IT-Service
IT-Betreuung mit Vertrag: laufende Betreuung Ihrer Firmen-IT in Österreich
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Bei laufender IT-Betreuung übernimmt ein Dienstleister die Verantwortung für vereinbarte Geräte und Dienste, und zwar vorbeugend, nicht erst im Störungsfall. Diese Seite erklärt, was das von einzelnen Projekten unterscheidet, wie der Einstieg abläuft und woran Sie einen tragfähigen Betreuungsvertrag erkennen.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Laufend statt auf Zuruf
Projekte wie eine Cloud-Umstellung oder ein neues WLAN haben ein Ende. Laufende Betreuung ist ein Dauerauftrag: Updates einspielen, Server und Sicherungen überwachen, Benutzer und Lizenzen verwalten, bei Problemen einspringen. Den Helpdesk für Ihre Mitarbeitenden kann man dazunehmen oder getrennt vereinbaren.
Verrechnet wird meist eine monatliche Pauschale pro Arbeitsplatz, Gerät oder Benutzer. Halten Sie fest, was Projekt ist und was Pauschale: Ein Serverwechsel oder die Übersiedlung in neue Büros ist üblicherweise nicht enthalten.
Der Einstieg
- Bestandsaufnahme von Geräten, Servern, Cloud-Diensten, Lizenzen, Netz und Sicherungen
- Aufräumen: fehlende Updates, verwaiste Konten und ungetestete Sicherungen werden zuerst behoben, oft als eigener Kostenvoranschlag
- Installation einer Überwachungs- und Fernwartungssoftware
- Regelbetrieb mit Updateplan, Sicherungskontrolle und regelmäßigen Berichten
Was der Dienstleister wissen muss
- Zahl der Arbeitsplätze und Server, Standorte und Homeoffice
- eingesetzte Branchensoftware und wer dafür zuständig ist
- ob ein bisheriger Dienstleister abgelöst wird und wann dessen Vertrag endet
- Betriebszeiten, etwa Schichtbetrieb, Wochenende oder Saisonbetrieb im Tourismus
Was in Österreich zu klären ist
Weil der Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten hat, ist er in der Regel Auftragsverarbeiter. Art. 28 DSGVO verlangt dann eine Vereinbarung mit festgelegtem Mindestinhalt, die Datenschutzbehörde beschreibt diese Pflichten. Für Einmalarbeiten zum Einstieg fragen Sie, ob der Kostenvoranschlag verbindlich ist. Welche Gewerbeberechtigung der Dienstleister hat, zeigt das GISA.
Über Offrano erhält genau ein Dienstleister Ihre Anfrage und bezahlt dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Seinen Namen und seine Kontaktdaten bekommen Sie per E-Mail, bevor er Ihre sieht. Geprüft ist nur, dass es ihn als Unternehmen gibt.
Quelle: dsb.gv.at
Was im Angebot stehen sollte
- Liste der betreuten Geräte und Dienste statt eines Schlagworts wie »Komplettbetreuung«
- Reaktionszeiten nach Dringlichkeit, Servicezeiten und Regelung an Feiertagen
- Inhalt der Pauschale und Stundensatz für Zusatzleistungen
- Dokumentation und Zugangsdaten, die Ihnen gehören
- Laufzeit, Kündigungsfrist und Übergabe an einen Nachfolger
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Häufige Fragen
Was ist in einer IT-Pauschale enthalten?
Das legt allein der Vertrag fest. Häufig sind es Updates, Überwachung, Sicherungskontrolle, Benutzerverwaltung und Hilfe bei Störungen. Lassen Sie sich eine Liste geben.
Ist der Kostenvoranschlag für den Einstieg verbindlich?
Nur wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Fragen Sie auch, ob die Bestandsaufnahme verrechnet wird.
Lohnt sich das für kleine Betriebe?
Oft ja, gerade weil dort niemand Updates und Sicherungen kontrolliert. Die Pauschale sollte zur Zahl Ihrer Geräte passen.
Was passiert mit unseren Zugangsdaten bei einer Kündigung?
Sie gehören Ihrem Unternehmen. Vereinbaren Sie eine vollständige Übergabe am Vertragsende.
Wie finden wir heraus, welche Gewerbeberechtigung der Dienstleister hat?
Über eine Abfrage im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA). Offrano prüft nur, dass es den Dienstleister als Unternehmen gibt, nicht seine Berechtigungen oder die Qualität seiner Arbeit.
Bereit für Ihre Anfrage?
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