Wärmepumpe
Heizungstausch: von Gas oder Öl zur Wärmepumpe – in der Schweiz
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Beim Tausch im bewohnten Haus muss die Wärmepumpe zu dem passen, was schon da ist: Heizkörper, Rohrnetz, Warmwasser, Platz im Keller und Stromanschluss. Dazu kommt der Rückbau des alten Kessels und oft eines Öltanks. Diese Seite beschreibt den Ablauf, die Förderreihenfolge und die Fehler, die beim Wechsel am häufigsten passieren.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Der Ablauf eines Heizungstauschs
- Bestandsaufnahme: Verbrauch der letzten Jahre, Heizkörpergrössen, Vorlauftemperaturen an kalten Tagen, Zählerschrank.
- Heizlast und Planung: raumweise Berechnung, Auswahl des Geräts, Prüfung, ob einzelne Heizkörper getauscht werden müssen.
- Fördergesuch: beim Kanton vor Baubeginn einreichen; ob Sie die Zusage abwarten müssen, sagt die Energiefachstelle.
- Umbau: meist innerhalb weniger Tage, der alte Kessel läuft bis kurz vorher weiter.
- Rückbau und Entsorgung von Kessel, Abgasanlage und gegebenenfalls Öltank, dann Inbetriebnahme und hydraulischer Abgleich.
Was der Betrieb für den Tausch wissen muss
- die heutige Heizung, ihr Alter und den Verbrauch der letzten Jahre laut Abrechnung
- ob Heizkörper, Fussbodenheizung oder beides vorhanden sind
- wie das Warmwasser heute bereitet wird
- ob ein Öltank oder Flüssiggastank zurückgebaut werden soll
- ob Dämmung oder neue Fenster erledigt oder geplant sind
Typische Fehler beim Wechsel
- Leistung vom alten Kessel übernommen: Alte Kessel sind oft zu gross, die Wärmepumpe wird es dann auch.
- Heizkörper nicht geprüft: Ein einzelner zu kleiner Heizkörper zwingt die ganze Anlage zu hohen Temperaturen.
- Vor dem Fördergesuch mit dem Bau begonnen: Dann ist der Beitrag in der Regel verloren.
- Rückbau nicht in der Offerte: Entsorgung von Kessel und Tank wird nachträglich teuer.
Kanton, Gebäudeprogramm und MuKEn
Die Energievorschriften für bestehende Gebäude erlassen die Kantone, meist auf Grundlage der Mustervorschriften MuKEn; was beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung verlangt wird, unterscheidet sich deshalb von Kanton zu Kanton. Beim Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen variieren die geförderten Massnahmen und Beiträge je Kanton, und das Gesuch ist vor Baubeginn einzureichen. Klären Sie beides bei der Energiefachstelle Ihres Kantons, bevor Sie die Offerte unterschreiben.
Quelle: fedlex.admin.ch · dasgebaeudeprogramm.ch
Lärmschutz nach Bundesrecht
Wärmepumpen und Klimageräte fallen unter die Lärmschutz-Verordnung. Eine neue Anlage darf die Planungswerte der Zone nicht überschreiten; bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist dafür der Schallleistungspegel bei einer tiefen Aussentemperatur massgebend. Viele Gemeinden verlangen deshalb mit dem Baugesuch oder der Meldung einen Lärmschutznachweis. Lassen Sie sich zeigen, wie der Betrieb ihn für Ihren Standort führt.
Quelle: fedlex.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Offrano gibt Ihre Anfrage an einen einzigen Heizungsbetrieb weiter. Er zahlt für die Anfrage, Sie nicht. Wer sich meldet, erfahren Sie vorher per E-Mail; eine Zusage, dass jemand übernimmt, gibt es nicht.
Förderung in der Schweiz
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
Bund und Kantone (kantonale Energiefachstellen)
Gefördert werden u. a. die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden, der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen, umfassende Gesamtsanierungen mit GEAK sowie der GEAK Plus. Welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton selbst fest; das Gesuch geht an die Energiefachstelle des Standortkantons.
Quelle: www.dasgebaeudeprogramm.ch · Stand 09.2026
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Häufige Fragen
Wie lange bin ich ohne Heizung?
Das hängt vom Umfang ab. Viele Betriebe planen so, dass der alte Kessel bis kurz vor dem Umbau läuft. Fragen Sie nach einer Übergangslösung, wenn der Tausch in die Heizzeit fällt.
Muss ich alle Heizkörper tauschen?
Meist nicht. Oft reicht es, einzelne zu kleine Heizkörper zu ersetzen. Das zeigt die raumweise Heizlastberechnung.
Was passiert mit dem Öltank?
Er wird gereinigt und ausgebaut oder stillgelegt. Das sollte als eigene Position in der Offerte stehen, einschliesslich Entsorgung.
Muss ich das Fördergesuch vor dem Auftrag stellen?
Beim Gebäudeprogramm ja, vor Baubeginn. Welche Massnahmen Ihr Kanton fördert, sagt die kantonale Energiefachstelle.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
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