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Ratgeber Umzug und Entrümpelung

Elektrogeräte bei Entrümpelung und Umzug: getrennt, geprüft, zurückgegeben

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Bei jeder Entrümpelung tauchen sie auf: der alte Kühlschrank im Keller, Kabel und Ladegeräte in Schubladen, Fernseher, Staubsauger, Lampen. Sie gehören nicht in den Restmüll und nicht in den Sperrmüll, sondern in eine getrennte Erfassung. Dieser Artikel erklärt, was das Elektrogesetz von Ihnen als Besitzer verlangt, wo Sie Geräte kostenlos abgeben können und worauf Sie bei einem Entrümpelungsbetrieb achten sollten.

Ihre Anfrage: Entrümpelung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

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Die Pflicht zur getrennten Erfassung

Endnutzer müssen Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Altbatterien, die nicht fest im Gerät verbaut sind, und Lampen, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, müssen vor der Abgabe vom Gerät getrennt werden. Die Erfassung soll so erfolgen, dass Wiederverwendung, Demontage und Recycling nicht behindert und Brandrisiken gering gehalten werden.

Der letzte Punkt ist wichtig: Lithium-Akkus in Werkzeugen, Handys oder E-Bikes können bei Beschädigung in Brand geraten. Sie gehören nicht lose in einen Container voller Gerümpel.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Wo Sie Geräte abgeben können

Kommunale Sammelstellen wie Wertstoff- oder Recyclinghöfe nehmen Altgeräte aus privaten Haushalten an. Daneben ist der Handel zur Rücknahme verpflichtet: Händler mit einer größeren Verkaufsfläche für Elektrogeräte und größere Lebensmittelhändler, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten, müssen beim Kauf eines neuen Geräts ein gleichartiges Altgerät unentgeltlich zurücknehmen, auch bei Lieferung nach Hause. Kleine Geräte mit keiner Kantenlänge über 25 Zentimeter müssen sie auf Verlangen auch ohne Neukauf zurücknehmen, begrenzt auf drei Stück je Geräteart.

Für eine Entrümpelung heißt das: Große Geräte gehen zum Wertstoffhof oder werden beim Kauf eines Nachfolgers zurückgegeben, Kleinkram kann in den Handel oder ebenfalls zum Wertstoffhof.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Was ein Entrümpelungsbetrieb tun sollte

Ein seriöser Betrieb sortiert Elektrogeräte aus, entnimmt Batterien und Lampen oder lässt das an der Sammelstelle machen, und bringt die Geräte zu einer zugelassenen Stelle. Fragen Sie, wie er vorgeht und ob er bei Gewerbeentrümpelungen einen Nachweis über die Entsorgung gibt. Ein Angebot, das Elektrogeräte einfach im Sperrmüllcontainer mitnimmt, ist ein Warnsignal.

Geräte, die besondere Vorsicht brauchen

  • Kühl- und Gefriergeräte mit Kältemittel: aufrecht transportieren, Kältekreis nicht beschädigen
  • Geräte mit Lithium-Akkus: Akkus nach Möglichkeit entnehmen, beschädigte Akkus getrennt halten
  • Röhrenfernseher und alte Monitore: nicht zerschlagen
  • Nachtspeicheröfen: können Schadstoffe enthalten und gehören in Fachhände
  • Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren: bruchsicher verpacken

Daten auf alten Geräten

Computer, Handys, Tablets, Router und manche Fernseher speichern persönliche Daten. Vor der Abgabe sollten Sie Geräte zurücksetzen oder Datenträger entfernen und selbst vernichten lassen. Das gilt besonders bei einer Haushaltsauflösung, bei der niemand mehr weiß, was auf den Geräten gespeichert ist. Bei Gewerbeentrümpelungen gehört die Datenvernichtung mit Nachweis in den Auftrag.

