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Werkvertrag: was der Begriff bedeutet

Ein Vertrag, mit dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung verpflichtet.

Die meisten Aufträge an Handwerksbetriebe, vom Badumbau bis zum Neubau, sind Werkverträge. Das Obligationenrecht regelt Pflichten, Abnahme und Mängelrechte.

Pflichten und Mängelrechte

Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung. Nach der Ablieferung prüft der Besteller das Werk und meldet Mängel; bei unbeweglichen Werken gelten besondere Rügefristen und eine längere Verjährung.

Viele Bauverträge verweisen zusätzlich auf die Norm SIA 118, deren Regeln neben den zwingenden Bestimmungen des Gesetzes gelten.

Quelle: fedlex.admin.ch

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