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Onlineshop in der Schweiz: was UWG und Preisbekanntgabeverordnung verlangen

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wer in der Schweiz Waren oder Dienstleistungen online verkauft, muss bestimmte Angaben machen und den Bestellvorgang so gestalten, dass Kundinnen und Kunden wissen, was sie tun. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Preisbekanntgabeverordnung setzen dafür die Regeln. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Pflichten und zeigt, was Sie mit einer Webagentur bei Aufbau oder Relaunch eines Shops klären sollten. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt er nicht.

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Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

Unlauter handelt, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und Kontaktadresse einschliesslich E-Mail zu machen, auf die einzelnen technischen Schritte hinzuweisen, die zum Vertragsabschluss führen, angemessene technische Mittel bereitzustellen, mit denen Eingabefehler vor der Bestellung erkannt und korrigiert werden können, und die Bestellung unverzüglich elektronisch zu bestätigen.

Quelle: fedlex.admin.ch

Was das für den Shop bedeutet

  • ein vollständiges Impressum mit Firmenname, Adresse und E-Mail
  • ein Bestellvorgang, der die Schritte bis zum Vertragsabschluss erkennbar macht
  • eine Übersicht vor dem Absenden, in der Kundinnen und Kunden Fehler korrigieren können
  • eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail

Quelle: fedlex.admin.ch

Preise in Schweizer Franken

Werden Konsumentinnen und Konsumenten Waren zum Kauf angeboten, muss stets der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken bekanntgegeben werden, der sogenannte Detailpreis. Das gilt auch im Onlineshop. Öffentliche Abgaben und vorgezogene Entsorgungsbeiträge sind im Preis einzurechnen oder nach den Regeln der Verordnung auszuweisen.

Quelle: fedlex.admin.ch

Klar bezeichnen, worauf sich der Preis bezieht

Aus der Preisbekanntgabe muss deutlich hervorgehen, auf welche Ware und Verkaufseinheit oder auf welche Dienstleistung sich der Preis bezieht. Waren und Dienstleistungen sind nach wesentlichen Kriterien wie Marke, Typ, Sorte, Qualität und Eigenschaften gut lesbar zu umschreiben. Für Produktseiten heisst das: vollständige, verständliche Angaben statt nur ein Bild und ein Preis.

Quelle: fedlex.admin.ch

Dienstleistungen

Für bestimmte Dienstleistungsbereiche verlangt die Preisbekanntgabeverordnung ebenfalls die Angabe des tatsächlich zu bezahlenden Preises in Franken. Wer Dienstleistungen online anbietet, sollte prüfen, ob sein Bereich darunter fällt, und Preise, Einheiten und Verrechnungssätze klar angeben.

Quelle: fedlex.admin.ch

Newsletter und Werbe-E-Mails

Massenwerbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung ist unlauter, ebenso wenn der korrekte Absender fehlt oder keine einfache, kostenlose Abmeldemöglichkeit angeboten wird. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie beim Verkauf die Kontaktdaten von Kunden erhalten und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweisen. Der Shop sollte Einwilligungen sauber erfassen und dokumentieren.

Quelle: fedlex.admin.ch

Datenschutz

Ein Onlineshop verarbeitet Personendaten: Adressen, Bestellungen, Zahlungsinformationen. Das Datenschutzgesetz verlangt, dass Sie darüber informieren. Eine Datenschutzerklärung, die zum tatsächlichen Shop passt, gehört deshalb zum Projekt. Musterangaben aus dem EU-Raum passen nicht ungeprüft.

Was die Agentur leisten sollte

Eine Webagentur setzt die Pflichten technisch um: Impressum, Bestellschritte, Korrekturmöglichkeit, Bestätigungsmail, Preisangaben mit allen Bestandteilen und saubere Einwilligungen für Newsletter. Welche Texte inhaltlich richtig sind, klären Sie rechtlich; die Agentur sollte aber wissen, wo sie hingehören, und die Abläufe testen.

