Wärmedämmung
Dämmung in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Fachbetrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Wärmedämmung in Liechtenstein: Hier lesen Sie, was über Aufwand und Eignung entscheidet, welche Angaben ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht und was im Land gilt, von der Bewilligung über die Gemeinde bis zur Förderung. Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb aus Ihrer Region. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus der Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Welches Bauteil dämmen?
- Estrichboden: Ist der Estrich unbeheizt, wird der Boden darüber gedämmt, begehbar oder nicht. Oft der einfachste Einstieg.
- Steildach: Dämmung zwischen, unter oder über den Sparren, wenn das Dachgeschoss bewohnt ist oder werden soll. Die Aufsparrendämmung passt vor allem zu einer neuen Eindeckung.
- Aussenwand: verputzte Aussenwärmedämmung, hinterlüftete Fassade oder Innendämmung, wenn die Fassade erhalten bleiben muss. Innendämmung verlangt einen sorgfältigen Feuchteschutz.
- Kellerdecke: Dämmplatten an der Decke zum unbeheizten Untergeschoss; Raumhöhe, Leitungen und Türen sind zu prüfen.
- Einblasdämmung: Hohlräume in Wänden, Böden oder Dachschrägen werden verfüllt, wenn sie durchgängig und trocken sind.
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- Gebäudeart und Baujahr
- welche Bauteile gedämmt werden sollen: Dach, oberste Geschossdecke beziehungsweise Estrichboden, Aussenwände, Kellerdecke
- die ungefähre Fläche je Bauteil
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind Dämmstoff, Stärke und Wärmeleitfähigkeit angegeben, damit sich der erreichte Wärmeschutz nachvollziehen lässt?
- Ist die luftdichte Schicht mit Dampfbremse und Anschlüssen beschrieben?
- Sind Anschlüsse an Fenster, Wände und Durchdringungen geplant, damit keine Wärmebrücken bleiben?
- Sind Gerüst, Vorarbeiten, Entsorgung alter Dämmung und Spengler- oder Schreinerarbeiten enthalten?
Förderung in Liechtenstein: Land und Gemeinde
Für die Wärmedämmung bestehender Bauten prüft die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft die Anträge, sichert die Förderung des Landes zu und zahlt sie aus. Die Gemeinden leisten zusätzlich einen eigenen Beitrag, der meist gleich hoch ist wie die Landesförderung, bis zur jeweiligen Höchstgrenze; dafür brauchen Sie die Auszahlungsbescheinigung des Landes. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, was dort gilt.
Quelle: energiebuendel.li
Förderung des Landes: die Programme
Energieförderung des Landes – Gebäudehülle (Wärmedämmung) (Energiefachstelle Liechtenstein (Amt für Volkswirtschaft)): Gefördert wird die Wärmedämmung bestehender Gebäude, laut Energiefachstelle CHF 100 pro m² für Bauteile gegen aussen (z. B. Fenster, Wände, Dach) und CHF 50 pro m² gegen unbeheizte Räume. Voraussetzung ist u. a. eine Baubewilligung vor dem 30. März 1993; Antrag vor Baubeginn.
Ob gefördert wird, entscheidet allein die Energiefachstelle. Der Antrag gehört in der Regel vor Baubeginn eingereicht; stimmen Sie den Terminplan mit dem Betrieb ab.
Quelle: energiebuendel.li
Was mit Ihrer Anfrage geschieht
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
Förderung in Liechtenstein
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Energieförderung des Landes – Gebäudehülle (Wärmedämmung)
Energiefachstelle Liechtenstein (Amt für Volkswirtschaft)
Gefördert wird die Wärmedämmung bestehender Gebäude, laut Energiefachstelle CHF 100 pro m² für Bauteile gegen aussen (z. B. Fenster, Wände, Dach) und CHF 50 pro m² gegen unbeheizte Räume. Voraussetzung ist u. a. eine Baubewilligung vor dem 30. März 1993; Antrag vor Baubeginn.
Quelle: www.energiebuendel.li · Stand 09.2026
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Häufige Fragen
Womit fange ich an?
Häufig mit dem Estrichboden oder dem Dach, weil der Aufwand überschaubar ist.
Brauche ich für eine Aussendämmung ein Baugesuch?
Weil die Wand dicker wird, können Grenzabstände oder Kernzonenvorschriften betroffen sein; fragen Sie beim Bauamt nach.
Führt Dämmung zu Schimmel?
Nicht bei fachgerechter Planung und luftdichter Ausführung. Kritisch sind Wärmebrücken, undichte Dampfbremsen und Innendämmungen ohne Feuchtenachweis.
Zahlt auch meine Gemeinde etwas?
Meist ja: Die Gemeinden ergänzen die Landesförderung, oft in gleicher Höhe bis zur Höchstgrenze. Nötig ist die Auszahlungsbescheinigung des Landes.
Quelle: energiebuendel.li
Kann ich meine Anfrage zurückziehen?
Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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