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Wärmepumpe

Neuinstallation einer Wärmepumpe im österreichischen Neubau

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Wärmepumpe

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Im Neubau ist die Wärmepumpe Teil der Einreichplanung und des Energieausweises, den die Baubehörde für das Gebäude verlangt. Sie muss mit Baumeister, Elektriker und Estrichleger abgestimmt werden, lange bevor sie in Betrieb geht. Diese Seite zeigt, wann der Installateur gefragt ist und welche Unterlagen er braucht. Den Tausch einer bestehenden Heizung behandelt eine eigene Seite.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Wann der Installateur ins Spiel kommt

Die Heizungsart fließt schon in den Energieausweis ein, der mit dem Bauansuchen vorzulegen ist; die Anforderungen dafür regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Sinnvoll ist deshalb ein erstes Gespräch mit dem Installateur, sobald die Einreichplanung steht, und eine Detailabstimmung vor dem Estrich, weil dann die Fußbodenheizung verlegt wird.

Im Rohbau werden Fundament für das Außengerät, Durchführungen, Platz im Technikraum und der Zählerplatz festgelegt. Bei Erdwärme braucht das Bohrgerät Zufahrt, bevor Garten und Einfahrt fertig sind.

Was der Installateur für den Kostenvoranschlag braucht

  • Einreichpläne und den Energieausweis oder die Heizlastberechnung
  • die Wärmeverteilung, im Neubau meist Fußbodenheizung
  • den geplanten Standort des Außengeräts mit Abstand zur Grundgrenze
  • Zahl der Bewohner und Warmwasserbedarf
  • ob eine PV-Anlage oder eine Wohnraumlüftung geplant ist
  • den Bauzeitplan des Baumeisters
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Schnittstellen auf der Baustelle

Der Elektriker braucht die Anschlussdaten für Absicherung und Zählerplatz; die Anlage wird beim Netzbetreiber gemeldet. Der Estrichleger braucht die fertig verlegte, druckgeprüfte Fußbodenheizung, und das Ausheizen des Estrichs ist mit dem Installateur abzustimmen. Legen Sie schriftlich fest, wer welche Meldung macht und wer die Anlage in Betrieb nimmt.

Förderung im Neubau

Die Bundesaktionen für den Kesseltausch betrafen den Ersatz bestehender Heizungen und sind derzeit ohnehin beendet. Für Neubauten sind vor allem die Wohnbauförderungen der Länder maßgeblich, die oft Anforderungen an Heizsystem und Energiekennzahlen stellen. Fragen Sie bei der Förderstelle Ihres Landes nach, bevor die Planung fixiert ist.

Quelle: sanierungsoffensive.gv.at

Typische Fehler

  • Gerät nach Wohnfläche statt nach Heizlast gewählt
  • Außengerät an der Grundgrenze oder unter dem Schlafzimmerfenster der Nachbarn
  • Technikraum zu klein für Speicher und Ausdehnungsgefäß
  • kein hydraulischer Abgleich, weil alles neu ist

Anfrage über Offrano

Ein Installateur aus Ihrer Region übernimmt die Anfrage exklusiv und bezahlt dafür; für Sie ist sie kostenlos. Sie erhalten seinen Namen, seine Anschrift und Telefonnummer per E-Mail, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht.

Förderung in Österreich

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • Wien – Errichtung und Umstellung/Nachrüstung von Heizanlagen

    Stadt Wien (MA 25 / MA 50)

    Die Stadt Wien fördert die Errichtung sowie die Umstellung oder Nachrüstung hocheffizienter alternativer Heizungen wie Fernwärme, Heizungswärmepumpen oder Biomasse in Wohnungen und Eigenheimen. Das alte Heizsystem muss demontiert werden; Wärmepumpen müssen in der Produktdatenbank stehen und sind grundsätzlich bis 40 °C Vorlauftemperatur förderbar.

    Quelle: www.wien.gv.at · Stand 09.2026

  • Wien – Dekarbonisierungsprämie

    Stadt Wien (MA 50)

    Wer in der eigenen Hauptwohnsitz-Wohnung von Gas zum Beispiel auf Fernwärme, Wärmepumpe oder E-Herd umsteigt und die Gasanlage stilllegen lässt, kann laut Stadt Wien in der Regel 1.000 Euro erhalten, bei Umstellung im gesamten Gebäude 1.500 Euro. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach der Gasfreimachung zu stellen.

    Quelle: www.wien.gv.at · Stand 09.2026

  • Wien – Thermische Eigenheimsanierung

    Stadt Wien (MA 25 / MA 50)

    Gefördert wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle von Eigenheimen, Reihen- und Kleingartenwohnhäusern, etwa Dämmung von Außenwänden, Dach und Decken oder neue Fenster und Türen, zusätzlich hocheffiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen. Voraussetzung sind unter anderem Hauptwohnsitz, eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung und Einkommensgrenzen (z. B. 54.710 Euro für 1 Person).

    Quelle: www.wien.gv.at · Stand 09.2026

  • Niederösterreich – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung

    Land Niederösterreich, Abteilung Wohnungsförderung

    Das Land Niederösterreich fördert die Sanierung von Eigenheimen mit einem Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre; anerkannt werden höchstens 600 Euro je m² und 78.000 Euro je Wohnung. Förderbar sind u. a. Dämmung, Fenstertausch, Dach, Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme, Solar- und PV-Anlagen sowie behindertengerechte Maßnahmen wie Treppenlifte.

    Quelle: www.noe.gv.at · Stand 09.2026

  • Salzburg – Energieförderung erneuerbare Zentralheizungen

    Land Salzburg, Energieressort

    Das Land Salzburg fördert den Anschluss an Nah-/Fernwärme sowie den Einbau von Biomasse-Zentralheizungen und Wärmepumpen mit wassergeführter Heizverteilung mit einem Direktzuschuss von 3.000 Euro, höchstens 40 % der förderrelevanten Kosten. Registrierung online, solange Budgetmittel vorhanden sind.

    Quelle: www.salzburg.gv.at · Stand 09.2026

  • Burgenland – Sonderförderung Heizungstausch 2026

    Land Burgenland

    Das Land Burgenland fördert 2026 den Umstieg von fossilen auf nachhaltige Heizsysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern im Eigentum mit 30 % der anrechenbaren Kosten, höchstens 2.000 Euro Basisbetrag, plus möglichen Boni (u. a. 500 Euro Sozialzuschlag). Antragszeitraum 01.01.–31.12.2026, spätestens 12 Monate nach Rechnungsdatum und bis 31.01.2027.

    Quelle: www.burgenland.at · Stand 09.2026

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Häufige Fragen

Muss die Wärmepumpe schon beim Bauansuchen feststehen?

Das Heizsystem fließt in den Energieausweis ein, der in der Regel mit den Einreichunterlagen vorgelegt wird. Klären Sie es deshalb früh mit Planer und Installateur.

Gibt es Förderung für die Wärmepumpe im Neubau?

Maßgeblich sind die Wohnbauförderungen der Länder. Die Bundesaktionen zum Kesseltausch betrafen bestehende Gebäude und sind derzeit beendet.

Ist der Kostenvoranschlag verbindlich?

Das vereinbaren Sie mit dem Betrieb. Klären Sie vorab, ob er kostenlos ist und ob er als verbindlich oder unverbindlich gilt.

Kann die Wärmepumpe den Estrich ausheizen?

Viele Geräte haben ein Programm dafür. Ob es genutzt wird, stimmen Installateur und Estrichleger ab.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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