Wärmepumpe
Neuinstallation einer Wärmepumpe: früh in die Planung – in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
✓ Bestätigen
Fast geschafft: Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Im Neubau gibt es keinen alten Kessel, auf den Rücksicht zu nehmen ist. Dafür muss die Wärmepumpe in einen Bauablauf passen, an dem Architekt, Energieplaner, Elektriker, Unterlagsbodenleger und oft ein Bohrunternehmen beteiligt sind. Diese Seite zeigt, wann der Heizungsbauer gefragt ist, welche Unterlagen er braucht und wo die typischen Schnittstellen liegen. Um den Austausch einer bestehenden Heizung geht es auf einer eigenen Seite.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Wann der Betrieb ins Spiel kommt
Die Wärmepumpe bestimmt Dinge, die im Rohbau festgelegt werden: Aufstellort und Fundament des Aussengeräts, Leerrohre für Kältemittel- oder Wasserleitungen, Platz für Speicher im Technikraum, den Zählerplatz und bei Erdwärme die Zufahrt für das Bohrgerät. Sinnvoll ist eine Offerte, sobald die Werkplanung steht, und eine Abstimmung vor dem Unterlagsboden, weil die Fussbodenheizung dann verlegt wird.
Im Neubau ergibt sich die nötige Leistung aus der Heizlastberechnung des Gebäudes. Lassen Sie sich vom Energieplaner die Werte geben und reichen Sie sie an den Betrieb weiter, statt ihn schätzen zu lassen.
Was der Betrieb für die Offerte braucht
- Grundrisse mit beheizter Fläche und die Heizlastberechnung oder den Energienachweis
- die Art der Wärmeverteilung, im Neubau meist Fussbodenheizung, und wer sie verlegt
- den möglichen Aufstellort des Aussengeräts mit Abstand zur Grundstücksgrenze
- die Zahl der Bewohner und den erwarteten Warmwasserbedarf
- ob eine Photovoltaikanlage oder Lüftungsanlage geplant ist
- Ihren Bauzeitenplan, damit Liefer- und Montagetermine passen
Schnittstellen auf der Baustelle
Die meisten Probleme entstehen zwischen den Gewerken. Der Elektriker braucht die Leistungsdaten für Absicherung und Zählerplatz, der Unterlagsbodenleger braucht die fertig verlegte und geprüfte Fussbodenheizung, und das Aufheizprogramm für den Unterlagsboden muss mit der Wärmepumpe abgestimmt werden. Klären Sie schriftlich, wer die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt und wer die Anlage in Betrieb nimmt.
Typische Fehler
- Gerät nach Wohnfläche statt nach Heizlast gewählt: Es taktet und arbeitet ineffizient.
- Aussengerät an der Grundstücksgrenze oder unter dem Schlafzimmerfenster der Nachbarn: Ärger wegen Schall, im schlimmsten Fall Umbau.
- Kein Platz für Speicher und Ausdehnungsgefäss eingeplant: Der Technikraum wird im Nachhinein zu eng.
- Hydraulischer Abgleich vergessen, weil im Neubau alles neu ist: Einzelne Räume werden nicht warm.
Kanton, Gebäudeprogramm und MuKEn
Die Energievorschriften für bestehende Gebäude erlassen die Kantone, meist auf Grundlage der Mustervorschriften MuKEn; was beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung verlangt wird, unterscheidet sich deshalb von Kanton zu Kanton. Beim Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen variieren die geförderten Massnahmen und Beiträge je Kanton, und das Gesuch ist vor Baubeginn einzureichen. Klären Sie beides bei der Energiefachstelle Ihres Kantons, bevor Sie die Offerte unterschreiben.
Quelle: fedlex.admin.ch · dasgebaeudeprogramm.ch
Elektroanschluss nach NIV
Den festen elektrischen Anschluss darf nur ausführen, wer eine Installationsbewilligung des ESTI hat; die Arbeiten werden der Netzbetreiberin vorher gemeldet. Viele Heizungs- und Klimafirmen arbeiten dafür mit einem Elektroinstallateur zusammen. Klären Sie in der Offerte, wer den Anschluss und den Sicherheitsnachweis übernimmt.
Quelle: fedlex.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Ihre Anfrage geht an genau einen Heizungsbetrieb aus Ihrer Region, der dafür an Offrano bezahlt; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Name, Adresse und Telefonnummer des Betriebs erhalten Sie per E-Mail, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht.
Förderung in der Schweiz
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
Bund und Kantone (kantonale Energiefachstellen)
Gefördert werden u. a. die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden, der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen, umfassende Gesamtsanierungen mit GEAK sowie der GEAK Plus. Welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton selbst fest; das Gesuch geht an die Energiefachstelle des Standortkantons.
Quelle: www.dasgebaeudeprogramm.ch · Stand 09.2026
Leistungen
Städte
Verwandte Branchen
Häufige Fragen
Wann muss die Wärmepumpe im Neubau feststehen?
Spätestens vor dem Unterlagsboden, weil die Fussbodenheizung und die Leitungswege dann festliegen. Aufstellort und Fundament des Aussengeräts sollten schon in der Werkplanung stehen.
Kann die Wärmepumpe den Unterlagsboden trocken heizen?
Viele Geräte haben ein Programm dafür. Ob es genutzt wird oder ein Bautrockner nötig ist, stimmen Heizungsbauer und Unterlagsbodenleger ab.
Braucht der Neubau eine Luft- oder eine Erdwärmepumpe?
Beides ist möglich. Erdwärme braucht eine Bohrung und deren Anzeige bei der Behörde, Luft-Wasser-Geräte brauchen einen Aufstellort mit Rücksicht auf den Schall. Die Seiten zu beiden Bauarten gehen genauer darauf ein.
Muss ich das Fördergesuch vor dem Auftrag stellen?
Beim Gebäudeprogramm ja, vor Baubeginn. Welche Massnahmen Ihr Kanton fördert, sagt die kantonale Energiefachstelle.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
Anfrage stellen