Barrierefreier Umbau
Hindernisfreier Umbau: eine Offerte von genau einem Fachbetrieb
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wer in der eigenen Wohnung bleiben möchte, stösst oft an dieselben Hindernisse: die hohe Badewanne, die schmale Badezimmertür, Schwellen, Stufen vor dem Hauseingang. In der Schweiz spricht man meist von hindernisfreiem Bauen. Hier lesen Sie, welche Umbauten es gibt, wie die Gewerke zusammenspielen, was bei Sozialversicherungen, Vermieterschaft und Baubewilligung zu klären ist und welche Angaben ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Typische Umbauten
- Hindernisfreies Bad: bodenebene Dusche statt Wanne, unterfahrbares Lavabo, WC in passender Höhe, genug Bewegungsfläche
- Türen verbreitern: neue Öffnung, Zarge und Türblatt, wo nötig eine Schiebetür
- Schwellen entfernen: zu Balkon, Sitzplatz und zwischen Räumen
- Rampe beim Eingang mit geringer Neigung, rutschhemmendem Belag und Handlauf
- Haltegriffe und Handläufe in Bad, Korridor und Treppenhaus
- Treppenlift oder Hebebühne, wo Stufen bleiben
Worauf es fachlich ankommt
Als Grundlage für hindernisfreie Bauten gilt in der Schweiz die Norm SIA 500. Im Bestand lässt sie sich nicht immer vollständig umsetzen; ein seriöser Betrieb sagt offen, was in Ihrer Wohnung möglich ist.
Eine bodenebene Dusche braucht Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf und eine sorgfältige Abdichtung. Bei Türverbreiterungen ist zu klären, ob die Wand tragend ist; dann braucht es einen Bauingenieur. Griffe brauchen einen tragfähigen Untergrund.
Meist sind mehrere Gewerke beteiligt: Sanitärinstallateur, Plattenleger, Gipser, Schreiner, Elektroinstallateur. Fragen Sie, wer die Arbeiten koordiniert, vor allem wenn Sie während des Umbaus in der Wohnung bleiben.
Anfrage stellenSozialversicherungen, Vermieterschaft und Baubewilligung
Die Invalidenversicherung führt in ihrer Hilfsmittelliste auch invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung sowie Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen. Ob ein Anspruch besteht, prüft die IV-Stelle des Wohnsitzkantons nach Anmeldung. Die AHV kennt ebenfalls Hilfsmittel; wer keinen Anspruch hat, kann sich an Pro Infirmis wenden. Klären Sie das, bevor Sie eine Offerte annehmen, denn die Versicherung entscheidet über Art und Umfang.
In einer Mietwohnung braucht ein Umbau die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft; klären Sie auch, was bei der Wohnungsabgabe gilt. Im Stockwerkeigentum betreffen Rampen und Eingänge gemeinschaftliche Teile. Ob für eine Rampe oder einen Wanddurchbruch ein Baugesuch nötig ist, regeln Kanton und Gemeinde; fragen Sie bei der Bauverwaltung nach.
Quelle: ahv-iv.ch
Welche Angaben der Betrieb braucht
- ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen
- die Art des Gebäudes: Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus oder Wohnung
- welche Umbauten geplant sind: Dusche und Bad, breitere Türen, Schwellen, Rampe, Haltegriffe, Treppenlift
- wie viele Räume betroffen sind
- ob die Wohnung während des Umbaus bewohnt wird
- ob Sie Beiträge einer Versicherung oder Stiftung nutzen möchten
- Ihren Zeitrahmen und einen groben Budgetrahmen in Franken
- Besonderheiten wie ein kleines Bad, Stufen im Parterre oder ein Rollstuhl, der durch die Türen passen muss
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind die Massnahmen einzeln aufgeführt, sodass sie zu einem Gesuch bei der Versicherung passen?
- Sind Rückbau, Entsorgung, Abdichtung und Wiederherstellung enthalten?
- Werden Türbreiten, Bewegungsflächen und Höhen genannt?
- Wer koordiniert Sanitär- und Elektroarbeiten?
- Gelten die Preise inklusive oder exklusive MWST?
So läuft die Anfrage über Offrano
Sie beschreiben die geplanten Umbauten und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen zuerst nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Nur ein Betrieb kann übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer senden wir Ihnen per E-Mail, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht.
Geprüft ist, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, etwa über UID oder Handelsregister, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano berät nicht zu Gesundheit oder Versicherungsansprüchen und ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Beteiligt sich die IV an einem hindernisfreien Umbau?
Invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung stehen in der Hilfsmittelliste der IV. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons nach Anmeldung.
Geht eine bodenebene Dusche auch im Altbau?
Häufig ja, wenn genug Aufbauhöhe vorhanden ist. Sonst gibt es sehr flache Duschwannen. Das prüfen Plattenleger und Sanitärinstallateur vor Ort.
Darf ich in der Mietwohnung umbauen lassen?
Nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft. Halten Sie fest, was bei der Wohnungsabgabe mit den Umbauten geschieht.
Kann ich während des Umbaus in der Wohnung bleiben?
Oft ja, das Bad ist aber eine Zeit lang nicht nutzbar. Geben Sie das an, damit der Betrieb eine Übergangslösung plant.
Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.
Was kostet mich Offrano?
Nichts. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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