Begriff
Detailpreis: was der Begriff bedeutet
Der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken, der Konsumentinnen und Konsumenten bei Waren angegeben werden muss.
Die Preisbekanntgabeverordnung verlangt, dass Preise klar und vergleichbar sind. Das gilt im Laden wie im Onlineshop.
Was die Verordnung verlangt
Werden Konsumentinnen und Konsumenten Waren zum Kauf angeboten, muss stets der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken bekanntgegeben werden. Aus der Preisbekanntgabe muss deutlich hervorgehen, auf welche Ware und Verkaufseinheit sich der Preis bezieht.
Öffentliche Abgaben und vorgezogene Entsorgungsbeiträge sind nach den Regeln der Verordnung einzurechnen oder auszuweisen. Preisangaben ohne Franken oder mit versteckten Zuschlägen führen zu Beanstandungen. Das gilt auch für Aktionen und Vergleichspreise.
Quelle: fedlex.admin.ch