Wärmepumpe · Sankt Pölten
Wärmepumpe in St. Pölten: Heizungstausch in der Landeshauptstadt
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
✓ Bestätigen
Fast geschafft: Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
In St. Pölten stellt sich vor jeder Wärmepumpe eine Frage, die in vielen anderen Städten gar nicht aufkommt: Liegt das Haus im Netz der städtischen Fernwärme, die fast das ganze Stadtgebiet versorgt? Danach geht es um die Niederösterreichische Bauordnung, die kleine Wärmepumpen weitgehend freistellt, um die Sanierungsförderung des Landes und um die Energieberatung, die Magistrat und Land gemeinsam anbieten. Diese Seite ordnet das für Ihr Vorhaben ein.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Sankt Pölten
- Region
- Niederösterreich
- Einwohner
- 60 112 (Quelle: Statistik Austria)
Erst prüfen: Reicht das Fernwärmenetz bis zu Ihnen?
Die Stadt betreibt seit 1952 eine Fernwärme und versorgt nach eigenen Angaben fast das gesamte Stadtgebiet. Das Netz ist über 72 Kilometer lang und reicht von Viehofen im Norden bis zur A1 im Süden, von Oberwagram im Osten bis zur Gutenbergstraße im Westen. Ob Ihr Haus im Versorgungsgebiet liegt, lässt sich am Stadtplan der Stadt nachsehen; Auskunft gibt auch die Fernwärme St. Pölten direkt.
Für Sie heißt das: Holen Sie beide Varianten ein, bevor Sie sich festlegen. Eine Wärmepumpe spielt ihre Stärken in gut gedämmten Häusern mit niedrigen Vorlauftemperaturen aus, etwa in den Einfamilienhausgebieten am Stadtrand. Wo die Fernwärme schon in der Straße liegt, sollte der Installateur im Kostenvoranschlag begründen, warum er trotzdem zur Wärmepumpe rät.
Quelle: st-poelten.at
Was die NÖ Bauordnung zur Wärmepumpe sagt
Der Magistrat erklärt auf seiner Seite zur Baupolizei, wie die Niederösterreichische Bauordnung Vorhaben einteilt: frei, meldepflichtig, bewilligungspflichtig im vereinfachten Verfahren oder bewilligungspflichtig. Errichtung, Austausch und Entfernung von Wärmepumpen mit einer Nennleistung bis 70 kW sind bewilligungs- und meldefrei, außer das Haus liegt in einer Schutzzone oder einem erhaltungswürdigen Altortgebiet; dann gilt eine Bewilligungspflicht im vereinfachten Verfahren. Größere Anlagen sind binnen 4 Wochen nach Fertigstellung schriftlich zu melden.
Meldepflichtig bleibt auch der Umbau auf der anderen Seite: Die Änderung des Brennstoffs eines Heizkessels ist der Baubehörde zu melden. Wer einen Gas- oder Ölkessel nur teilweise ersetzt, etwa als Hybridlösung, sollte das mit dem Betrieb klären. Bei Fragen zu Ihrem Grundstück helfen die Behördensprechtage des Magistrats.
Quelle: st-poelten.at
Anfrage stellenFörderung: Land Niederösterreich statt Bund
Die Sanierungsoffensive des Bundes nimmt laut Förderstelle keine neuen Registrierungen mehr an. Für ein Eigenheim in St. Pölten bleibt vor allem die Wohnbauförderung Eigenheimsanierung des Landes. Dort kann die Umstellung auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem auch als Einzelmaßnahme ohne Energieausweis beantragt werden. Gefördert wird mit einem Annuitätenzuschuss von 4 Prozent der förderbaren Kosten zu einem Bankdarlehen über 10 Jahre; im Antrag genügt eine Kostenschätzung, Kostenvoranschläge verlangt das Land dafür nicht.
Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen, das Haus muss fertiggestellt sein, und nach Abschluss ist der Hauptwohnsitz nachzuweisen. Eingereicht wird spätestens ein Jahr nach Baubeginn. Die Stadt nennt auf ihrer Förderseite zusätzlich eine eigene Alternativenergieförderung; deren Richtlinie war beim Abruf nicht erreichbar. Fragen Sie beim Referat Umweltschutz des Magistrats nach dem aktuellen Stand.
