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Hausbetreuung: was der Begriff bedeutet

Die Reinhaltung und Wartung gemeinsam genutzter Teile eines Hauses, der Liegenschaft und der Gehsteige einschließlich Schneeräumung.

Im Mietrecht ist Hausbetreuung ein eigener Begriff. Ihre Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebskosten verrechnet werden.

Hausbetreuung im Mietrechtsgesetz

Die Hausbetreuung umfasst die Reinhaltung und Wartung der Räume, die von allen oder mehreren Bewohnern benutzt werden können, der Flächen und Anlagen der Liegenschaft und der Gehsteige einschließlich Schneeräumung sowie die Beaufsichtigung. Übernimmt ein Werkunternehmer die Hausbetreuung, gilt der angemessene Werklohn als Aufwand.

Ein Leistungsverzeichnis macht Angebote vergleichbar. Dazu gehört häufig auch der Winterdienst entlang der Liegenschaft. Die Hausverwaltung ist Vertragspartnerin des Betriebs.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

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