Übersetzungsbüro
Übersetzung in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Übersetzungsbüro
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
✓ Bestätigen
Fast geschafft: Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Eine Geburtsurkunde für das Standesamt, eine Betriebsanleitung für einen neuen Markt oder die Website in einer zweiten Sprache: Übersetzung ist nicht gleich Übersetzung. Welche Qualifikation nötig ist, hängt vom Zweck ab. Hier lesen Sie, wie sich die Leistungen unterscheiden, wann eine Beglaubigung nötig ist und welche Angaben ein Büro für eine Offerte braucht.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Welche Leistung passt
- Fachübersetzung: Technik, Recht, Wirtschaft oder Medizin verlangen Fachwissen und einheitliche Terminologie.
- Beglaubigte Übersetzung: für Urkunden und Dokumente, die Behörden oder Gerichte vorgelegt werden.
- Dolmetschen: mündlich bei Verhandlungen, Terminen, Schulungen oder Veranstaltungen, konsekutiv oder simultan.
- Website-Übersetzung: mit Blick auf Suchbegriffe im Zielmarkt und auf die Technik, über die Texte ausgetauscht werden.
- Lektorat: Prüfung eines vorhandenen Textes auf Fehler, Stil und Einheitlichkeit.
Was das Büro für die Offerte braucht
Übersetzungen werden meist nach Umfang berechnet, etwa nach Zeilen, Wörtern oder Seiten, dazu kommen Zuschläge für Eile, Beglaubigung oder besondere Formate. Beschreiben Sie deshalb möglichst genau, was übersetzt werden soll.
- Ausgangs- und Zielsprache
- Fachgebiet und Zweck: Behörde, Vertrag, Veröffentlichung, interne Nutzung
- Umfang in Seiten und das Dateiformat, etwa Word, PDF, Scan oder Export aus einem System
- ob eine Beglaubigung nötig ist und für welches Land oder welche Behörde
- Liefertermin
- vorhandene Glossare oder frühere Übersetzungen, damit Begriffe gleich bleiben
Worauf Sie achten sollten
- Übersetzt eine Person mit der Zielsprache als Muttersprache und Kenntnis des Fachgebiets?
- Ist ein Korrekturgang durch eine zweite Person enthalten?
- Wie wird mit vertraulichen Unterlagen umgegangen, und werden Texte in maschinelle Übersetzungsdienste geladen?
- Was kostet es, wenn sich der Ausgangstext nachträglich ändert?
Beglaubigte Übersetzungen in der Schweiz
Eine einheitliche Regelung für beglaubigte Übersetzungen gibt es in der Schweiz nicht; die Anforderungen unterscheiden sich nach Kanton und Behörde. Häufig bestätigt die übersetzende Person die Richtigkeit, und ein Notariat beglaubigt die Unterschrift. Klären Sie mit der Stelle, die das Dokument verlangt, welche Form sie akzeptiert.
Für Dokumente, die ins Ausland gehen, kann zusätzlich eine Apostille der Staatskanzlei des Kantons nötig sein. Und weil die Schweiz mehrsprachig ist: Nennen Sie, ob in Hochdeutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch übersetzt werden soll und ob Schweizer Schreibweise verlangt ist.
So vergibt Offrano Ihre Anfrage
Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Übersetzungsbüros aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten, ohne Firmennamen und Kontaktdaten. Genau einer kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer. Wir prüfen, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit und nicht seine Bewilligungen. Eine Zusage, dass die Anfrage übernommen wird, können wir nicht geben; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir sie aus dem Shop.
Häufige Fragen
Wie wird eine Übersetzung berechnet?
Meist nach Umfang in Zeilen, Wörtern oder Seiten, mit Zuschlägen für Eile, Fachgebiet oder Beglaubigung. Lassen Sie sich die Berechnungsgrundlage nennen.
Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
Das entscheidet die Stelle, der Sie das Dokument vorlegen. Fragen Sie dort nach, bevor Sie beauftragen.
Kann ich ein eingescanntes Dokument schicken?
Für eine Offerte ja. Bei beglaubigten Übersetzungen kann das Büro verlangen, das Original zu sehen.
Übersetzen Sie auch Websites direkt im System?
Viele Büros arbeiten mit Exporten aus Website-Systemen. Nennen Sie in der Beschreibung, welches System Sie nutzen.
Warum geht meine Anfrage nur an ein Büro?
Damit Sie nicht von mehreren Büros gleichzeitig kontaktiert werden. Das Büro, das die Anfrage übernimmt, hat sie für sich allein. Für Sie bleibt sie kostenlos und unverbindlich.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
Anfrage stellen