Personalvermittlung
Personalvermittlung in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Personalvermittler
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Eine Stelle, die seit Monaten offen ist, eine Führungsposition, die diskret besetzt werden soll, oder mehrere Fachkräfte auf einmal: Personalvermittler suchen, sprechen an und stellen vor, eingestellt wird direkt bei Ihnen. Hier lesen Sie, wie die Modelle sich unterscheiden, welche Angaben ein Vermittler braucht und was vertraglich zu klären ist.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Vermittlung, Headhunting, Recruiting-Outsourcing
- Vermittlung in Festanstellung: Der Vermittler sucht passende Personen, prüft sie vor und stellt sie vor; der Arbeitsvertrag entsteht zwischen Ihnen und der neuen Kraft.
- Headhunting: gezielte Direktansprache von Personen, die nicht aktiv suchen, meist für Spezialisten und Führungskräfte.
- Suche nach Führungskräften: mit Marktanalyse, strukturierten Interviews und oft Referenzprüfung.
- Recruiting-Outsourcing: Der Dienstleister übernimmt Teile Ihres Bewerbungsprozesses dauerhaft, etwa Ausschreibung und Vorauswahl.
Was der Vermittler für die Offerte braucht
- Grösse Ihres Unternehmens und das Berufsfeld
- Zahl der offenen Stellen und ob Voll- oder Teilzeit
- Erfahrungsstufe: Einstieg, erfahrene Fachkraft oder Führungskraft
- gewünschter Eintrittstermin
- Aufgaben, Muss-Anforderungen und was die Stelle attraktiv macht, in Ihren eigenen Worten
- Gehaltsrahmen, soweit Sie ihn nennen können
Honorarmodelle verstehen
Viele Vermittler arbeiten erfolgsabhängig: Honorar fällt erst an, wenn eine vorgestellte Person eingestellt wird. Beim Headhunting ist oft ein Teil vorab oder in Raten fällig, unabhängig vom Ergebnis. Lassen Sie sich die Bemessungsgrundlage, die Fälligkeit und die Regeln für den Fall nennen, dass die neue Kraft in der Probezeit wieder geht.
Klären Sie auch, wie lange ein vorgestellter Kandidat dem Vermittler zugerechnet wird, wenn Sie ihn später direkt einstellen.
Datenschutz und Gleichbehandlung
Bewerbungsunterlagen sind personenbezogene Daten. Der Vermittler darf sie nur mit Einwilligung der Person weitergeben, und Sie sollten sie nur so lange aufbewahren, wie es nötig ist. Stellenbeschreibungen müssen diskriminierungsfrei sein. Einzelheiten klären Sie mit dem Vermittler oder Ihrer Rechtsvertretung.
Personalvermittlung in der Schweiz
Wer in der Schweiz regelmässig und gegen Entgelt Stellensuchende und Arbeitgeber zusammenführt, braucht nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamts; für Vermittlung ins oder aus dem Ausland zusätzlich eine des SECO. Fragen Sie den Vermittler nach seiner Bewilligung.
Für bestimmte Berufsarten mit erhöhter Arbeitslosigkeit gilt eine Stellenmeldepflicht beim RAV, bevor die Stelle anderweitig ausgeschrieben werden darf. Klären Sie, ob Ihre Stelle betroffen ist; das SECO veröffentlicht die Liste der Berufsarten.
Quelle: fedlex.admin.ch
So vergibt Offrano Ihre Anfrage
Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Personalvermittler aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten, ohne Firmennamen und Kontaktdaten. Genau einer kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer. Wir prüfen, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit und nicht seine Bewilligungen. Eine Zusage, dass die Anfrage übernommen wird, können wir nicht geben; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir sie aus dem Shop.
Leistungen
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Häufige Fragen
Wann bezahle ich den Vermittler?
Das hängt vom Modell ab. Bei erfolgsabhängiger Vermittlung meist erst bei Einstellung, beim Headhunting oft teilweise vorab. Lassen Sie es schriftlich festhalten.
Wer ist Arbeitgeber der vermittelten Person?
Sie. Anders als bei der Überlassung schliessen Sie den Arbeitsvertrag direkt mit der Person.
Wie lange dauert eine Besetzung?
Das hängt von Berufsfeld, Region und Anforderungen ab. Fragen Sie den Vermittler nach seiner Einschätzung für Ihre Stelle.
Kann ich mehrere Stellen in einer Anfrage beschreiben?
Ja, wenn sie im gleichen Berufsfeld liegen. Nennen Sie die Zahl der Stellen und beschreiben Sie die Unterschiede.
Warum geht meine Anfrage nur an einen Vermittler?
Damit Kandidaten nicht von mehreren Vermittlern gleichzeitig für dieselbe Stelle angesprochen werden. Der Vermittler, der die Anfrage übernimmt, hat sie für sich allein.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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