Begriff
Ersatzneubau: was der Begriff bedeutet
Ein Neubau, der nach dem Rückbau eines Wohngebäudes innert angemessener Frist auf dem gleichen Grundstück mit gleichartiger Nutzung erstellt wird.
Der Begriff ist steuerlich wichtig: Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau sind bei der direkten Bundessteuer den Unterhaltskosten gleichgestellt.
Abziehbare Rückbaukosten
Als abziehbare Rückbaukosten gelten die Kosten der Demontage von Installationen, des Abbruchs des bestehenden Gebäudes sowie des Abtransports und der Entsorgung des Bauabfalls. Nicht abziehbar sind etwa Altlastensanierungen, Geländeverschiebungen, Rodungen, Planierungs- und Aushubarbeiten. Die Kosten sind in einer separaten Abrechnung auszuweisen.
Abziehbar sind sie nur, wenn dieselbe steuerpflichtige Person den Ersatzneubau erstellt. Die Gliederung sollte schon in der Offerte stehen.
Quelle: fedlex.admin.ch