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Barrierefreier Umbau

Barrierefreier Umbau: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Barrierefreier Umbau

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Förderung möglich – der Betrieb berücksichtigt sie im Angebot.

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Welche Umbauten sind geplant? (Pflichtfeld)
Zimmer
Wird die Wohnung während des Umbaus bewohnt? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Wer länger in der eigenen Wohnung bleiben möchte, stößt oft an dieselben Stellen: die Duschwanne mit hohem Rand, die schmale Badtür, Schwellen, Stufen am Eingang. Hier lesen Sie, welche Umbauten es gibt, wie mehrere Gewerke zusammenspielen, welche Angaben ein Betrieb für ein belastbares Angebot braucht und wie Sie Förderung und Zustimmung rechtzeitig klären. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Typische Umbauten

  • Barrierefreies Bad: bodengleiche Dusche statt Wanne, unterfahrbarer Waschtisch, WC in passender Höhe, Platz zum Bewegen
  • Türen verbreitern: neue Öffnung, Zarge und Türblatt, oft auch eine Schiebetür, wo zum Schwenken kein Platz ist
  • Schwellen entfernen: an Balkon, Terrasse und zwischen Räumen, mit angepassten Bodenbelägen
  • Rampe am Eingang: mit geringer Neigung, rutschhemmendem Belag und Handlauf
  • Haltegriffe und Handläufe an Treppen, im Bad und im Flur
  • Treppenlift oder Hublift, wenn Stufen im Haus nicht zu vermeiden sind

Worauf es fachlich ankommt

Für barrierefreie Wohnungen beschreibt die DIN 18040-2, welche Bewegungsflächen, Türbreiten und Höhen sinnvoll sind. Im Bestand lässt sich das nicht immer vollständig erreichen. Ein guter Betrieb sagt offen, was in Ihrer Wohnung möglich ist und was nicht, statt nur ein Paket zu verkaufen.

Eine bodengleiche Dusche braucht Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf und eine sorgfältige Abdichtung. Soll eine Tür verbreitert werden, ist zu klären, ob die Wand tragend ist; dann gehört ein Statiker dazu. Griffe brauchen einen Untergrund, der die Last trägt, bei Leichtbauwänden also eine Verstärkung.

Meist arbeiten mehrere Gewerke zusammen: Installateur, Fliesenleger, Trockenbauer, Tischler, Elektriker. Fragen Sie, ob der Betrieb die Koordination übernimmt und wer Ihr Ansprechpartner ist, gerade wenn Sie während des Umbaus in der Wohnung bleiben.

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Welche Angaben ein Betrieb für das Angebot braucht

  • ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen
  • die Art des Gebäudes: Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus oder Wohnung
  • welche Umbauten geplant sind: Dusche und Bad, breitere Türen, Schwellen, Rampe, Haltegriffe, Treppenlift
  • wie viele Räume betroffen sind
  • ob die Wohnung während des Umbaus bewohnt wird
  • ob Sie Fördermittel nutzen möchten, weil der Antrag den Ablauf bestimmt
  • Ihr Zeitrahmen und ein grober Budgetrahmen
  • Besonderheiten in eigenen Worten, etwa ein kleines Bad, Stufen am Hauseingang oder ein Rollstuhl, der durch die Türen passen muss

Förderung und Zustimmung: vorher klären

Für den Abbau von Barrieren bietet die KfW den Kredit Altersgerecht Umbauen an, den Sie über einen Finanzierungspartner wie Ihre Bank beantragen. Nach Angaben der KfW dürfen Sie mit dem Bau erst nach der Antragstellung beginnen; Verträge mit dem Fachunternehmen sind vorher nur mit einer aufschiebenden Bedingung möglich. Außerdem können Pflegekassen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Die Programme stehen unten in der Übersicht; ob und wie viel gefördert wird, entscheiden allein KfW, Bank und Pflegekasse.

Wohnen Sie zur Miete, können Sie vom Vermieter verlangen, Umbauten zu erlauben, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, soweit sie ihm zumutbar sind. In einer Eigentümergemeinschaft kann jeder Eigentümer angemessene Umbauten zu diesem Zweck verlangen; über die Ausführung beschließt die Gemeinschaft. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Quelle: kfw.de · gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, sodass sie zu Förderanträgen passen?
  • Sind Abbruch, Entsorgung, Abdichtung und Wiederherstellung von Boden und Wänden enthalten?
  • Werden Türbreiten, Bewegungsflächen und Höhen genannt?
  • Wer übernimmt Sanitär- und Elektroarbeiten, und wer koordiniert?
  • Wie lange ist das Bad nicht nutzbar, und gibt es eine Übergangslösung?

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

Sie beschreiben die geplanten Umbauten und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen zunächst nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Genau ein Betrieb kann übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, Sie nicht, und die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.

Geprüft ist, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Ob ein Betrieb übernimmt, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano berät nicht zu Gesundheit oder Finanzierung und ist nicht Vertragspartner.

Förderung in Deutschland

Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (KfW 159)

    KfW (Bund)

    Förderkredit für Maßnahmen, die Barrieren in Wohngebäuden und Wohnungen reduzieren: laut KfW bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, für Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter.

    Quelle: www.kfw.de · Stand 09.2026

  • Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

    Pflegekasse (gesetzliche Pflegeversicherung)

    Pflegebedürftige können von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds erhalten, etwa für Umbauten, die die Pflege zu Hause erleichtern; laut § 40 Abs. 4 SGB XI höchstens 4.180 Euro je Maßnahme.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de · Stand 09.2026

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Häufige Fragen

Lässt sich eine Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzen?

In vielen Bädern ja. Es braucht genug Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf. Wo das nicht reicht, gibt es sehr flache Duschwannen als Alternative. Der Betrieb prüft das vor Ort.

Kann ich während des Umbaus in der Wohnung bleiben?

Oft ja, aber das Bad ist eine Zeit lang nicht nutzbar. Geben Sie in der Anfrage an, dass Sie in der Wohnung bleiben, damit der Betrieb Reihenfolge und Übergangslösung plant.

Darf ich als Mieter barrierefrei umbauen?

Sie können vom Vermieter verlangen, solche Umbauten zu erlauben, soweit sie ihm zumutbar sind. Klären Sie das schriftlich und auch, was beim Auszug gilt.

Wann muss ich die Förderung beantragen?

Beim KfW-Kredit vor Baubeginn über Ihre Bank. Bei der Pflegekasse am besten ebenfalls vor der Auftragsvergabe. Sprechen Sie den Ablauf beim ersten Gespräch mit dem Betrieb an.

Warum geht meine Anfrage nur an einen Betrieb?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage allein und einen Grund, sich Zeit für die Besichtigung zu nehmen.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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