Ratgeber für Betriebe in der Schweiz
Stellenmeldepflicht in der Schweiz: was Arbeitgeber und Vermittler wissen sollten
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Wer in der Schweiz eine Stelle in einer Berufsart mit hoher Arbeitslosigkeit besetzen will, darf sie nicht sofort öffentlich ausschreiben. Zuerst muss sie dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet werden, damit dort registrierte Stellensuchende einen Vorsprung erhalten. Dieser Artikel erklärt Ziel und Ablauf der Stellenmeldepflicht, wie Sie prüfen, ob eine Stelle betroffen ist, und was Sie mit einer Personalvermittlung vereinbaren sollten.
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Hintergrund
Im Februar 2014 hat das Stimmvolk die Initiative gegen Masseneinwanderung angenommen. Das Parlament beschloss daraufhin eine Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit, um das Potenzial inländischer Arbeitskräfte besser zu nutzen. Die Stellenmeldepflicht gilt seit dem 1. Juli 2018.
Quelle: arbeit.swiss
Was die Pflicht verlangt
Arbeitgeber müssen offene Stellen in Berufsarten, die auf der jährlich publizierten Liste stehen, dem zuständigen RAV melden, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden. So erhalten die beim RAV registrierten Stellensuchenden einen Informations- und Bewerbungsvorsprung gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten.
Quelle: arbeit.swiss
Ist meine Stelle betroffen?
Welche Berufsarten meldepflichtig sind, legt die jährlich publizierte Liste fest. Mit dem Check-up auf der Plattform arbeit.swiss können Sie schnell prüfen, ob Ihre Stelle darunter fällt. Die Liste ändert sich von Jahr zu Jahr; prüfen Sie deshalb jede neue Stelle, auch wenn eine ähnliche früher nicht betroffen war.
Quelle: arbeit.swiss
Wie gemeldet wird
Meldepflichtige Stellen können direkt auf der Plattform Job-Room gemeldet werden. Die Meldung ist auch telefonisch oder vor Ort beim zuständigen RAV möglich. Danach gilt eine Sperrfrist, während der die Stelle nicht anderweitig veröffentlicht werden darf; die genauen Regeln und Ausnahmen stehen in den Unterlagen des SECO.
Quelle: arbeit.swiss
Personalvermittler sind mitbetroffen
Private Arbeitsvermittler, die regelmässig und gegen Entgelt Stellensuchende und Arbeitgeber zusammenführen, brauchen eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes. Wird eine meldepflichtige Stelle über einen Vermittler besetzt, muss die Meldung trotzdem erfolgen. Klären Sie im Auftrag, wer meldet, wann die Sperrfrist endet und ab wann der Vermittler ausschreiben oder aktiv suchen darf.
Quelle: fedlex.admin.ch · arbeit.swiss
Zusammenarbeit mit dem RAV
Nach der Meldung kann das RAV passende Dossiers von Stellensuchenden übermitteln. Arbeitgeber teilen mit, welche Kandidaten sie als geeignet erachten und ob jemand zu einem Gespräch eingeladen oder angestellt wurde. Viele Arbeitgeber nutzen die Meldung auch als zusätzlichen Kanal, um Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die sonst nicht auffallen würden.
Wer den Vollzug überwacht
Das SECO veröffentlicht jährlich einen Monitoringbericht zur Stellenmeldepflicht. Der erste Bericht zeigte, dass Arbeitgeber der Meldepflicht nachkommen und die Umsetzung insgesamt gesetzeskonform erfolgt. Kantone kontrollieren die Einhaltung; Verstösse können Folgen haben.
Quelle: arbeit.swiss
Ausschreibung planen
Planen Sie die Sperrfrist in Ihren Rekrutierungsablauf ein. Wer eine Stelle dringend besetzen muss, meldet sie so früh wie möglich. Bereiten Sie die Ausschreibung parallel vor, damit sie nach Ablauf der Frist sofort erscheinen kann. Informieren Sie auch interne Stellen, die Inserate veröffentlichen, etwa Marketing oder Standortleitungen.
Was Sie mit einer Personalvermittlung vereinbaren
- wer die Stelle beim RAV meldet und wer die Meldebestätigung aufbewahrt
- wie mit Dossiers des RAV umgegangen wird
- ab wann ausgeschrieben und aktiv gesucht wird
- Honorar, wenn eine vom RAV vermittelte Person angestellt wird
- Umgang mit Bewerberdaten und Datenschutz
Typische Fehler
- Liste des aktuellen Jahres nicht geprüft.
- Stelle vor Ablauf der Sperrfrist im Internet veröffentlicht.
- Vermittler und Arbeitgeber gingen beide davon aus, der andere melde.
- Rückmeldung an das RAV zu übermittelten Dossiers vergessen.
- Meldebestätigung nicht aufbewahrt.
Ein Beispiel
Ein Hotel im Berner Oberland sucht für die Wintersaison Servicepersonal. Die Personalverantwortliche prüft mit dem Check-up, dass die Berufsart meldepflichtig ist, meldet die Stellen über Job-Room und erhält Dossiers vom RAV. Nach der Sperrfrist schreibt sie die Stellen zusätzlich öffentlich aus. Zwei Personen aus den RAV-Dossiers werden eingestellt.
Quelle: arbeit.swiss
Stellenmeldepflicht und Rekrutierung im Ausland
Die Stellenmeldepflicht betrifft die Ausschreibung, nicht die Nationalität der Kandidatinnen und Kandidaten. Wer nach der Sperrfrist im Ausland rekrutiert, muss zusätzlich die Regeln zur Zulassung ausländischer Arbeitskräfte beachten. Für Personen aus Drittstaaten gelten strengere Voraussetzungen als für Personen aus EU- und EFTA-Staaten. Klären Sie das früh, wenn Sie Fachkräfte aus dem Ausland suchen.
Ausnahmen
Es gibt Ausnahmen von der Meldepflicht, etwa für bestimmte interne Besetzungen oder sehr kurze Anstellungen. Welche Ausnahmen gelten und wie sie dokumentiert werden, beschreiben die Unterlagen und FAQ des SECO auf arbeit.swiss. Prüfen Sie im Zweifel dort, bevor Sie auf eine Meldung verzichten.
Quelle: arbeit.swiss
Meldung als Chance
Viele Arbeitgeber sehen die Meldung zunächst als Pflicht. Das RAV kennt aber Stellensuchende, die auf anderen Kanälen nicht sichtbar sind, etwa erfahrene Fachleute nach einer Umstrukturierung. Wer die übermittelten Dossiers ernsthaft prüft, findet manchmal schneller geeignete Personen als über Inserate.
Unterlagen des SECO
Das SECO stellt auf arbeit.swiss Unterlagen bereit, die bei der Umsetzung helfen: eine Übersicht mit dem Wichtigsten, Erläuterungen zum Informationsvorsprung, Weisungen für die öffentliche Arbeitsvermittlung und die aktuelle Liste der meldepflichtigen Berufsarten. Wer regelmässig rekrutiert, sollte diese Unterlagen einmal im Jahr durchsehen, wenn die neue Liste erscheint.
Quelle: arbeit.swiss
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Über Offrano geht Ihre Anfrage an genau einen Personalvermittler aus Ihrer Region. Beschreiben Sie Berufsfeld, Anzahl der Stellen und Eintrittstermin; die Anfrage ist für Ihr Unternehmen kostenlos.