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Softwareentwicklung

Softwareentwicklung in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Softwareentwicklung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen? (Pflichtfeld)
Art des Projekts (Pflichtfeld)
Plattform (Pflichtfeld)
Gibt es bereits eine schriftliche Anforderungsbeschreibung? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)

Noch mindestens 20 Zeichen

Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ob Fachanwendung, App für den Aussendienst oder die Anbindung von Buchhaltung und Webshop: Individualsoftware wird für die Abläufe Ihres Unternehmens gebaut. Hier lesen Sie, welche Vorarbeit Offerten vergleichbar macht, welche Vertragsmodelle üblich sind, was in der Schweiz beim Datenschutz zu beachten ist und wie Offrano Ihre Anfrage an genau einen Entwicklungsbetrieb weitergibt.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Den Ablauf beschreiben, nicht die Technik

Softwareprojekte werden selten durch das Programmieren teuer, sondern durch Anforderungen, die erst unterwegs sichtbar werden. Halten Sie deshalb fest, welcher Ablauf heute hakt, wer die Anwendung nutzen soll und woran Sie merken, dass sie funktioniert. Programmiersprache und Architektur wählt der Betrieb.

Für den Anfang genügen einige Anwendungsfälle in Alltagssprache, etwa: Der Hauswart meldet einen Schaden mit Foto, die Verwaltung sieht ihn sofort mit Adresse und Dringlichkeit. Notieren Sie auch, was im ersten Schritt bewusst weggelassen wird.

Neu, Erweiterung, Ablösung oder Wartung

  • Neuentwicklung: Bewährt hat sich ein schlanker erster Ausbau, der den wichtigsten Ablauf abdeckt und im Alltag getestet wird.
  • Erweiterung: Ohne Einblick in Quellcode, Dokumentation und Entwicklungsumgebung kann kein Betrieb seriös offerieren.
  • Ablösung oder Migration: Der Aufwand liegt oft in der Datenübernahme und in Sonderfällen, die nur einzelne Mitarbeitende kennen.
  • Wartung: Reaktionszeiten, Erreichbarkeit und die Grenze zwischen Pauschale und Zusatzaufwand müssen klar sein.
  • Schnittstellen und KI-Funktionen: Nennen Sie die beteiligten Systeme, etwa Ihre Buchhaltung, Ihr ERP oder das E-Banking mit QR-Rechnung.
Anfrage stellen

Welche Angaben der Betrieb für die Offerte braucht

Im Anfrageformular fragen wir nur ab, was über Umfang und Teamgrösse entscheidet.

  • wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat
  • Art des Projekts: Neuentwicklung, Erweiterung, Modernisierung oder Wartung
  • Plattform: Web, iOS, Android, Desktop oder Backend ohne eigene Oberfläche
  • ob bereits ein Pflichtenheft oder eine andere schriftliche Anforderungsbeschreibung vorliegt
  • gewünschter Start und grober Budgetrahmen in Franken
  • eine kurze Beschreibung in Ihren eigenen Worten

Datenschutz und Vertrag nach Schweizer Recht

Für Unternehmen in der Schweiz gilt das Datenschutzgesetz (DSG), Aufsicht ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Er weist darauf hin, dass das DSG auch auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist. Planen Sie KI-Funktionen mit Personendaten, gehört die Frage, welche Daten wohin fliessen, deshalb schon in die Offerte.

Bearbeitet der Betrieb Personendaten in Ihrem Auftrag, etwa beim Hosting oder bei der Wartung, regeln Sie das in einem Vertrag zur Auftragsbearbeitung. Liegen Server im Ausland, klären Sie, ob die Bekanntgabe dorthin zulässig ist. Richten Sie sich mit der Software auch an Kundschaft in der EU, können zusätzlich EU-Regeln greifen.

Ob Ihr Vertrag als Werkvertrag oder als Auftrag nach Obligationenrecht einzuordnen ist, hat Folgen für Mängelrechte und Kündigung. Bei grösseren Projekten lohnt sich ein Blick Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts auf den Vertragsentwurf.

Quelle: edoeb.admin.ch

Was in der Offerte stehen sollte

  • Funktionsumfang als Liste und eine Abgrenzung, was nicht enthalten ist
  • Abrechnung: Pauschale, Aufwand nach Stunden oder Personentagen oder Aufwand mit Kostendach, jeweils mit oder ohne MWST ausgewiesen
  • Meilensteine, Vorführungen und das Vorgehen bei der Abnahme
  • Nutzungsrechte am Quellcode, Herausgabe des Quellcodes und Umgang mit Open-Source-Bestandteilen
  • Hosting, Standort der Daten, Updates und Erreichbarkeit bei Störungen
  • Laufzeit und Kündigung eines Wartungsvertrags

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Sie beschreiben Ihr Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Entwicklungsbetriebe sehen danach nur die Eckdaten ohne Firmennamen und Kontakt. Übernehmen kann genau ein Betrieb, und er bezahlt Offrano dafür; für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, senden wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail.

Geprüft ist nur, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, etwa über MWST-Nummer oder Handelsregisterauszug; eine Qualitätsprüfung ist das nicht. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen. Übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano erbringt keine Entwicklungsleistung und ist nicht Vertragspartei.

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Häufige Fragen

Brauchen wir ein Pflichtenheft, bevor wir eine Offerte einholen?

Nein. Für das erste Gespräch reicht eine kurze Beschreibung der wichtigsten Abläufe. Viele Betriebe erarbeiten das Pflichtenheft gemeinsam mit Ihnen als ersten, separat offerierten Schritt.

Wer erhält die Rechte am Quellcode?

Das regelt der Vertrag. Halten Sie fest, welche Nutzungsrechte Sie erhalten und ob und wann der Quellcode herausgegeben wird. Ohne Regel wird ein späterer Wechsel des Dienstleisters schwierig.

Dürfen unsere Daten auf Servern im Ausland liegen?

Das hängt vom Land und von den Garantien ab, die der Anbieter gibt. Lassen Sie sich den Datenstandort in der Offerte nennen und klären Sie die Zulässigkeit mit Ihrer Datenschutzverantwortlichen oder Ihrem Datenschutzverantwortlichen.

Pauschale oder Aufwand – was passt besser?

Bei genau beschriebenem Umfang eine Pauschale, bei offenen Fragen eher Aufwand mit Kostendach und regelmässigen Zwischenständen. Jede Änderung am Umfang führt bei einer Pauschale zu einem Nachtrag.

Kann der Betrieb auch unsere bestehende Anwendung übernehmen?

Oft ja, nach einer Sichtung von Quellcode, Dokumentation und Betriebsumgebung. Geben Sie in der Anfrage an, dass es um Wartung oder Ablösung einer vorhandenen Anwendung geht.

Was kostet uns die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Bezahlt wird Offrano von dem Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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