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Hausmeisterservice

Hausmeisterservice: ein Angebot von genau einem Betrieb in Luxemburg

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Hausmeisterservice

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Kontrollgänge, Winterdienst, Grünpflege, Treppenhaus und kleine Reparaturen: Ein Hausmeisterservice bündelt Aufgaben, die in Wohnanlagen, Bürohäusern und Gewerbeparks sonst liegen bleiben. Diese Seite richtet sich an Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen. Sie lesen, wie Sie den Leistungsumfang sauber beschreiben, welche Angaben ein Betrieb für ein Angebot braucht und wo die Grenzen eines Hausmeisterdienstes liegen. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Was ein Hausmeisterservice übernimmt

  • Objektbetreuung: regelmäßige Kontrollgänge, Sichtprüfung von Beleuchtung, Türen, Schließanlagen und Gemeinschaftsräumen, Meldung von Schäden an die Verwaltung.
  • Winterdienst: Räumen und Streuen von Gehwegen, Zugängen und Parkflächen. Hier geht es um Verkehrssicherung und Haftung, deshalb gehört er genau beschrieben.
  • Grünflächenpflege: Rasen, Hecken, Beete, Laub und die Pflege von Wegen.
  • Treppenhaus- und Außenreinigung, Mülltonnenservice und die Pflege der Standplätze.
  • Kleinreparaturen: Glühbirnen tauschen, Türschließer einstellen, kleinere Instandsetzungen, für die keine besondere Fachzulassung nötig ist.

Welche Angaben ein Betrieb für das Angebot braucht

  • Art des Objekts: Wohnanlage, Bürogebäude, Gewerbepark oder Einzelhandel
  • die Zahl der Wohn- oder Gewerbeeinheiten
  • die gewünschten Leistungen: Kontrollgänge, Winterdienst, Grünpflege, Reinigung, Kleinreparaturen
  • die Außenfläche ungefähr, weil sie Winterdienst und Grünpflege bestimmt
  • gewünschter Beginn und ein monatlicher Budgetrahmen, falls vorhanden
  • Besonderheiten in eigenen Worten: Tiefgarage, Spielplatz, Dachflächen, Zufahrten oder Rufbereitschaft
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Winterdienst: Pflicht und Haftung klar regeln

Uhrzeiten, Breite der zu räumenden Fläche und erlaubte Streumittel unterscheiden sich von Ort zu Ort.

Überträgt der Eigentümer den Winterdienst an einen Dienstleister, sollte der Vertrag die Flächen auf einem Plan, die Einsatzzeiten, die Dokumentation der Einsätze und die Haftung festhalten. Eine lückenlose Dokumentation ist im Schadensfall oft entscheidend. Prüfen Sie als Auftraggeber trotzdem stichprobenartig, ob der Dienstleister zuverlässig arbeitet.

Worauf Sie im Angebot achten sollten

  • Gibt es ein Leistungsverzeichnis mit Turnus je Aufgabe, statt einer Pauschale ohne Inhalt?
  • Wie werden Kontrollgänge und Winterdiensteinsätze dokumentiert, und bekommen Sie die Protokolle?
  • Wie ist die Erreichbarkeit geregelt, und was kostet ein Einsatz außerhalb der vereinbarten Zeiten?
  • Sind Material, Streugut und Grünschnittentsorgung enthalten oder getrennt ausgewiesen?
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und eine Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung

In Luxemburg: Datenschutz, Genehmigung und Sprachen

Für Aufträge in Ihrem Gebäude gilt die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde in Luxemburg ist die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD). Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.

Viele gewerbliche Tätigkeiten brauchen in Luxemburg eine Niederlassungsgenehmigung. Klären Sie mit dem Anbieter auch, in welchen Sprachen er arbeitet; in Luxemburg sind Deutsch, Französisch und Luxemburgisch im Alltag, im Geschäftsleben oft auch Englisch üblich.

Quelle: cnpd.public.lu · eur-lex.europa.eu · guichet.public.lu

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Kann ich nur den Winterdienst vergeben?

Ja. Wählen Sie im Formular nur den Winterdienst und geben Sie die Außenfläche an. Hilfreich ist ein Lageplan mit den zu räumenden Wegen, den Sie später dem Betrieb geben.

Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?

Das hängt von Vertrag und Einzelfall ab. Wichtig sind eine klare Übertragung der Pflichten, dokumentierte Einsätze und eine Haftpflichtversicherung des Betriebs. Rechtliche Einzelfragen klären Sie mit Ihrer Versicherung oder einem Anwalt.

Darf der Hausmeister auch Elektroarbeiten machen?

Nur einfache Tätigkeiten wie den Tausch eines Leuchtmittels. Arbeiten an der Elektroinstallation gehören zu einem eingetragenen Elektrofachbetrieb.

Wer ist in Luxemburg für Datenschutz zuständig?

Die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD).

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie sein Angebot annehmen, entscheiden Sie frei.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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