Begriff
Stockwerkeigentum: was der Begriff bedeutet
Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen.
Im Stockwerkeigentum gehören die eigenen Räume zum Sonderrecht, Dach, Fassade und Treppenhaus der Gemeinschaft. Über gemeinschaftliche Teile entscheidet die Versammlung.
Freiheit und Grenzen
Der Stockwerkeigentümer ist in der Verwaltung, Benutzung und baulichen Ausgestaltung seiner eigenen Räume frei, darf aber anderen die Ausübung des gleichen Rechts nicht erschweren und gemeinschaftliche Bauteile nicht beschädigen oder in ihrer Funktion beeinträchtigen. Für bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen gelten die Regeln über das Miteigentum mit unterschiedlichen Mehrheiten.
Informieren Sie die Verwaltung vor einem Umbau.
Quelle: fedlex.admin.ch