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Hausmeisterservice

Hausmeisterservice: ein Angebot von genau einem Betrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Hausmeisterservice

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Kontrollgänge, Winterdienst, Grünpflege, Treppenhaus und kleine Reparaturen: Ein Hausmeisterservice bündelt Aufgaben, die in Wohnanlagen, Bürohäusern und Gewerbeparks sonst liegen bleiben. Diese Seite richtet sich an Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen. Sie lesen, wie Sie den Leistungsumfang sauber beschreiben, welche Angaben ein Betrieb für ein Angebot braucht und wo die Grenzen eines Hausmeisterdienstes liegen. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Was ein Hausmeisterservice übernimmt

  • Objektbetreuung: regelmäßige Kontrollgänge, Sichtprüfung von Beleuchtung, Türen, Schließanlagen und Gemeinschaftsräumen, Meldung von Schäden an die Verwaltung.
  • Winterdienst: Räumen und Streuen von Gehwegen, Zugängen und Parkflächen. Hier geht es um Verkehrssicherung und Haftung, deshalb gehört er genau beschrieben.
  • Grünflächenpflege: Rasen, Hecken, Beete, Laub und die Pflege von Wegen.
  • Treppenhaus- und Außenreinigung, Mülltonnenservice und die Pflege der Standplätze.
  • Kleinreparaturen: Glühbirnen tauschen, Türschließer einstellen, kleinere Instandsetzungen, für die keine besondere Fachzulassung nötig ist.

Welche Angaben ein Betrieb für das Angebot braucht

  • Art des Objekts: Wohnanlage, Bürogebäude, Gewerbepark oder Einzelhandel
  • die Zahl der Wohn- oder Gewerbeeinheiten
  • die gewünschten Leistungen: Kontrollgänge, Winterdienst, Grünpflege, Reinigung, Kleinreparaturen
  • die Außenfläche ungefähr, weil sie Winterdienst und Grünpflege bestimmt
  • gewünschter Beginn und ein monatlicher Budgetrahmen, falls vorhanden
  • Besonderheiten in eigenen Worten: Tiefgarage, Spielplatz, Dachflächen, Zufahrten oder Rufbereitschaft
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Winterdienst: Pflicht und Haftung klar regeln

Wer wann räumen und streuen muss, regeln in Deutschland die Gemeinden, meist in einer Satzung über die Straßenreinigung. Uhrzeiten, Breite der zu räumenden Fläche und erlaubte Streumittel unterscheiden sich von Ort zu Ort. Der Betrieb sollte die örtliche Satzung kennen und sein Angebot danach ausrichten.

Überträgt der Eigentümer den Winterdienst an einen Dienstleister, sollte der Vertrag die Flächen auf einem Plan, die Einsatzzeiten, die Dokumentation der Einsätze und die Haftung festhalten. Eine lückenlose Dokumentation ist im Schadensfall oft entscheidend. Prüfen Sie als Auftraggeber trotzdem stichprobenartig, ob der Dienstleister zuverlässig arbeitet.

Grenzen: was kein Hausmeister übernehmen sollte

Arbeiten an elektrischen Anlagen, Gas- und Wasserinstallationen, Heizung oder Aufzügen gehören in die Hand eingetragener Fachbetriebe. Ein seriöser Hausmeisterservice erkennt den Schaden, sichert ab und holt den Fachbetrieb, statt selbst einzugreifen. Klären Sie im Vertrag, bis zu welcher Grenze der Hausmeister Reparaturen ohne Rückfrage ausführen darf.

Für Vermieter ist die Abgrenzung auch wegen der Nebenkosten wichtig: Kosten für den Hauswart zählen nach der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu den Betriebskosten, aber nicht, soweit sie Instandhaltung, Instandsetzung oder Verwaltung betreffen. Lassen Sie Reparaturen deshalb getrennt abrechnen und klären Sie die Umlage im Einzelfall mit Ihrer Verwaltung.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Worauf Sie im Angebot achten sollten

  • Gibt es ein Leistungsverzeichnis mit Turnus je Aufgabe, statt einer Pauschale ohne Inhalt?
  • Wie werden Kontrollgänge und Winterdiensteinsätze dokumentiert, und bekommen Sie die Protokolle?
  • Wie ist die Erreichbarkeit geregelt, und was kostet ein Einsatz außerhalb der vereinbarten Zeiten?
  • Sind Material, Streugut und Grünschnittentsorgung enthalten oder getrennt ausgewiesen?
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und eine Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

Sie beschreiben Objekt und Leistungen und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Kontaktdaten. Genau einer kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor der Betrieb Ihre Daten erhält, bekommen Sie per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.

Wir prüfen, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Eine Zusage, dass sich ein Betrieb meldet, geben wir nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Betrieb.

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Häufige Fragen

Kann ich nur den Winterdienst vergeben?

Ja. Wählen Sie im Formular nur den Winterdienst und geben Sie die Außenfläche an. Hilfreich ist ein Lageplan mit den zu räumenden Wegen, den Sie später dem Betrieb geben.

Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?

Das hängt von Vertrag und Einzelfall ab. Wichtig sind eine klare Übertragung der Pflichten, dokumentierte Einsätze und eine Haftpflichtversicherung des Betriebs. Rechtliche Einzelfragen klären Sie mit Ihrer Versicherung oder einem Anwalt.

Darf der Hausmeister auch Elektroarbeiten machen?

Nur einfache Tätigkeiten wie den Tausch eines Leuchtmittels. Arbeiten an der Elektroinstallation gehören zu einem eingetragenen Elektrofachbetrieb.

Wie oft sollten Kontrollgänge stattfinden?

Das richtet sich nach Größe, Nutzung und Zustand des Objekts. Legen Sie den Turnus im Leistungsverzeichnis fest und lassen Sie sich jeden Gang kurz protokollieren.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano. Sie entscheiden frei, ob Sie sein Angebot annehmen.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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