Barrierefreiheit und Nutzbarkeit

Ein klarer Bestellvorgang hilft nicht nur rechtlich, sondern auch beim Umsatz. Gut lesbare Schrift, ausreichende Kontraste, verständliche Fehlermeldungen und eine Bedienung mit Tastatur machen den Shop für mehr Menschen nutzbar. Fragen Sie Ihre Agentur, wie sie Nutzbarkeit und Zugänglichkeit prüft.

Verkauf ins Ausland

Wer auch an Kundinnen und Kunden in der EU verkauft, muss zusätzlich deren Regeln beachten, etwa zu Widerrufsrecht und Informationspflichten. Das ist ein eigenes Thema; klären Sie es, bevor Sie Lieferungen ins Ausland öffnen.

Typische Fehler

  • Impressum ohne E-Mail-Adresse.
  • Keine Übersicht vor dem Absenden der Bestellung.
  • Preise ohne vorgezogene Entsorgungsbeiträge oder Abgaben.
  • Newsletter ohne Einwilligung verschickt.
  • Datenschutzerklärung aus einem anderen Shop kopiert.

Ein Beispiel

Ein kleiner Weinhandel in der Waadt lässt seinen Shop von einer Agentur neu bauen. Die Agentur ergänzt das Impressum um die E-Mail-Adresse, fügt eine Bestellübersicht mit Korrekturmöglichkeit ein, richtet die automatische Bestätigung ein und zeigt Preise pro Flasche mit allen Abgaben in Franken. Der Newsletter wird auf eine bestätigte Anmeldung umgestellt.

Quelle: fedlex.admin.ch · fedlex.admin.ch

Rabatte und Vergleichspreise

Aktionen und Rabatte sind im Onlinehandel üblich. Werden Preise herabgesetzt oder mit anderen Preisen verglichen, gelten besondere Regeln der Preisbekanntgabeverordnung, damit Vergleiche nicht irreführen. Zeigen Sie nur Vergleichspreise, die Sie tatsächlich verlangt haben oder die belegbar sind, und klären Sie die Details vor einer grossen Aktion.

Quelle: fedlex.admin.ch

Versandkosten und Zuschläge

Kundinnen und Kunden sollen vor der Bestellung sehen, was sie insgesamt bezahlen. Versandkosten, Zuschläge für Zahlungsarten oder Gebühren gehören deshalb früh und klar in den Bestellvorgang, spätestens in die Übersicht vor dem Absenden. Überraschungen im letzten Schritt führen zu Abbrüchen und zu Beschwerden.

Testen vor dem Start

Lassen Sie den Shop vor dem Livegang von Personen testen, die ihn nicht gebaut haben: eine Bestellung bis zur Bestätigungsmail, eine Korrektur im Warenkorb, eine Newsletter-Anmeldung. Solche Tests decken Lücken bei den Pflichten auf und verbessern gleichzeitig die Nutzbarkeit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Viele Shops arbeiten mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lieferung, Zahlung, Rückgabe und Gewährleistung. Sie sollten vor der Bestellung leicht zugänglich sein und zum tatsächlichen Ablauf passen. Kopierte Bedingungen aus anderen Shops oder Ländern führen oft zu Widersprüchen; lassen Sie sie im Zweifel prüfen.

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für einen Onlineshop oder einen Relaunch an genau eine Agentur aus Ihrer Region. Nennen Sie Sortiment, Shopsystem und Zielmärkte; die Anfrage ist kostenlos.

Häufige Fragen

Was muss im Impressum eines Schweizer Onlineshops stehen?

Klare und vollständige Angaben über Identität und Kontaktadresse einschliesslich E-Mail.

Muss ich Bestellungen bestätigen?

Ja, unverzüglich auf elektronischem Weg.

In welcher Währung müssen Preise stehen?

Der tatsächlich zu bezahlende Preis ist in Schweizer Franken anzugeben.

Darf ich Kunden einen Newsletter schicken?

Mit Einwilligung, oder bei Kunden, die beim Kauf auf die Ablehnungsmöglichkeit hingewiesen wurden.

Übernimmt die Agentur die rechtliche Prüfung?

Sie setzt technisch um; die inhaltliche rechtliche Prüfung klären Sie separat.

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