Förderstelle derzeit nicht mehr, neue Registrierungen sind nicht möglich. Für eine Fassadendämmung kommen vor allem Förderungen der Bundesländer in Frage, meist mit Energieausweis. Klären Sie die Bedingungen bei der Förderstelle Ihres Landes, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Quelle: sanierungsoffensive.gv.at

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Angaben für den Kostenvoranschlag

  • ob Sie Eigentümer sind; bei Wohnungseigentum ist die Fassade ein allgemeiner Teil und braucht einen Beschluss
  • Gebäudeart und Baujahr
  • die ungefähre Fassadenfläche und die Anzahl der Geschosse, für Gerüst und Aufwand
  • den Zustand: optische Auffrischung, Risse oder Abplatzungen, stark beschädigt
  • Zeitraum und Budgetrahmen in Euro
  • Besonderheiten wie Stuck, Gesimse, Schutzzone, Anbauten oder ein gewünschter Vollwärmeschutz

Worauf Sie beim Kostenvoranschlag achten sollten

  • Wurde der Untergrund auf Haftung, Hohlstellen und Feuchte geprüft?
  • Sind Gerüst, Abdeckung von Fenstern und Pflanzen, Untergrundvorbereitung und Rissbehandlung einzeln angeführt?
  • Beim Vollwärmeschutz: Dämmstoff, Dicke, Dübelung und die Anschlüsse an Fenster, Rollläden und Sockel?
  • Werden Blechteile vom Spengler angepasst, und ist das im Preis enthalten?
  • Ist der Kostenvoranschlag verbindlich, und bis wann gilt er?

Typische Fehler

  • Dichte Dispersionsfarbe auf alten Kalkputz: Feuchte bleibt in der Mauer, der Putz leidet.
  • Vollwärmeschutz ohne neue Fensterbänke und Anschlüsse: Wasser läuft hinter die Dämmung.
  • Nur die Straßenseite saniert, die Rückseite vergessen: Schäden dort bleiben und breiten sich aus.
  • Stuck oder Gesimse abgeschlagen, um einfacher dämmen zu können, obwohl das Ortsbild geschützt ist.

Ihre Anfrage bei Offrano

Nach Bestätigung von Telefonnummer und E-Mail-Adresse sehen Betriebe aus Ihrer Region die Eckdaten Ihrer Fassade, aber keinen Namen und keinen Kontakt. Nur ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen, und nur er bezahlt Offrano dafür; für Sie bleibt sie kostenlos und unverbindlich. Seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer senden wir Ihnen per E-Mail, bevor er Ihre Daten erhält.

Geprüft ist, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht wie gut er arbeitet. Offrano ist nicht Vertragspartner. Nach 21 Tagen ohne Übernahme endet die Anfrage; eine Zusage auf Übernahme gibt es nicht.

Förderung in Österreich

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • Wien – Thermische Eigenheimsanierung

    Stadt Wien (MA 25 / MA 50)

    Gefördert wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle von Eigenheimen, Reihen- und Kleingartenwohnhäusern, etwa Dämmung von Außenwänden, Dach und Decken oder neue Fenster und Türen, zusätzlich hocheffiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen. Voraussetzung sind unter anderem Hauptwohnsitz, eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung und Einkommensgrenzen (z. B. 54.710 Euro für 1 Person).

    Quelle: www.wien.gv.at · Stand 09.2026

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen Vollwärmeschutz eine Bewilligung?

Das hängt von der Bauordnung Ihres Bundeslandes und der Lage ab. In Schutzzonen oder bei Ortsbildschutz ist häufig ein Verfahren nötig, sonst reicht teils eine Anzeige oder gar nichts. Die Gemeinde gibt Auskunft.

Darf ich die Farbe meiner Fassade frei wählen?

Außerhalb von Schutzzonen meist ja. Bebauungsplan, Ortsbildschutz oder Denkmalschutz können Farben aber vorgeben; fragen Sie vor der Wahl eines auffälligen Farbtons bei der Gemeinde nach.

Gibt es Förderung für die Fassade?

Für einen Anstrich in der Regel nicht. Für die Dämmung kommen Förderungen der Bundesländer in Frage; der bundesweite Sanierungsbonus nimmt derzeit keine neuen Registrierungen an.

Kann eine Hausverwaltung anfragen?

Ja. Geben Sie an, ob der Beschluss der Eigentümergemeinschaft schon vorliegt, damit der Betrieb den Zeitplan einschätzen kann.

Was kostet mich die Anfrage?

Nichts. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt; ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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