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Gebäudereinigung

Gebäudereinigung in Österreich: ein Angebot von genau einem Betrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Gebäudereinigung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Büro, Geschäftslokal, Lagerhalle oder Wohnhausanlage: Ein Reinigungsvertrag funktioniert nur, wenn klar beschrieben ist, was in welchem Rhythmus gereinigt wird. Diese Seite richtet sich an Unternehmen, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Österreich. Sie erfahren, welche Reinigungsarten es gibt, welche Angaben ein Betrieb für einen Kostenvoranschlag braucht und was im Vertrag stehen sollte. Ihre Anfrage geht an genau ein Reinigungsunternehmen aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Die Reinigungsarten im Überblick

  • Unterhaltsreinigung: die laufende Reinigung von Büros, Sanitärräumen, Teeküchen und Gängen in festen Intervallen.
  • Grundreinigung: gründliche Reinigung in größeren Abständen, zum Beispiel von Böden mit eigener Pflege oder vor einer Neuvermietung.
  • Glas- und Fensterreinigung: oft ein eigener Posten. An hohen Fassaden bestimmt die Zugänglichkeit das Verfahren.
  • Baureinigung: nach Umbau oder Neubau, bevor Räume bezogen werden; Grob- und Feinreinigung werden häufig getrennt angeboten.
  • Stiegenhausreinigung: typisch für Wohnhausanlagen, häufig zusammen mit Hausbetreuung vergeben.

Wer in Österreich reinigen darf

Die Gewerbeordnung ordnet die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung den Handwerken zu. Wer das Gewerbe anmeldet, muss die Befähigung nach der Zugangsvoraussetzungs-Verordnung nachweisen. Ein Blick in das Gewerbeinformationssystem GISA zeigt, welche Gewerbeberechtigung ein Unternehmen hat.

Hausbetreuung, Grünflächenpflege und Schneeräumung können Gebäudereiniger laut Wirtschaftskammer im Rahmen ihrer Nebenrechte zusätzlich anbieten. Umgekehrt gilt: Ein reines Hausbetreuungsunternehmen darf nicht jede Reinigungsleistung übernehmen. Fragen Sie im Zweifel nach, auf welche Gewerbeberechtigung sich das Angebot stützt.

Für die Beschäftigten der Branche gilt ein eigener Kollektivvertrag. Das erklärt, warum Preisanpassungen in längeren Verträgen häufig an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.

Quelle: wko.at · wko.at

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Welche Angaben das Reinigungsunternehmen braucht

  • Art des Objekts: Büro, Handel, Lager oder Industrie, Wohnhausanlage, Gastronomie oder Hotel
  • die zu reinigende Fläche ungefähr und grob die Aufteilung in Büro, Sanitär, Küche und Gänge
  • Häufigkeit: einmalig, wöchentlich, mehrmals pro Woche oder täglich
  • bevorzugte Reinigungszeit: tagsüber, abends, in der Nacht oder am Wochenende
  • gewünschter Beginn und, wenn schon bekannt, ein monatlicher Budgetrahmen
  • Besonderheiten: Zutritt, Alarmanlage, empfindliche Beläge, Hygienebereiche

Kostenvoranschlag und Leistungsverzeichnis

Ein Kostenvoranschlag für laufende Reinigung setzt fast immer eine Besichtigung voraus. Klären Sie vorab, ob die Besichtigung und der Kostenvoranschlag für Sie kostenlos sind und ob der genannte Preis verbindlich ist. Als Unternehmen gelten für Sie andere Regeln als für Konsumenten; halten Sie die Vereinbarung deshalb schriftlich fest.

Vergleichbar werden Angebote erst mit einem Leistungsverzeichnis: je Raumart die Tätigkeiten und ihr Turnus, etwa Böden feucht wischen, Sanitärobjekte reinigen, Mistkübel leeren, Verbrauchsmaterial nachfüllen. Legen Sie auch fest, wer Reinigungsmittel, Maschinen, Papier und Seife stellt.

Worauf Sie im Vertrag achten sollten

  • Gibt es eine gemeinsame Abnahme und ein Mängelprotokoll mit Frist zur Nachbesserung?
  • Wer ist fixe Ansprechperson, und wie ist die Vertretung bei Urlaub und Krankenstand geregelt?
  • Werden Subunternehmen eingesetzt? Das sollte ausdrücklich im Angebot stehen.
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und die Regel für Preisanpassungen
  • Schlüssel- und Kartenübergabe mit Protokoll, dazu eine Betriebshaftpflicht, die Schlüsselverlust einschließt

Wie Offrano Ihre Anfrage vergibt

Sie beschreiben Objekt und Umfang und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Reinigungsunternehmen aus Ihrer Region sehen zuerst nur die Eckdaten, ohne Ihren Namen. Übernehmen kann die Anfrage genau ein Betrieb, und dieser bezahlt Offrano dafür. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Noch bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, erhalten Sie per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.

Wir prüfen nur, ob es das Unternehmen gibt, etwa anhand der UID-Nummer oder eines Firmenbuchauszugs, nicht die Qualität der Arbeit. Dass ein Betrieb die Anfrage übernimmt, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir sie aus dem Angebot. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Betrieb.

Leistungen

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Häufige Fragen

Ist der Kostenvoranschlag für die Reinigung kostenlos?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Fragen Sie vor der Besichtigung, ob Besichtigung und Kostenvoranschlag etwas kosten und ob der Preis verbindlich ist, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Darf ein Hausbetreuungsunternehmen auch die Büroreinigung übernehmen?

Nicht in jedem Umfang. Welche Tätigkeiten mit welcher Gewerbeberechtigung erlaubt sind, zeigt die Ampelkarte der Wirtschaftskammer. Im Zweifel fragen Sie nach dem Gewerbewortlaut laut GISA-Auszug.

Quelle: wko.at

Können wir Stiegenhausreinigung und Schneeräumung gemeinsam vergeben?

Häufig ja, viele Reinigungsunternehmen bieten Hausbetreuung und Winterdienst mit an. Lassen Sie beide Leistungen getrennt ausweisen, weil der Winterdienst eigenen Haftungsfragen unterliegt.

Wie prüfen wir die Qualität im laufenden Vertrag?

Mit einem Leistungsverzeichnis und regelmäßigen gemeinsamen Begehungen. Mängel schriftlich festhalten und eine Frist zur Nachbesserung vereinbaren.

Was gilt bei einer einmaligen Baureinigung?

Beschreiben Sie Zustand und Umfang möglichst genau: Fläche, Verschmutzung durch Staub, Farbe oder Mörtel, Fenster und Rahmen. Vereinbaren Sie, ob Grob- und Feinreinigung getrennt erfolgen und wer den Bauschutt vorher entfernt.

Was kostet die Anfrage über Offrano?

Für Sie nichts. Offrano wird von dem Unternehmen bezahlt, das Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie beauftragen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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