Verkaufen, verschenken, reparieren

Nicht jedes alte Gerät ist Abfall. Funktionierende Geräte lassen sich verschenken, verkaufen oder an Sozialkaufhäuser geben, defekte manchmal in einem Reparaturcafé retten. Die getrennte Erfassung lässt ausdrücklich zu, dass Geräte für die Wiederverwendung aussortiert werden. Viele Entrümpelungsbetriebe rechnen den Wert verwertbarer Geräte an; lassen Sie sich das im Angebot auflisten.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Umzug: Geräte mitnehmen oder zurücklassen

Beim Umzug lohnt der Blick, welche Geräte überhaupt mitkommen. Alte Kühlschränke oder Waschmaschinen, die in der neuen Wohnung nicht passen, lassen sich beim Kauf eines neuen Geräts oft direkt bei der Lieferung zurückgeben. Sagen Sie das dem Händler vorher, damit die Abholung eingeplant ist.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Typische Fehler

  • Elektrogeräte zum Sperrmüll gestellt.
  • Akkus im Gerät gelassen und alles zusammen in einen Container geworfen.
  • Datenträger nicht gelöscht.
  • Kühlschrank liegend transportiert und beschädigt.
  • Nicht nachgefragt, wo der Entrümpler die Geräte hinbringt.

Haushaltsauflösung: der Blick in jede Ecke

Bei einer Haushaltsauflösung stecken Elektrogeräte oft an Stellen, an die niemand denkt: der alte Heizlüfter im Keller, die Gefriertruhe in der Garage, Werkzeug mit Akku im Schuppen, Lichterketten im Weihnachtskarton, Ladegeräte in jeder Schublade. Ein sorgfältiger Betrieb geht Raum für Raum vor und sammelt Elektrogeräte getrennt, bevor der Rest verladen wird. Wenn Sie die Wohnung vorher selbst durchgehen, markieren Sie Geräte, die bleiben oder an Angehörige gehen sollen, damit sie nicht versehentlich in der Sammlung landen.

Bei Kühl- und Gefriergeräten lohnt es, sie vorher leer zu räumen und abzutauen. Das erleichtert den Transport und verhindert, dass Wasser im Fahrzeug ausläuft.

Gewerbe und Vermieter: Nachweise verlangen

Wer als Unternehmen oder Vermieter entrümpeln lässt, sollte sich die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen lassen, etwa durch Wiege- oder Übergabescheine der Annahmestelle. Das gilt besonders für größere Mengen an Geräten und für Büros mit vielen Computern, Druckern und Bildschirmen. Klären Sie im Angebot, welche Nachweise der Betrieb liefert und ob die Datenvernichtung dokumentiert wird.

Kosten der Entsorgung

Die Abgabe von Altgeräten aus privaten Haushalten an kommunalen Sammelstellen und die Rücknahme im Handel sind für Sie in den genannten Fällen unentgeltlich. Ein Entrümpelungsbetrieb berechnet trotzdem Arbeit, Transport und Sortierung. Fragen Sie, wie Elektrogeräte im Angebot berücksichtigt sind und ob der Betrieb selbst zur Sammelstelle fährt.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Anfrage für eine Entrümpelung

Über Offrano geht Ihre Anfrage an genau einen Entrümpelungsbetrieb aus Ihrer Region. Nennen Sie in der Beschreibung, welche und wie viele Elektrogeräte dabei sind, besonders Kühlgeräte und Geräte mit Akkus. Dann kann der Betrieb die Entsorgung richtig einplanen.

Häufige Fragen

Darf ich alte Elektrogeräte in den Sperrmüll stellen?

Nein. Altgeräte gehören in eine vom Restmüll getrennte Erfassung.

Muss ich Batterien vorher entnehmen?

Ja, soweit sie nicht fest verbaut sind; ebenso entnehmbare Lampen.

Nimmt der Händler meinen alten Kühlschrank mit?

Größere Händler müssen beim Kauf eines neuen Geräts ein gleichartiges Altgerät unentgeltlich zurücknehmen, auch bei Lieferung.

Kann ich kleine Geräte ohne Neukauf abgeben?

Bei verpflichteten Händlern ja, für Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge, bis zu drei Stück je Geräteart.

Was passiert mit Daten auf alten Handys?

Setzen Sie Geräte zurück oder lassen Sie Datenträger vernichten, bevor Sie sie abgeben.

Fachbetrieb anfragen: Entrümpelung

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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