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Fachkräfte aus dem Ausland

Fachkräfte aus dem Ausland für die Schweiz: eine Offerte von genau einem Dienstleister

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Fachkräfte aus dem Ausland

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen? (Pflichtfeld)
Berufsfeld (Pflichtfeld)
Stück
Benötigte Kenntnisse der Landessprache (Pflichtfeld)
Können Sie eine Unterkunft stellen? (Pflichtfeld)

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Wenn sich im Inland niemand findet, suchen Betriebe Fachkräfte auch im Ausland. Das dauert länger als eine gewöhnliche Besetzung und verlangt Vorbereitung auf beiden Seiten: Anerkennung, Aufenthaltstitel, Sprache, Wohnung, Einarbeitung. Hier lesen Sie, wie Dienstleister dabei helfen, welche Angaben sie brauchen und was bei Ihnen bleibt.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Was solche Dienstleister übernehmen

  • Suche und Vorauswahl von Personen mit passender Ausbildung und Erfahrung
  • Begleitung bei Anerkennung von Abschlüssen und bei Anträgen, soweit der Dienstleister dazu befugt ist
  • Sprachkurse und Vorbereitung auf Arbeit und Leben im neuen Land
  • Unterstützung bei Ankunft, Wohnungssuche und Behördenwegen
  • Begleitung in den ersten Monaten, damit die Kraft bleibt

Was der Dienstleister für die Offerte braucht

  • Grösse Ihres Unternehmens und das Berufsfeld
  • Zahl der offenen Stellen und gewünschter Eintritt
  • welche Kenntnisse der Landessprache nötig sind
  • ob Sie eine Unterkunft stellen oder bei der Suche helfen können
  • Tätigkeit, nötige Qualifikation und Arbeitsbedingungen
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Was bei Ihnen bleibt

Sie bleiben Arbeitgeber mit allen Pflichten. Rechnen Sie mit mehr Zeit bis zum ersten Arbeitstag als bei einer Besetzung im Inland und planen Sie Einarbeitung und Sprachförderung ein. Wer eine Wohnung stellen kann, hat es deutlich leichter; das Formular fragt deshalb danach.

Offrano fragt nie nach einem Herkunftsland und gibt keine Auskunft zu Aufenthaltsrecht. Welche Unterlagen und Bewilligungen im Einzelfall nötig sind, klären Sie mit den zuständigen Behörden oder einer Rechtsvertretung.

Worauf Sie bei Dienstleistern achten sollten

  • Wird von den Fachkräften selbst eine Gebühr verlangt? Seriöse Anbieter finanzieren sich über den Arbeitgeber.
  • Welche Leistungen sind im Preis enthalten, und was geschieht, wenn eine Kraft nicht einreisen kann oder früh geht?
  • Hat der Dienstleister die nötigen Berechtigungen für Vermittlung im jeweiligen Land?

Zulassung in der Schweiz

Für Personen aus EU- und EFTA-Staaten gilt in der Schweiz das Freizügigkeitsabkommen; sie brauchen je nach Dauer eine Meldung oder eine Bewilligung, die in der Regel erteilt wird. Für Personen aus anderen Staaten ist die Zulassung eng begrenzt: Sie kommt vor allem für qualifizierte Fachkräfte in Frage, es gilt der Inländervorrang, und es gibt Höchstzahlen.

Das Gesuch stellt der Arbeitgeber bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde; Auskunft gibt das Staatssekretariat für Migration. Klären Sie das, bevor ein Dienstleister mit der Suche beginnt.

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Dienstleister für internationale Personalsuche aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten, ohne Firmennamen und Kontaktdaten. Genau einer kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer. Wir prüfen, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit und nicht seine Bewilligungen. Eine Zusage, dass die Anfrage übernommen wird, können wir nicht geben; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir sie aus dem Shop.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis eine Fachkraft anfängt?

Deutlich länger als bei einer Besetzung im Inland, weil Anerkennung, Bewilligungen und Umzug Zeit brauchen. Der Dienstleister nennt Ihnen im Gespräch einen realistischen Zeitrahmen.

Muss ich eine Wohnung stellen?

Nein, aber es hilft sehr. Das Formular fragt danach, weil Dienstleister die Suche anders planen, wenn eine Unterkunft vorhanden ist.

Warum fragt Offrano nicht nach dem Herkunftsland?

Weil es für die Anfrage nicht nötig ist. Entscheidend sind Qualifikation und Sprachkenntnisse.

Hilft der Dienstleister bei den Anträgen?

Viele begleiten den Ablauf. Verbindliche Auskunft zum Einzelfall geben aber nur die Behörden oder eine Rechtsvertretung.

Wer bezahlt den Dienstleister?

In der Regel der Arbeitgeber. Fragen Sie nach, ob von den Fachkräften Gebühren verlangt werden.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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