Quelle: sanierungsoffensive.gv.at · noe.gv.at · st-poelten.at
Energieberatung von Stadt und Land
Land Niederösterreich und Landeshauptstadt arbeiten bei der Energieberatung unter dem Titel „Gewusst wie, spart Energie“ zusammen, umgesetzt vom Referat Technischer Umweltschutz des Magistrats und der Energieberatung NÖ. Die Beratung ist firmenunabhängig und reicht vom Sanieren über die Wahl des Heizsystems bis zum Stromsparen. Das Land empfiehlt bei wärmedämmenden Maßnahmen im Förderantrag ohnehin ein Beratungsprotokoll der Energieberatung.
Quelle: st-poelten.at · noe.gv.at
Angaben für den Installateur
- Lage im oder außerhalb des Fernwärmegebiets und ob Schutzzone oder Altortgebiet betroffen ist
- heutige Heizung, Brennstoff und Wärmeverteilung mit Heizkörpern oder Fußbodenheizung
- ungefähres Baujahr, beheizte Fläche und bereits erledigte Dämmmaßnahmen
- ob Sie die Landesförderung nutzen wollen und dafür ein Bankdarlehen planen
- Platz und Abstand zum Nachbarn für ein Außengerät, bei Erdwärme die Gartenfläche
Offrano in Kürze
Genau ein Installateur kann Ihre Anfrage aus St. Pölten übernehmen und bezahlt Offrano dafür; Sie zahlen nichts und müssen nichts beauftragen. Wer es ist, erfahren Sie per E-Mail mit Name, Anschrift und Telefon, bevor er Ihre Daten bekommt. Geprüft ist nur seine Existenz als Unternehmen, und nach 21 Tagen ohne Übernahme endet die Anfrage.
Förderung in Österreich
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Niederösterreich – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
Land Niederösterreich, Abteilung Wohnungsförderung
Das Land Niederösterreich fördert die Sanierung von Eigenheimen mit einem Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre; anerkannt werden höchstens 600 Euro je m² und 78.000 Euro je Wohnung. Förderbar sind u. a. Dämmung, Fenstertausch, Dach, Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme, Solar- und PV-Anlagen sowie behindertengerechte Maßnahmen wie Treppenlifte.
Quelle: www.noe.gv.at · Stand 09.2026
Leistungen
Städte
Verwandte Branchen
Ratgeber zu Wärmepumpe
Häufige Fragen
Brauche ich in St. Pölten eine Bewilligung für eine Luftwärmepumpe?
Bis 70 kW Nennleistung ist sie nach der NÖ Bauordnung bewilligungs- und meldefrei, außer in Schutzzonen und erhaltungswürdigen Altortgebieten. Für ein Einfamilienhaus reicht diese Leistung in aller Regel.
Quelle: st-poelten.at
Wie erfahre ich, ob mein Haus an die Fernwärme angeschlossen werden kann?
Über den Stadtplan, in dem das Versorgungsgebiet eingezeichnet ist, oder direkt bei der Fernwärme St. Pölten. Das Netz deckt laut Stadt fast das ganze Stadtgebiet ab.
Quelle: st-poelten.at
Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch in St. Pölten?
Vor allem die Eigenheimsanierung des Landes Niederösterreich mit einem Zuschuss zur Rückzahlung eines Bankdarlehens. Die Bundesaktion ist beendet. Die städtische Alternativenergieförderung erfragen Sie beim Referat Umweltschutz.
Quelle: noe.gv.at · sanierungsoffensive.gv.at
Muss ich den alten Ölkessel melden?
Wird der Brennstoff eines Heizkessels geändert, ist das laut Magistrat meldepflichtig. Klären Sie mit dem Installateur, wer die Meldung übernimmt.
Quelle: st-poelten.at
Ist die Anfrage über Offrano kostenlos?
Ja. Die Kosten trägt der Installateur, der Ihre Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
Anfrage stellen