IT-Service
IT-Betreuung mit Vertrag: laufender Support für Ihre Firmen-IT in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Bei laufender IT-Betreuung übernimmt ein Dienstleister die Verantwortung für vereinbarte Geräte und Dienste, vorbeugend und nicht erst im Störungsfall. Diese Seite erklärt, was das von einzelnen Projekten unterscheidet, wie der Einstieg abläuft und woran Sie einen tragfähigen Supportvertrag erkennen.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Dauerauftrag statt Einzelprojekt
Eine Cloud-Umstellung oder ein neues WLAN sind Projekte mit Abschluss. Laufende Betreuung ist ein Dauerauftrag: Updates einspielen, Server und Sicherungen überwachen, Benutzer und Lizenzen verwalten, bei Störungen eingreifen. Den Helpdesk für Mitarbeitende kann man dazunehmen oder separat vereinbaren.
Verrechnet wird meist eine monatliche Pauschale pro Arbeitsplatz, Gerät oder Benutzer. Halten Sie fest, was Projekt ist und was Pauschale: Ein Serverersatz oder das Zügeln in neue Büros ist üblicherweise nicht enthalten.
Der Einstieg
- Bestandsaufnahme von Geräten, Servern, Cloud-Diensten, Lizenzen, Netz und Sicherungen
- Bereinigung: fehlende Updates, verwaiste Konten und ungetestete Sicherungen werden zuerst behoben, oft separat offeriert
- Installation einer Überwachungs- und Fernwartungssoftware
- Regelbetrieb mit Updateplan, Sicherungskontrolle und regelmässigen Berichten
Was der Dienstleister für die Offerte wissen muss
- Zahl der Arbeitsplätze und Server, Standorte und Homeoffice
- eingesetzte Branchensoftware und wer dafür zuständig ist
- ob ein bisheriger Dienstleister abgelöst wird und wann dessen Vertrag endet
- Betriebszeiten und in welchen Sprachen Support gebraucht wird
Auftragsbearbeitung nach Schweizer Datenschutzgesetz
Der Dienstleister bearbeitet Personendaten in Ihrem Auftrag. Nach Art. 9 DSG ist das zulässig, wenn die Daten nur so bearbeitet werden, wie Sie es selbst dürften, und keine Geheimhaltungspflicht entgegensteht. Sie müssen sich vergewissern, dass der Dienstleister die Datensicherheit gewährleisten kann, und er darf die Bearbeitung nur mit Ihrer vorgängigen Genehmigung an Dritte weitergeben. Halten Sie das im Vertrag fest.
Über Offrano erhält genau ein Dienstleister Ihre Anfrage und bezahlt dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Seine Kontaktdaten bekommen Sie per E-Mail, bevor er Ihre sieht. Geprüft ist nur, dass es ihn als Unternehmen gibt.
Quelle: fedlex.admin.ch
Was in der Offerte stehen sollte
- Liste der betreuten Geräte und Dienste statt eines Schlagworts
- Reaktionszeiten nach Dringlichkeit, Servicezeiten und Pikettdienst
- Inhalt der Pauschale und Stundenansatz für Zusatzarbeiten, mit oder ohne MWST
- Dokumentation und Zugänge, die Ihnen gehören
- Laufzeit, Kündigung und geordnete Übergabe
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Häufige Fragen
Was ist in einer IT-Pauschale enthalten?
Das legt allein der Vertrag fest. Häufig sind es Updates, Überwachung, Sicherungskontrolle, Benutzerverwaltung und Hilfe bei Störungen.
Dürfen wir die IT-Betreuung auslagern, obwohl wir Kundendaten bearbeiten?
Grundsätzlich ja, wenn der Dienstleister die Daten nur so bearbeitet, wie Sie es selbst dürften, und keine Geheimhaltungspflicht entgegensteht. Bei Berufsgeheimnissen klären Sie das vorab.
Quelle: fedlex.admin.ch
Lohnt sich das für kleine Betriebe?
Oft ja, weil dort niemand Updates und Sicherungen kontrolliert. Die Pauschale sollte zur Zahl Ihrer Geräte passen.
Ist die Bestandsaufnahme gratis?
Das ist unterschiedlich. Fragen Sie, ob sie offeriert wird oder bei Vertragsabschluss angerechnet wird.
Was passiert mit unseren Zugängen bei einer Kündigung?
Sie gehören Ihrem Unternehmen. Vereinbaren Sie eine vollständige Übergabe am Vertragsende.
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