IT-Service
IT-Service in Österreich: ein Angebot von genau einem IT-Dienstleister
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Server, der niemandem so recht gehört, ein WLAN, das im Lager abbricht, eine Datensicherung, die nie getestet wurde: Viele Betriebe merken erst im Störungsfall, dass eine geregelte IT-Betreuung fehlt. Hier lesen Sie, welche Formen der Zusammenarbeit es gibt, welche Angaben ein IT-Dienstleister braucht, was in Österreich zu beachten ist und wie Offrano Ihre Anfrage an genau einen Betrieb vergibt.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Auf Abruf oder mit Betreuungsvertrag
Bei Betreuung auf Abruf melden Sie sich, wenn etwas nicht funktioniert, und bezahlen den Einsatz nach Stunden. Vorbeugende Arbeiten wie Updates oder Sicherungskontrollen bleiben dabei oft liegen.
Ein Betreuungsvertrag regelt, dass der Dienstleister vereinbarte Geräte und Dienste laufend pflegt und überwacht. Abgerechnet wird meist eine monatliche Pauschale pro Arbeitsplatz, Gerät oder Benutzer. Wichtig ist die klare Grenze zwischen Pauschale und zusätzlich verrechneten Leistungen.
Was ein IT-Dienstleister übernimmt
- Helpdesk und laufende Betreuung per Telefon, Ticket oder Fernwartung
- Umstellung von E-Mail, Dateiablage oder Servern auf Cloud-Dienste
- Netzwerk und WLAN, Firewall und Anbindung von Filialen; Verkabelung gemeinsam mit einem Elektrotechnikbetrieb
- VoIP-Telefonanlage und Rufnummernportierung
- Datensicherung inklusive regelmäßiger Wiederherstellungstests
- Beschaffung, Einrichtung und Tausch von Hardware
Welche Angaben der Dienstleister braucht
Wie viel Arbeit auf den Dienstleister zukommt, hängt vor allem an Personen, Geräten und Standorten. Das Formular fragt genau das ab.
- Größe Ihres Unternehmens und Zahl der Arbeitsplätze
- Anzahl der Standorte und ob im Homeoffice gearbeitet wird
- Bedarf: laufende Betreuung, Cloud, Netzwerk, Telefonie, IT-Sicherheit oder Hardware
- ob ein bisheriger IT-Dienstleister abgelöst wird
- gewünschter Beginn und grober monatlicher Budgetrahmen in Euro
- eine kurze Beschreibung, etwa eingesetzte Branchensoftware oder bekannte Schwachstellen
Was in Österreich zu klären ist
Datenschutz: Hat der Dienstleister Zugriff auf Systeme mit personenbezogenen Daten, ist er in der Regel Auftragsverarbeiter. Art. 28 DSGVO verlangt dann eine Vereinbarung mit festgelegtem Mindestinhalt; die Datenschutzbehörde beschreibt diese Pflichten auf ihrer Website.
NIS-2: Die EU-Richtlinie weitet den Kreis der Einrichtungen, die Risikomanagementmaßnahmen treffen und Vorfälle melden müssen, deutlich aus. Österreich passt dafür sein NIS-Gesetz an; den aktuellen Stand und eine Orientierungshilfe der Wirtschaftskammer finden Sie über die NIS-Anlaufstelle im Innenministerium. Fällt Ihr Unternehmen darunter, gehört das in die Leistungsbeschreibung.
Kostenvoranschlag und Gewerbe: Lassen Sie sich bestätigen, ob ein Kostenvoranschlag für Projekte wie eine Cloud-Umstellung verbindlich ist. Welche Gewerbeberechtigung ein Dienstleister hat, zeigt das GISA.
Was in den Betreuungsvertrag gehört
- Liste der betreuten Geräte, Dienste und Standorte
- Reaktionszeiten nach Dringlichkeit, Servicezeiten und Notfallerreichbarkeit
- Inhalt der Pauschale und Stundensatz für Zusatzleistungen
- Dokumentation von Netzplan, Lizenzen, Zugangsdaten und Sicherungskonzept, die Ihnen gehört
- Laufzeit, Kündigungsfrist und geregelte Übergabe am Vertragsende
So vergibt Offrano Ihre Anfrage
Sie schildern Ihren Bedarf und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. IT-Dienstleister sehen dann nur die Eckdaten, ohne Firmennamen. Übernehmen kann genau ein Dienstleister; er bezahlt Offrano dafür. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.
Geprüft haben wir nur, dass es ihn als Unternehmen gibt, über UID-Nummer oder Firmenbuchauszug; seine Qualität prüfen wir nicht. Wir sagen nicht zu, dass sich ein Dienstleister meldet. Übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano ist nicht Vertragspartner.
Leistungen
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Ratgeber zu IT-Service
Häufige Fragen
Wie finden wir heraus, ob wir unter NIS-2 fallen?
Die NIS-Anlaufstelle verweist auf einen Online-Ratgeber der Wirtschaftskammer als Orientierungshilfe. Eine verbindliche Einschätzung für Ihr Unternehmen klären Sie mit der zuständigen Stelle oder einer Anwältin oder einem Anwalt.
Quelle: nis.gv.at
Pauschale oder Stundenabrechnung?
Bei sehr wenigen Geräten kann Abrechnung nach Stunden reichen. Sollen Updates, Sicherungen und Überwachung verlässlich laufen, ist eine Pauschale mit klarem Umfang meist besser planbar.
Wie gelingt der Wechsel vom bisherigen Dienstleister?
Erst Bestandsaufnahme durch den neuen Dienstleister, dann Kündigung. Verlangen Sie vom bisherigen die vollständige Dokumentation und alle Zugangsdaten und planen Sie eine kurze Übergabephase.
Brauchen wir eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung?
Bei fast jeder laufenden IT-Betreuung, weil der Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten hat. Die Datenschutzbehörde beschreibt den Mindestinhalt.
Quelle: dsb.gv.at
Betreut der Dienstleister auch unsere Filialen in anderen Bundesländern?
Vieles geht per Fernwartung. Für Arbeiten vor Ort klären Sie, ob Anfahrten in der Pauschale enthalten sind oder gesondert verrechnet werden.
Was kostet uns die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Dienstleister bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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