Begriff
Firmenbuch: was der Begriff bedeutet
Das öffentliche Register für Gesellschaften und eingetragene Einzelunternehmen in Österreich.
Das Firmenbuch zeigt Rechtsform, Sitz und vertretungsbefugte Personen. Es wird von den Gerichten geführt.
Wofür Sie es nutzen
Ein Firmenbuchauszug zeigt, wer einen Vertrag rechtswirksam unterschreiben darf und ob das Unternehmen besteht. Abfragen sind über die Justiz und über Verrechnungsstellen möglich.
Für nicht protokollierte Einzelunternehmen ist das Gewerbeinformationssystem GISA die maßgebliche Quelle. Änderungen wie ein Wechsel der Geschäftsführung werden dort eingetragen. Vor größeren Aufträgen lohnt ein Blick hinein, besonders bei neuen Geschäftspartnern. Insolvenzen werden zusätzlich in der Ediktsdatei veröffentlicht, die Sie ergänzend prüfen können. Das gibt Sicherheit bei Verträgen.
Quelle: justiz.gv.at