Barrierefreier Umbau
Barrierefreier Umbau: ein Kostenvoranschlag von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Wer in der eigenen Wohnung bleiben möchte, stößt oft an dieselben Hürden: die hohe Wanne, die schmale Badtür, Schwellen, Stufen vor dem Haustor. Hier lesen Sie, welche Umbauten es gibt, wie die Gewerke zusammenspielen, was in Österreich bei Förderung, Hausverwaltung und Bauordnung zu klären ist und welche Angaben ein Betrieb für einen belastbaren Kostenvoranschlag braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Typische Umbauten
- Barrierefreies Bad: bodenebene Dusche statt Wanne, unterfahrbares Waschbecken, WC in passender Höhe, genug Bewegungsfläche
- Türen verbreitern: neue Öffnung, Zarge und Türblatt, wo nötig eine Schiebetür
- Schwellen entfernen: zu Balkon, Terrasse und zwischen Räumen
- Rampe beim Eingang mit geringer Neigung, rutschhemmendem Belag und Handlauf
- Haltegriffe und Handläufe in Bad, Vorraum und Stiege
- Treppenlift oder Hublift, wo Stufen bleiben
Worauf es fachlich ankommt
Als Planungsgrundlage für barrierefreies Bauen dient in Österreich die ÖNORM B 1600. Im Bestand lässt sie sich nicht immer vollständig umsetzen; ein guter Betrieb sagt offen, was in Ihrer Wohnung geht und was nicht.
Eine bodenebene Dusche braucht Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf und eine sorgfältige Abdichtung. Bei Türverbreiterungen ist zu klären, ob die Wand tragend ist; dann gehören Baumeister oder Statiker dazu. Griffe brauchen einen tragfähigen Untergrund.
Meist arbeiten mehrere Gewerke zusammen: Installateur, Fliesenleger, Trockenbauer, Tischler, Elektrotechniker. Fragen Sie, wer koordiniert, vor allem wenn Sie während des Umbaus in der Wohnung bleiben.
Anfrage stellenFörderstellen, Hausverwaltung und Bauordnung in Österreich
Förderungen für barrierefreies Wohnen gibt es in Österreich von Bund und Ländern. Das Sozialministeriumservice kann aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu Wohn- und Sanitärraumadaptierungen und Treppenliften gewähren; der Antrag geht an die örtlich zuständige Landesstelle. Daneben kann je nach Bundesland eine Förderung im Rahmen der Wohnbauförderung in Frage kommen, mit jeweils eigenen Regeln. Erkundigen Sie sich vor der Auftragsvergabe, welche Unterlagen gebraucht werden und ob der Umbau erst nach der Zusage beginnen darf. Entscheiden wird allein die Förderstelle.
In der Mietwohnung klären Sie Umbauten vorab mit dem Vermieter, im Wohnungseigentum mit den anderen Eigentümern und der Hausverwaltung, vor allem bei Rampen und Eingängen, die allgemeine Teile des Hauses betreffen. Baurecht ist Landessache; ob eine Rampe oder ein Wanddurchbruch der Baubehörde gemeldet werden muss, hängt vom Bundesland ab.
Quelle: sozialministeriumservice.at
Welche Angaben der Betrieb braucht
- ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen
- die Art des Gebäudes: Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrparteienhaus oder Wohnung
- welche Umbauten geplant sind: Dusche und Bad, breitere Türen, Schwellen, Rampe, Haltegriffe, Treppenlift
- wie viele Räume betroffen sind
- ob die Wohnung während des Umbaus bewohnt wird
- ob Sie Fördermittel nutzen möchten
- Ihren Zeitrahmen und einen groben Budgetrahmen
- Besonderheiten wie ein kleines Bad, Stufen vor dem Haustor oder ein Rollstuhl, der durch die Türen passen muss
Worauf Sie im Kostenvoranschlag achten sollten
- Sind die Maßnahmen einzeln angeführt, sodass sie zu Förderanträgen passen?
- Sind Abbruch, Entsorgung, Abdichtung und Wiederherstellung enthalten?
- Werden Türbreiten, Bewegungsflächen und Höhen genannt?
- Wer koordiniert Installateur und Elektrotechniker?
- Ist der Kostenvoranschlag kostenlos und verbindlich?
So läuft die Anfrage über Offrano
Sie beschreiben die geplanten Umbauten und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe in Ihrer Umgebung sehen zuerst nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.
Wir prüfen, dass der Betrieb als Unternehmen besteht, etwa über UID-Nummer oder Firmenbuch, nicht seine Qualität. Dass sich jemand meldet, sagen wir nicht zu; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Zu Gesundheit oder Finanzierung beraten wir nicht; Vertragspartner ist der Betrieb.
Förderung in Österreich
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Wien – Förderung für altersgerechten Umbau
Stadt Wien (MA 50)
Die Stadt Wien fördert den altersgerechten, barrierefreien Umbau, etwa des Badezimmers oder des Zugangs, mit 50 % der förderbaren Kosten, höchstens 7.500 Euro. Antragstellende müssen mindestens 60 Jahre alt sein, Einkommensgrenzen einhalten und vorher ein Beratungsgespräch im Infopoint wahrnehmen.
Quelle: www.wien.gv.at · Stand 09.2026
Wien – Behindertengerechter Umbau
Stadt Wien (MA 50)
Die Stadt Wien fördert den behindertengerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern, etwa Sanitärräume, Treppenlifte und Türverbreiterungen. Nötig sind ein Nachweis der Behinderung oder Pflegegeldstufe 3 und höher; die Einbauten müssen der ÖNORM B 1600 entsprechen.
Quelle: www.wien.gv.at · Stand 09.2026
Niederösterreich – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
Land Niederösterreich, Abteilung Wohnungsförderung
Das Land Niederösterreich fördert die Sanierung von Eigenheimen mit einem Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre; anerkannt werden höchstens 600 Euro je m² und 78.000 Euro je Wohnung. Förderbar sind u. a. Dämmung, Fenstertausch, Dach, Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme, Solar- und PV-Anlagen sowie behindertengerechte Maßnahmen wie Treppenlifte.
Quelle: www.noe.gv.at · Stand 09.2026
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Häufige Fragen
Wo bekomme ich Auskunft über Förderungen für den Umbau?
Bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice und bei der Wohnbauförderung Ihres Bundeslandes. Klären Sie das vor der Auftragsvergabe.
Geht eine bodenebene Dusche auch im Altbau?
Häufig ja, wenn genug Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf vorhanden ist. Sonst gibt es sehr flache Duschtassen. Der Betrieb prüft das vor Ort.
Kann ich während des Umbaus in der Wohnung bleiben?
Oft ja, das Bad ist aber eine Zeit lang nicht nutzbar. Geben Sie das in der Anfrage an, damit der Betrieb eine Übergangslösung plant.
Brauche ich für eine Rampe beim Haustor eine Zustimmung?
Im Mehrparteienhaus betrifft sie allgemeine Teile, also Eigentümergemeinschaft bzw. Vermieter. Ob die Baubehörde eingebunden werden muss, hängt vom Bundesland ab.
Warum geht meine Anfrage nur an einen Betrieb?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage exklusiv.
Was kostet mich Offrano?
Nichts. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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