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Entrümpelung

Entrümpelung: ein Angebot von genau einem Betrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Entrümpelung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Was soll entrümpelt werden? (Pflichtfeld)
m²
Wie voll sind die Räume? (Pflichtfeld)
Etagen
Gibt es einen Aufzug? (Pflichtfeld)
Besenreine Übergabe gewünscht? (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine Entrümpelung steht oft in einer Umbruchsituation an: nach einem Todesfall, vor einem Umzug ins Pflegeheim, bei einem Verkauf oder wenn Keller und Dachboden über Jahre vollgelaufen sind. Hier lesen Sie, wie ein Betrieb den Aufwand einschätzt, welche Angaben er für ein Festpreisangebot braucht, was mit Elektrogeräten und Schadstoffen gilt und worauf Sie bei der Wertanrechnung achten sollten. Ihre Anfrage geht an genau einen Entrümpelungsbetrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Von der Kellerräumung bis zur Haushaltsauflösung

  • Wohnungsentrümpelung: einzelne Räume oder die ganze Wohnung, zum Beispiel vor einer Renovierung oder Übergabe.
  • Haushaltsauflösung: der komplette Hausstand, meist nach einem Todesfall oder Umzug in eine Pflegeeinrichtung, oft mit Wertanrechnung.
  • Keller und Dachboden: häufig schwer zugänglich, mit engen Treppen und viel Kleinteiligem.
  • Gewerbeentrümpelung: Büros, Läden, Lager oder Praxen, einschließlich Akten und Einrichtung.
  • Sperrmüllabholung: einzelne große Stücke, wenn die kommunale Abfuhr nicht passt.

Welche Angaben der Betrieb für das Angebot braucht

Den Aufwand bestimmen Menge, Tragewege und Entsorgungsart. Fotos von jedem Raum helfen dem Betrieb mehr als jede Beschreibung; halten Sie sie für das erste Gespräch bereit.

  • was entrümpelt werden soll: Wohnung, Haus, Keller oder Dachboden, Gewerberäume
  • die Fläche ungefähr und wie voll die Räume sind: wenig, normal eingerichtet oder sehr voll
  • die Etage und ob es einen Aufzug gibt
  • ob eine besenreine Übergabe gewünscht ist
  • Ihr Wunschtermin und ein Budgetrahmen, falls vorhanden
  • Besonderheiten in eigenen Worten: schwere Möbel, Klavier, Einbauküche, Tierhaltung, starke Verschmutzung
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Elektrogeräte, Sondermüll und Schadstoffe

Altgeräte müssen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz getrennt vom Restmüll erfasst werden; Altbatterien und entnehmbare Lampen sind vorher herauszunehmen. Ein Fachbetrieb trennt Elektrogeräte, Holz, Metall, Papier, Textilien und Restabfall und bringt sie zu den passenden Stellen. Fragen Sie nach, wie er entsorgt, und lassen Sie sich die Entsorgung bei Gewerbeentrümpelungen nachweisen.

Farben, Lacke, Chemikalien, Altöl und Gasflaschen sind gesondert zu entsorgen. Bei Verdacht auf Schadstoffe in Bauteilen, etwa in alten Nachtspeicheröfen oder Bodenbelägen, ist das kein Fall für Eigenarbeit: Sprechen Sie den Betrieb darauf an; er muss sagen, ob er dafür qualifiziert ist oder einen Spezialbetrieb hinzuzieht.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Wertanrechnung und Festpreis

Verwertbare Stücke wie gut erhaltene Möbel, Sammlungen oder Werkzeug können mit dem Preis verrechnet werden. Das senkt die Kosten, ist aber Verhandlungssache. Lassen Sie sich die angerechneten Gegenstände schriftlich auflisten.

Sichern Sie vorab, was bleiben soll: Dokumente, Fotos, Schmuck, Schlüssel und Erinnerungsstücke. Bei einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall klären Sie vorher, wer über den Nachlass verfügen darf; bei Unsicherheit hilft das Nachlassgericht oder ein Notar weiter.

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Beruht der Preis auf einer Besichtigung oder auf Fotos aller Räume, und ist er ein Festpreis?
  • Sind Entsorgungskosten, Demontage und besenreine Übergabe enthalten?
  • Wird eine Wertanrechnung ausgewiesen, und für welche Gegenstände?
  • Wer haftet für Schäden an Treppenhaus, Türen und Aufzug?
  • Wie wird entsorgt, und gibt es Nachweise?

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

Sie beschreiben die Räume und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Entrümpelungsbetriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Anschrift. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, bekommen Sie per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.

Wir prüfen, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit. Eine Zusage, dass sich ein Betrieb meldet, geben wir nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.

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Häufige Fragen

Was heißt besenrein?

Die Räume sind leer und grob gefegt. Eine gründliche Reinigung ist damit nicht gemeint; wenn Sie die möchten, sollten Sie sie gesondert vereinbaren.

Darf der Betrieb Elektrogeräte mit dem Sperrmüll entsorgen?

Nein. Altgeräte müssen getrennt vom Restmüll erfasst werden. Fragen Sie, wie der Betrieb sie entsorgt.

Kann ich bei der Entrümpelung Geld sparen?

Ja, über eine Wertanrechnung für verwertbare Gegenstände und indem Sie gut erhaltene Stücke vorher verkaufen oder spenden. Lassen Sie Anrechnungen schriftlich festhalten.

Muss ich bei der Entrümpelung anwesend sein?

Nicht unbedingt. Viele Betriebe arbeiten mit Schlüsselübergabe. Vereinbaren Sie aber eine gemeinsame Abnahme und sichern Sie vorher alles, was bleiben soll.

Wer darf eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall beauftragen?

Grundsätzlich die Erben oder wer über den Nachlass verfügen darf. Klären Sie das im Zweifel mit dem Nachlassgericht oder einem Notar, bevor geräumt wird.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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