Hausmeisterservice
Hausbetreuung in Österreich: ein Angebot von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Kontrollgänge, Stiegenhaus, Schneeräumung, Grünpflege und kleine Handgriffe: In Österreich übernehmen diese Aufgaben heute meist Hausbetreuungsunternehmen, früher oft der Hausbesorger. Diese Seite richtet sich an Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen. Sie lesen, welche Tätigkeiten ein Hausbetreuer nach der Gewerbeordnung übernehmen darf, wie der Winterdienst geregelt ist und welche Angaben ein Betrieb für ein Angebot braucht. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was Hausbetreuung umfasst
- Objektbetreuung: regelmäßige Kontrollgänge, Beleuchtung, Türen, Gemeinschaftsräume, Meldung von Schäden an die Hausverwaltung.
- Schneeräumung und Streuung von Gehsteigen, Zugängen und Stiegenanlagen.
- Grünflächenbetreuung: Rasen, Hecken, Laub, Wege.
- Stiegenhausreinigung, Müllplatz und Mistkübel-Service.
- Einfache Tätigkeiten wie den Tausch eines Leuchtmittels. Größere Reparaturen gehören zu den befugten Gewerben.
Was ein Hausbetreuer darf und was nicht
Hausbetreuung ist in Österreich an eine Gewerbeberechtigung gebunden, und nicht jede Tätigkeit ist davon gedeckt. Die Wirtschaftskammer hat dafür eine Ampelkarte herausgegeben: Sie zeigt, welche Arbeiten mit dem Gewerbeschein erlaubt sind, welche als Nebenrechte nach der Gewerbeordnung dazukommen und welche nicht durchgeführt werden dürfen.
Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser- oder Heizungsanlagen sind Sache von Elektrotechnikern und Installateuren. Ein seriöser Betrieb sichert einen Schaden ab und verständigt die Hausverwaltung oder den befugten Professionisten. Fragen Sie nach dem Gewerbewortlaut laut GISA-Auszug, wenn Sie unsicher sind.
Quelle: wko.at
Anfrage stellenSchneeräumung: Pflichten der Anrainer
Nach § 93 StVO müssen Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet die angrenzenden Gehsteige und Gehwege samt Stiegenanlagen von Schnee und Verunreinigungen säubern und bei Schnee und Glatteis bestreuen, und zwar laut Wirtschaftskammer in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr. Die Gemeinde kann per Verordnung Abweichendes festlegen.
Diese Pflicht kann der Eigentümer durch Vereinbarung an ein Unternehmen übertragen. Dann haftet laut Wirtschaftskammer grundsätzlich der Übernehmer, außer der Eigentümer hat einen ungeeigneten Vertragspartner gewählt. Der Vertrag sollte die Übertragung der Räum- und Streupflicht deshalb ausdrücklich zum Gegenstand haben, die Flächen genau benennen und eine Dokumentation der Einsätze vorsehen.
Quelle: wko.at
Welche Angaben der Betrieb braucht
- Art des Objekts: Wohnhausanlage, Bürohaus, Gewerbepark oder Geschäftslokal
- Anzahl der Wohn- oder Geschäftseinheiten
- die gewünschten Leistungen: Kontrollgänge, Winterdienst, Grünpflege, Reinigung, kleine Reparaturen
- die Außenfläche ungefähr, dazu Gehsteiglänge und Zufahrten
- gewünschter Beginn und, falls bekannt, ein monatlicher Budgetrahmen
- Besonderheiten wie Tiefgarage, Spielplatz, Innenhof oder Rufbereitschaft
Worauf Sie im Angebot achten sollten
- Leistungsverzeichnis mit Turnus je Aufgabe statt einer bloßen Monatspauschale
- Protokolle über Kontrollgänge und jeden Winterdiensteinsatz
- Erreichbarkeit und Kosten für Einsätze außerhalb der vereinbarten Zeiten
- Streugut, Material und Grünschnittentsorgung: inklusive oder extra?
- Laufzeit, Kündigung und eine Betriebshaftpflicht mit passender Deckung
Wie die Vermittlung über Offrano abläuft
Sie beschreiben Liegenschaft und Leistungen und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten, aber keine Namen und Kontaktdaten. Nur ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, Sie zahlen nichts und gehen keine Verpflichtung ein. Vor der Weitergabe Ihrer Kontaktdaten schicken wir Ihnen per E-Mail Name, Anschrift und Telefonnummer des Betriebs.
Geprüft ist nur, dass das Unternehmen existiert, nicht wie gut es arbeitet. Wir sagen nicht zu, dass sich ein Betrieb meldet; ohne Übernahme innerhalb von 21 Tagen nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano ist nicht Vertragspartner der Hausbetreuung.
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Häufige Fragen
Kann die Hausverwaltung nur die Schneeräumung vergeben?
Ja. Wählen Sie nur den Winterdienst und geben Sie Außenfläche und Gehsteiglänge an. Wichtig ist, dass der Vertrag die Räum- und Streupflicht ausdrücklich überträgt.
Gilt die Räumpflicht auch in der Nacht?
Nach § 93 StVO gilt sie laut Wirtschaftskammer von 06.00 bis 22.00 Uhr; die Gemeinde kann Abweichendes verordnen. Klären Sie die örtliche Regel mit dem Betrieb.
Quelle: wko.at
Darf der Hausbetreuer einen tropfenden Wasserhahn reparieren?
Eingriffe in die Wasserinstallation sind Sache eines Installateurs. Was ein Hausbetreuer darf, zeigt die Ampelkarte der Wirtschaftskammer.
Wie erkenne ich, ob das Unternehmen befugt ist?
Über das Gewerbeinformationssystem GISA. Dort steht, für welches Gewerbe eine Berechtigung besteht.
Was passiert, wenn die Hausbetreuung einen größeren Schaden entdeckt?
Der Betrieb sichert die Stelle ab, dokumentiert den Schaden mit Fotos und meldet ihn der Hausverwaltung. Die Reparatur beauftragt die Verwaltung bei einem befugten Professionisten, etwa einem Installateur, Spengler oder Elektrotechniker. Legen Sie im Vertrag fest, auf welchem Weg und wie schnell solche Meldungen erfolgen.
Wer stellt Streugut und Geräte für den Winterdienst?
Das sollte im Angebot stehen. Manche Betriebe rechnen Streugut nach Verbrauch ab, andere pauschal. Klären Sie auch, wo Streugut gelagert wird und ob Splitt im Frühjahr wieder entfernt wird.
Kostet die Anfrage über Offrano etwas?
Nein. Bezahlt wird Offrano von dem Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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