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Lager und Fulfillment

Lager und Fulfillment in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Logistiker

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Lager und Fulfillment

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Wer Lager und Versand auslagert, gibt einen Teil des Geschäfts aus der Hand: Liefert der Logistiker zu spät oder falsch, merken es Ihre Kunden. Umso wichtiger ist, dass er Ihren Bedarf vorher genau kennt. Hier lesen Sie, welche Angaben für eine Offerte zählen, wie sich Lagerung, Fulfillment und Kommissionierung unterscheiden und was vertraglich geregelt sein sollte.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Lagerung, Fulfillment, Kommissionierung

  • Reine Lagerung: Ware liegt auf Palettenstellplätzen oder in Fachböden, wird ein- und ausgelagert. Abgerechnet wird meist nach Stellplatz und Bewegung.
  • E-Commerce-Fulfillment: Der Dienstleister nimmt Bestellungen aus Ihrem Shop entgegen, kommissioniert, verpackt, versendet und bearbeitet Retouren. Hier zählt die Anbindung an Shop und Warenwirtschaft.
  • Kommissionierung für den Handel: Aufträge an Filialen oder Grosskunden werden zusammengestellt, oft mit festen Zeitfenstern.
  • Retourenabwicklung: Prüfen, Aufbereiten, Wiedereinlagern oder Aussortieren. Das kostet Zeit und gehört deshalb in die Kalkulation.
  • Zolllager: Ware lagert unverzollt, bis sie weiterverkauft oder eingeführt wird. Das setzt eine Bewilligung der Zollverwaltung voraus.

Was ein Logistiker für die Offerte braucht

  • Zahl der Palettenstellplätze und wie stark der Bedarf über das Jahr schwankt
  • Bestellungen pro Monat und typische Zahl der Artikel je Bestellung
  • Art der Ware: Standardware, Lebensmittel, Kühlware, Gefahrgut oder Sperrgut
  • Wie viele verschiedene Artikel es gibt und ob Chargen oder Haltbarkeitsdaten verwaltet werden müssen
  • gewünschte Vertragslaufzeit und Beginn
  • welcher Shop, welches Warenwirtschafts- oder ERP-System angebunden werden soll
  • ein grober monatlicher Budgetrahmen
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Was im Vertrag stehen sollte

Logistikverträge scheitern selten am Preis, sondern an unklaren Leistungen. Legen Sie fest, bis wann eingegangene Bestellungen noch am selben Tag versendet werden, wie Fehler gemessen werden und was bei Fehlmengen geschieht. Inventuren, Haftung für Bestandsdifferenzen und die Versicherung der gelagerten Ware gehören ebenso hinein wie Kündigungsfristen und die Frage, wie die Ware bei einem Wechsel wieder herauskommt.

Verarbeitet der Dienstleister Adressdaten Ihrer Kunden, handelt er in Ihrem Auftrag. Das braucht eine vertragliche Regelung zum Datenschutz.

Typische Fehler beim Start

  • Mengen zu optimistisch angegeben: Der Preis war für viel Volumen gerechnet, die Mindestabnahme wird teuer.
  • Artikelstammdaten unvollständig: Ohne Masse, Gewichte und Barcodes stockt die Einlagerung.
  • Weihnachtsgeschäft oder Aktionen nicht angekündigt: Spitzen brauchen Personal, das geplant sein muss.
  • Schnittstelle zu spät getestet: Bestellungen kommen nicht an oder doppelt.

Lager in der Schweiz: Zoll und Versand in die EU

Ein Lager in der Schweiz liegt ausserhalb der EU-Zollunion. Wer von hier an Kunden in der EU versendet, braucht für jede Sendung eine Ausfuhr und eine Einfuhr im Zielland. Fragen Sie den Logistiker, wie er das abwickelt und wer im Zielland als Importeur auftritt. Umgekehrt kann ein Lager in der EU für Ihre EU-Kunden sinnvoll sein.

Für unverzollte Ware gibt es in der Schweiz Zollfreilager und offene Zolllager, die eine Bewilligung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit brauchen. Wer Lebensmittel lagert, untersteht der kantonalen Lebensmittelkontrolle.

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Logistikdienstleister aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten, ohne Firmennamen und Kontaktdaten. Genau einer kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer. Wir prüfen, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit und nicht seine Bewilligungen. Eine Zusage, dass die Anfrage übernommen wird, können wir nicht geben; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir sie aus dem Shop.

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Häufige Fragen

Ab welcher Menge lohnt sich ein Fulfillment-Dienstleister?

Das hängt weniger von einer Zahl ab als davon, ob Lager und Versand Ihnen Zeit für das eigentliche Geschäft nehmen. Viele Dienstleister nennen Mindestmengen; fragen Sie danach im ersten Gespräch.

Wie wird Lagerlogistik abgerechnet?

Meist getrennt nach Lagerplatz, Einlagerung, Kommissionierung je Auftrag oder Position, Verpackung und Versand. Lassen Sie sich eine Beispielrechnung für einen typischen Monat geben.

Kann ich meinen Onlineshop anbinden?

Die meisten Fulfillment-Dienstleister haben Schnittstellen zu gängigen Shopsystemen. Nennen Sie Ihr System in der Anfrage.

Was passiert, wenn ich den Logistiker wechseln will?

Das regelt der Vertrag. Achten Sie auf Kündigungsfristen und darauf, wie die Ware ausgelagert und übergeben wird.

Kann ich aus der Schweiz an EU-Kunden versenden?

Ja, aber jede Sendung braucht Zollformalitäten, und im Zielland fallen Einfuhrabgaben an. Klären Sie mit dem Logistiker, wie das abgewickelt wird.

Warum geht meine Anfrage nur an einen Anbieter?

Damit Ihr Einkauf nicht von mehreren Vertrieben gleichzeitig angerufen wird. Der Anbieter, der die Anfrage übernimmt, hat sie für sich allein. Brauchen Sie wegen interner Regeln mehrere Offerten, können Sie zusätzlich selbst Anbieter ansprechen.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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