Zeitarbeit
Personalverleih in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Verleiher
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Grossauftrag, eine Krankheitswelle, die Saison: Wenn kurzfristig Hände fehlen, überlassen Personaldienstleister Arbeitskräfte, die bei ihnen angestellt sind und in Ihrem Betrieb arbeiten. Hier lesen Sie, wie das Modell funktioniert, welche Angaben für eine Offerte nötig sind und welche Pflichten beim einsetzenden Betrieb bleiben.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
So funktioniert die Überlassung
Die Arbeitskraft ist beim Personaldienstleister angestellt, der Lohn, Sozialversicherung und Abrechnung übernimmt. Sie arbeitet in Ihrem Betrieb nach Ihren Anweisungen. Sie bezahlen dem Dienstleister einen Stundensatz, in dem Lohn, Nebenkosten und seine Marge stecken.
Das Modell passt für Spitzen, Vertretungen und Saisonarbeit. Für dauerhaften Bedarf ist eine Festanstellung, auch über eine Personalvermittlung, oft die bessere Lösung; viele Dienstleister bieten die Übernahme einer Kraft gegen eine Ablöse an.
Was der Dienstleister für die Offerte braucht
- Grösse Ihres Unternehmens und das Berufsfeld
- wie viele Arbeitskräfte und mit welcher Qualifikation
- Einsatzdauer und gewünschter Beginn
- ob Schichtarbeit, Wochenendarbeit oder Überstunden anfallen
- Tätigkeiten, nötige Nachweise wie Staplerschein oder Schweissprüfung und Schutzausrüstung
- Einsatzort und Arbeitszeiten
Pflichten, die bei Ihnen bleiben
Als einsetzender Betrieb sind Sie für den Arbeitsschutz am Einsatzort mitverantwortlich: Unterweisung, Schutzausrüstung und sichere Arbeitsmittel. Klären Sie im Vertrag, wer welche Ausrüstung stellt und wie Unfälle gemeldet werden.
Lassen Sie sich den Stundensatz nach Qualifikation und Zuschlägen aufschlüsseln, und klären Sie Kündigung des Einsatzes, Ersatz bei Ausfall und die Bedingungen einer späteren Übernahme.
Typische Fehler
- Anforderungen zu vage: Es kommt eine Kraft, die die nötige Maschine nicht bedienen darf.
- Keine Einarbeitung eingeplant: Auch erfahrene Kräfte brauchen Zeit, um Abläufe kennenzulernen.
- Zuschläge übersehen: Nacht-, Wochenend- und Überstundenzuschläge verändern die Kalkulation.
Personalverleih in der Schweiz
Wer in der Schweiz gewerbsmässig Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamts; für Verleih ins Ausland zusätzlich eine des SECO. Der Verleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet. Fragen Sie den Verleiher nach seiner Bewilligung.
Für viele Einsätze gelten Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen aus Gesamtarbeitsverträgen. Das beeinflusst den Stundenansatz; der Verleiher kennt die Regeln für Ihre Branche.
Quelle: fedlex.admin.ch
So vergibt Offrano Ihre Anfrage
Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Personaldienstleister aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten, ohne Firmennamen und Kontaktdaten. Genau einer kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer. Wir prüfen, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit und nicht seine Bewilligungen. Eine Zusage, dass die Anfrage übernommen wird, können wir nicht geben; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir sie aus dem Shop.
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Ratgeber zu Zeitarbeit
Häufige Fragen
Wie kurzfristig bekomme ich Personal?
Das hängt vom Berufsfeld und von der Region ab. Beschreiben Sie Beginn und Anforderungen genau; der Dienstleister sagt Ihnen im Gespräch, was möglich ist.
Wer ist Arbeitgeber der überlassenen Kraft?
Der Personaldienstleister. Sie geben die Arbeitsanweisungen und sind für den Arbeitsschutz am Einsatzort mitverantwortlich.
Kann ich eine überlassene Kraft übernehmen?
In der Regel ja; die Bedingungen, etwa eine Ablöse, stehen im Vertrag mit dem Dienstleister.
Was passiert, wenn eine Kraft ausfällt?
Das regelt der Vertrag. Fragen Sie, ob und wie schnell Ersatz gestellt wird.
Warum geht meine Anfrage nur an einen Dienstleister?
Damit Sie nicht von mehreren Personaldienstleistern gleichzeitig angerufen werden. Der Dienstleister, der die Anfrage übernimmt, hat sie für sich allein.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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