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Gebäudereinigung

Gebäudereinigung in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Gebäudereinigung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
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Wie oft? (Pflichtfeld)
Bevorzugte Reinigungszeit (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ob Büro, Laden, Lager oder Mehrfamilienhaus: Ein Reinigungsauftrag gelingt, wenn schriftlich festgehalten ist, was in welchem Turnus gereinigt wird. Diese Seite richtet sich an Firmen, Liegenschaftsverwaltungen und Stockwerkeigentümergemeinschaften in der Schweiz. Sie lesen, welche Reinigungsarten es gibt, welche Angaben ein Betrieb für eine verlässliche Offerte braucht und worauf Sie beim Vertrag achten sollten. Ihre Anfrage geht an genau einen Reinigungsbetrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Reinigung passt zu Ihrem Objekt?

  • Unterhaltsreinigung: die regelmässige Reinigung von Büros, Nasszellen, Küchen und Verkehrsflächen nach festem Plan.
  • Grundreinigung: eine gründliche Reinigung in grösseren Abständen, zum Beispiel für Beläge mit eigener Pflege oder vor einem Mieterwechsel.
  • Fensterreinigung: meist separat offeriert; bei hohen Fassaden entscheidet der Zugang über das Verfahren.
  • Bauendreinigung: nach Umbau oder Neubau vor dem Bezug, oft getrennt in Grob- und Feinreinigung.
  • Treppenhausreinigung: typisch für Mehrfamilienhäuser, häufig zusammen mit Hauswartung vergeben.

Was in der Schweiz zu beachten ist

Offerten werden in Franken erstellt. Achten Sie darauf, ob die Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer (MWST) angegeben sind, damit Sie Offerten korrekt vergleichen.

Ob ein Betrieb seriös aufgestellt ist, sehen Sie an Handelsregistereintrag, UID-Nummer und Referenzen für vergleichbare Objekte. Mit dem Berufsabschluss Gebäudereiniger EFZ gibt es eine eigene Grundbildung; fragen Sie, wie das eingesetzte Personal ausgebildet ist und ob der Betrieb einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht.

In Mehrfamilienhäusern sind Reinigung und Hauswartung oft in der Hausordnung oder im Hauswartvertrag geregelt. Klären Sie mit der Verwaltung, welche Arbeiten die Hauswartin oder der Hauswart bereits übernimmt, damit nichts doppelt oder gar nicht gemacht wird.

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Welche Angaben der Betrieb für die Offerte braucht

  • Art des Objekts: Büro, Detailhandel, Lager oder Industrie, Wohnliegenschaft, Gastronomie oder Hotel
  • die zu reinigende Fläche ungefähr, mit grober Aufteilung in Büro, Nasszellen, Küche und Verkehrsflächen
  • wie oft: einmalig, wöchentlich, mehrmals pro Woche oder täglich
  • das gewünschte Zeitfenster: tagsüber, abends, nachts oder am Wochenende
  • gewünschter Beginn und, falls vorhanden, ein monatlicher Budgetrahmen
  • Besonderheiten: Zutritt und Schliessung, empfindliche Beläge, Hygienebereiche, Entsorgung von Kehricht und Karton

Vom Pflichtenheft zum Vertrag

Eine Offerte über „Büroreinigung pauschal“ lässt sich kaum prüfen. Besser ist ein Pflichtenheft, das je Raumart die Tätigkeiten und den Turnus festlegt: Abfallbehälter leeren, Böden feucht reinigen, Nasszellen, Griffe und Schalter, Teeküche, Verbrauchsmaterial. Damit werden Offerten vergleichbar und die Qualität überprüfbar.

  • Wer stellt Reinigungsmittel, Maschinen und Verbrauchsmaterial, und wo wird es gelagert?
  • Wie läuft die Qualitätskontrolle: gemeinsame Begehungen, Mängelprotokoll, Frist zur Nachbesserung?
  • Gibt es eine feste Ansprechperson und eine geregelte Stellvertretung?
  • Werden Subunternehmen eingesetzt? Das sollte offen in der Offerte stehen.
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und Regel für Preisanpassungen
  • Schlüsselübergabe mit Quittung und eine Betriebshaftpflicht, die auch Schlüsselverlust abdeckt

So vermittelt Offrano Ihre Anfrage

Sie erfassen Objekt und Umfang und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Übernehmen kann die Anfrage genau ein Betrieb; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer.

Geprüft wird lediglich, dass der Betrieb als Unternehmen besteht, etwa über UID oder Handelsregisterauszug, nicht die Qualität der Arbeit. Eine Zusage, dass sich ein Betrieb meldet, gibt es nicht; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Vertragspartner für die Reinigung ist allein der Betrieb.

Leistungen

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Häufige Fragen

Sind die Preise in der Offerte inklusive MWST?

Das muss die Offerte ausweisen. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass alle Offerten gleich angegeben sind, entweder inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer.

Braucht es für die Offerte eine Besichtigung?

Für regelmässige Reinigung in aller Regel ja. Der Betrieb will Beläge, Ausstattung und Wege sehen, bevor er einen Pauschalpreis nennt.

Übernimmt der Reinigungsbetrieb auch Hauswartarbeiten?

Manche Betriebe bieten beides an. Stimmen Sie mit der Verwaltung ab, was im Hauswartvertrag bereits enthalten ist, und lassen Sie Zusatzleistungen separat offerieren.

Wie halten wir die Qualität über die Vertragsdauer?

Mit einem Pflichtenheft, regelmässigen gemeinsamen Kontrollgängen und einem schriftlichen Mängelprotokoll. So bleibt nachvollziehbar, was vereinbart war.

Wie wird die Reinigung beim Mieterwechsel oder nach einem Umbau geregelt?

Solche Einsätze werden meist separat als Grund- oder Bauendreinigung offeriert. Bei einer Wohnungsabgabe lohnt es sich, mit dem Betrieb zu klären, ob er bei der Abnahme durch die Verwaltung anwesend ist und allfällige Nachreinigungen übernimmt.

Kostet die Anfrage über Offrano etwas?

Nein. Offrano wird vom Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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