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Firmenumzug

Firmenumzug in der Schweiz: eine Offerte von genau einer Zügelfirma

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Firmenumzug

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
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Muss IT-Technik mit umgezogen werden? (Pflichtfeld)
Umzug am Wochenende oder nachts gewünscht? (Pflichtfeld)
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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ein Geschäftsumzug ist ein Projekt mit Termin, Verantwortlichen und dem Risiko, dass der Betrieb stillsteht. Diese Seite richtet sich an Firmen, Praxen, Kanzleien und Verwaltungen in der Schweiz. Sie lesen, welche Angaben eine Zügelfirma für eine verlässliche Offerte braucht, wie Sie IT und vertrauliche Unterlagen absichern, was beim Entsorgen gilt und welche Stellen Sie nach dem Umzug informieren müssen. Ihre Anfrage geht an genau eine Firma aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Was ein Geschäftsumzug umfassen kann

  • Büroumzug mit Beschriftungssystem und Stellplan für Arbeitsplätze, Sitzungszimmer und Archiv
  • IT-Umzug: Arbeitsplätze, Drucker und Netzwerktechnik ab- und aufbauen, in Absprache mit Ihrem IT-Partner
  • Lager- und Maschinenumzug, falls nötig mit Kran, Stapler oder Spezialfahrzeug
  • Einlagerung, wenn die neuen Räume noch nicht bereit sind
  • Montage von Büromöbeln, Schränken und Trennwänden, Räumung und Entsorgung am alten Standort

Welche Angaben die Zügelfirma braucht

  • Anzahl Arbeitsplätze und Fläche ungefähr
  • Distanz zwischen altem und neuem Standort
  • ob IT-Technik mitgezügelt wird
  • ob am Wochenende oder nachts gearbeitet werden soll
  • gewünschter Termin und ein Budgetrahmen, falls vorhanden
  • Besonderheiten: Serverraum, Tresor, schwere Maschinen, Archiv, Anlieferung, Warenlift, Parkierung
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Pflichtenheft, Besichtigung und Offerte

Mit einem kurzen Pflichtenheft werden Offerten vergleichbar: welche Bereiche wann zügeln, wer intern verantwortlich ist, was die Firma übernimmt und was Ihr Team selbst packt. Eine Besichtigung beider Standorte ist bei Geschäftsumzügen üblich. Erst danach ist ein Pauschalpreis in Franken seriös.

Achten Sie darauf, ob die Offerte inklusive oder exklusive MWST gerechnet ist, ob Wochenend- oder Nachtzuschläge ausgewiesen sind und welche Versicherung Schäden an IT, Maschinen und Mobiliar deckt, und bis zu welcher Summe.

IT, Akten und Datenschutz

Planen Sie den IT-Umzug mit Ihrem IT-Partner: Datensicherung vorher prüfen, Zuständigkeiten für Abbau, Transport und Inbetriebnahme klar verteilen, Tests nach dem Aufbau einplanen.

Werden Akten mit Personendaten transportiert oder eingelagert, klären Sie intern, welche vertraglichen Regelungen zum Datenschutz nötig sind, etwa eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der Zügelfirma. Abschliessbare Behälter und Übergabelisten helfen in jedem Fall.

Entsorgung und Meldungen nach dem Umzug

Ausgediente elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der VREG nicht über Kehricht oder Sperrgut entsorgt werden; Händler, Hersteller und Importeure nehmen Geräte aus ihrem Sortiment gratis zurück. Fragen Sie die Zügelfirma, wie sie alte Bildschirme, Drucker und Leuchten entsorgt.

Ändert sich der Sitz Ihrer Firma, muss das im Handelsregister eingetragen werden; zuständig ist das kantonale Handelsregisteramt. Informieren Sie ausserdem MWST-Verwaltung, Ausgleichskasse, Versicherungen, Banken, Kunden und Lieferanten über die neue Adresse.

Quelle: bafu.admin.ch

So vermittelt Offrano

Sie erfassen das Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zügelfirmen aus Ihrer Region sehen die Eckdaten, aber nicht Ihren Firmennamen. Genau eine Firma kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor die Firma Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer.

Geprüft wird, dass die Firma als Unternehmen besteht, etwa über UID oder Handelsregister, nicht ihre Leistungsfähigkeit. Dass sich eine Firma meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Vertrag schliessen Sie direkt mit der Zügelfirma.

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Häufige Fragen

Kann der Umzug über das Wochenende stattfinden?

Viele Zügelfirmen bieten das an, damit am Montag wieder gearbeitet werden kann. Geben Sie es im Formular an und lassen Sie Zuschläge in der Offerte ausweisen.

Wer richtet Server und Netzwerk wieder ein?

Die Zügelfirma transportiert und stellt auf. Die Inbetriebnahme stimmen Sie besser mit Ihrem IT-Partner ab.

Wohin mit alten Bildschirmen und Druckern?

Nicht ins Sperrgut. Elektrogeräte gehen zurück an Handel, Hersteller oder Sammelstellen; viele Zügelfirmen organisieren das.

Müssen wir den neuen Sitz im Handelsregister eintragen lassen?

Wenn sich der statutarische Sitz ändert, ja. Wie das Verfahren abläuft, erklärt Ihnen das kantonale Handelsregisteramt.

Können Möbel zwischengelagert werden?

Ja, viele Firmen bieten Lagerräume an. Klären Sie Versicherung, Zugriff und Abrechnung.

Was geschieht mit den alten Geschäftsräumen?

Klären Sie mit der Verwaltung, in welchem Zustand die Räume abzugeben sind und ob Einbauten zurückgebaut werden müssen. Viele Zügelfirmen übernehmen Räumung, Entsorgung und Reinigung oder arbeiten dafür mit Partnern. Lassen Sie diese Positionen separat offerieren und vereinbaren Sie eine Abnahme mit Protokoll.

Was kostet uns die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von der Firma bezahlt, die Ihre Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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