Energetische Sanierung
Energetische Sanierung in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Energetische Sanierung in Liechtenstein: Hier lesen Sie, was über Aufwand und Eignung entscheidet, welche Angaben ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht und was im Land gilt, von der Bewilligung über die Gemeinde bis zur Förderung. Eine energetische Sanierung verbindet mehrere Gewerke: Dach, Estrichboden, Fassade, Fenster, Kellerdecke, Lüftung und Heizung. Entscheidend ist, dass die Schritte zusammenpassen und in einer sinnvollen Etappierung geplant werden. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus der Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Die Varianten
- Sanierung der Gebäudehülle: Dämmung von Dach oder Estrichboden, Fassade und Kellerdecke, Ersatz von Fenstern und Aussentüren durch Schreiner oder Fensterbauer.
- Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung: sorgt in dichten Gebäuden für Luftaustausch und hält Wärme im Haus.
- Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, neue Pumpen und Thermostatventile, Einstellung der Regelung.
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- Gebäudeart, ungefähres Baujahr und Wohnfläche
- welche Massnahmen geplant sind: Dach, Fassade und Aussenwände, Fenster, Heizung, Lüftung, Kellerdecke
- ob Sie Fördergelder nutzen möchten
- Zeitrahmen, Budgetrahmen und Besonderheiten wie Schutzobjekt, Feuchteschäden oder Sanierung im bewohnten Zustand
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind Anschlüsse zwischen den Bauteilen bedacht, etwa Fenster an der neuen Dämmung?
- Wer koordiniert die Gewerke, das Baugesuch und das Fördergesuch?
- Sind Termine so geplant, dass mit den Arbeiten erst nach Einreichung des Fördergesuchs begonnen wird?
Förderung in Liechtenstein: Land und Gemeinde
Für Dämmung, Heizungsersatz und Minergie-Bauten prüft die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft die Anträge, sichert die Förderung des Landes zu und zahlt sie aus. Die Gemeinden leisten zusätzlich einen eigenen Beitrag, der meist gleich hoch ist wie die Landesförderung, bis zur jeweiligen Höchstgrenze; dafür brauchen Sie die Auszahlungsbescheinigung des Landes. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, was dort gilt.
Quelle: energiebuendel.li
Eine Anfrage, ein Betrieb: so funktioniert Offrano
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Braucht die Fassadendämmung ein Baugesuch?
In Kernzonen oder bei Schutzobjekten ist es häufiger nötig. Fragen Sie bei der Bauverwaltung nach, bevor Sie Offerten vergleichen.
Brauche ich nach der Dämmung eine Komfortlüftung?
Nicht zwingend, aber ein Lüftungskonzept sollte zeigen, wie der nötige Luftaustausch gesichert ist. Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung ist eine mögliche Lösung.
Zahlt auch meine Gemeinde etwas?
Meist ja: Die Gemeinden ergänzen die Landesförderung, oft in gleicher Höhe bis zur Höchstgrenze. Nötig ist die Auszahlungsbescheinigung des Landes.
Quelle: energiebuendel.li
Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.
Kann ich meine Anfrage zurückziehen?
Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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