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Wärmepumpe

Erdwärmepumpe: Wärme aus dem Boden – in der Schweiz

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Wärmepumpe

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Baujahr des Gebäudes (Pflichtfeld)
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Aktuelle Heizung (Pflichtfeld)
Wie wird die Wärme verteilt? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine Erdwärmepumpe holt die Wärme aus dem Erdreich, das über das Jahr eine gleichmässigere Temperatur hat als die Aussenluft. Dafür braucht es eine Erschliessung: Sonden in einer Bohrung oder Kollektoren im Garten. Diese Seite behandelt, was diese Bauart von der Luftwärmepumpe unterscheidet, welche Behörde beteiligt ist und worauf Sie beim Offerte achten.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Sonde oder Flächenkollektor

  • Erdwärmesonde: Ein Bohrunternehmen bohrt senkrecht in die Tiefe und setzt eine Sonde ein. Platzsparend, aber mit Bohrgerät, Zufahrt und Bohrschlamm.
  • Flächenkollektor: Rohrschlangen werden flach im Garten verlegt. Keine Tiefbohrung, aber viel unversiegelte Fläche, die später nicht überbaut werden darf.
  • Sonderformen wie Erdwärmekörbe oder Grabenkollektoren liegen dazwischen; ob sie passen, hängt von Boden und Platz ab.

Was der Betrieb für Erdwärme wissen muss

  • Grösse und Zugänglichkeit des Grundstücks, auch für ein Bohrgerät
  • ob der Garten neu angelegt wird oder bestehende Bepflanzung erhalten bleiben soll
  • ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, soweit bekannt
  • Heizlast und Wärmeverteilung, weil sie Sondenlänge oder Kollektorfläche bestimmen
  • ob im Sommer über die Sonde gekühlt werden soll
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Typische Fehler

  • Sonde zu knapp ausgelegt: Das Erdreich kühlt über die Jahre aus, die Effizienz sinkt.
  • Bohrung ohne geklärte Anzeige begonnen: Die Behörde kann die Arbeiten stoppen.
  • Kollektorfläche später bebaut oder versiegelt: Die Wärmequelle wird schwächer.
  • Offerte ohne Bohrung: Heizungsbau und Bohrung kommen von verschiedenen Firmen, die Kosten für die Erschliessung fehlen.

Bohrung und Gewässerschutz

In den besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen brauchen Erdwärmebohrungen und Grundwassernutzungen eine kantonale Bewilligung, und in manchen Gebieten sind sie gar nicht zulässig. Welche Zone für Ihr Grundstück gilt, zeigen die Karten und Merkblätter Ihres Kantons. Der Bohrbetrieb reicht das Gesuch in der Regel ein; rechnen Sie die Bearbeitungszeit in den Zeitplan ein.

Quelle: fedlex.admin.ch

Kanton, Gebäudeprogramm und MuKEn

Die Energievorschriften für bestehende Gebäude erlassen die Kantone, meist auf Grundlage der Mustervorschriften MuKEn; was beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung verlangt wird, unterscheidet sich deshalb von Kanton zu Kanton. Beim Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen variieren die geförderten Massnahmen und Beiträge je Kanton, und das Gesuch ist vor Baubeginn einzureichen. Klären Sie beides bei der Energiefachstelle Ihres Kantons, bevor Sie die Offerte unterschreiben.

Quelle: fedlex.admin.ch · dasgebaeudeprogramm.ch

Ihre Anfrage über Offrano

Die Anfrage ist kostenlos und geht exklusiv an einen Heizungsbetrieb. Bevor er Ihre Daten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und Telefonnummer. Übernimmt innerhalb von 21 Tagen niemand, nehmen wir die Anfrage heraus.

Förderung in der Schweiz

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Massgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen

    Bund und Kantone (kantonale Energiefachstellen)

    Gefördert werden u. a. die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden, der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen, umfassende Gesamtsanierungen mit GEAK sowie der GEAK Plus. Welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden, legt jeder Kanton selbst fest; das Gesuch geht an die Energiefachstelle des Standortkantons.

    Quelle: www.dasgebaeudeprogramm.ch · Stand 09.2026

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Häufige Fragen

Ist Erdwärme effizienter als Luft?

Meist arbeitet sie gleichmässiger, weil das Erdreich im Winter wärmer ist als die Luft. Dafür ist die Erschliessung aufwendiger. Ob sich das rechnet, hängt vom Haus ab.

Kann ich mit Erdwärme kühlen?

Mit einer Sonde ist eine sanfte Kühlung über die Fussbodenheizung möglich. Sie ersetzt keine Klimaanlage, kann das Erdreich aber im Sommer etwas regenerieren.

Wer macht die Bohrung?

Ein spezialisiertes Bohrunternehmen. Fragen Sie, ob der Heizungsbetrieb es beauftragt oder ob Sie einen eigenen Vertrag schliessen.

Wer holt die Bewilligung für die Bohrung ein?

Meist der Bohrbetrieb beim Kanton. Ob gebohrt werden darf, hängt vom Gewässerschutzbereich Ihres Grundstücks ab.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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