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Ratgeber Umzug und Entrümpelung

Möbel einlagern: Lagervertrag, Haftung und Kündigung

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Zwischen Auszug und Einzug liegt manchmal eine Lücke: Die neue Wohnung ist noch nicht fertig, das Haus wird renoviert, oder es geht für einige Monate ins Ausland. Dann kommen Möbel und Kartons ins Lager, oft beim Umzugsunternehmen. Dieser Artikel erklärt, was das Handelsgesetzbuch zum Lagervertrag sagt, wie die Haftung geregelt ist, wie Sie kündigen und worauf Sie vor der Einlagerung achten sollten.

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Was ein Lagervertrag ist

Mit dem Lagervertrag verpflichtet sich der Lagerhalter, das Gut zu lagern und aufzubewahren; Sie als Einlagerer zahlen die vereinbarte Vergütung. Die besonderen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs gelten, wenn Lagerung und Aufbewahrung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehören, also etwa bei einem Umzugsunternehmen mit eigenem Lager.

Anders ist es bei einem Selfstorage-Abteil, das Sie selbst befüllen und abschließen. Dort mietet man häufig nur einen Raum, und die Aufbewahrung liegt bei Ihnen. Lesen Sie deshalb genau, welcher Vertrag angeboten wird.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Haftung des Lagerhalters

Der Lagerhalter haftet für Verlust oder Beschädigung des Guts in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung, es sei denn, der Schaden konnte durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden. Das gilt auch, wenn er das Gut bei einem Dritten einlagert.

Wie hoch die Haftung im Einzelfall ist und welche Bedingungen gelten, steht im Vertrag und den Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Fragen Sie nach einer Versicherung für das eingelagerte Gut, besonders bei längerer Lagerzeit und wertvollen Stücken.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Herausgabe und Kündigung

Sie können Ihr Gut jederzeit herausverlangen. Ist der Lagervertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können Sie ihn aber nur mit einer Frist von einem Monat kündigen, es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund. Umgekehrt kann auch der Lagerhalter nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder nach Kündigung mit Monatsfrist verlangen, dass Sie das Gut zurücknehmen.

Für die Planung heißt das: Rechnen Sie mit mindestens einem Monat Vorlauf, wenn der Einzugstermin feststeht, und stimmen Sie Auslagerung und Transport früh ab.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Wie das Gut ins Lager kommt

Bei Umzugsunternehmen wird das Umzugsgut oft in Holzcontainern oder Lagerkisten eingelagert, die im Lager gestapelt werden. Das schützt, bedeutet aber auch, dass Sie nicht einfach einzelne Kartons holen können. Wenn Sie während der Lagerzeit an bestimmte Dinge müssen, sagen Sie das vorher, damit sie zugänglich gelagert werden, und fragen Sie, was ein zwischenzeitlicher Zugriff kostet.

Inventar und Zustand festhalten

  • Liste der eingelagerten Stücke und Kartons mit Nummern
  • Fotos von Möbeln vor der Einlagerung, besonders von empfindlichen Oberflächen
  • Hinweise auf besonders empfindliche oder wertvolle Stücke
  • Unterschrift beider Seiten unter die Liste
  • Kopie für Ihre Unterlagen und für die Versicherung

Was nicht ins Lager gehört

Lebensmittel, Pflanzen, leicht entzündliche Stoffe, Farben, Gasflaschen und lebende Tiere gehören nicht ins Lager, ebenso wenig Bargeld, Schmuck und wichtige Dokumente. Viele Lager schließen solche Güter in ihren Bedingungen ausdrücklich aus. Elektrogeräte sollten trocken und gereinigt eingelagert werden; Kühlschränke bleiben mit offener Tür stehen, damit sich kein Geruch bildet.

Feuchtigkeit, Temperatur und Schädlinge

Holzmöbel, Instrumente, Bilder und Textilien reagieren auf Feuchtigkeit und große Temperaturschwankungen. Fragen Sie, ob das Lager trocken und frostfrei ist und wie es gegen Schädlinge geschützt wird. Für Klaviere, Kunst oder Archivgut gibt es spezialisierte Lager, die diese Bedingungen zusichern.

Kosten realistisch planen

Die Lagerkosten richten sich meist nach Volumen oder Zahl der Container und nach der Dauer. Dazu kommen Ein- und Auslagerung, Transport und gegebenenfalls Versicherung. Lassen Sie sich alle Posten getrennt nennen und fragen Sie, wie abgerechnet wird, wenn die Lagerzeit länger dauert als geplant. Ein Umzug mit Zwischenlager ist mehrere Leistungen, und jede gehört ins Angebot.

Typische Fehler

  • Keine Inventarliste bei der Einlagerung.
  • Zugriff auf wichtige Dinge nicht vorher geregelt.
  • Kündigungsfrist bei der Planung des Einzugs vergessen.
  • Keine Versicherung für wertvolle Stücke.
  • Selfstorage und Lagervertrag verwechselt.

Lager beim Umzugsunternehmen oder separat

Wer Umzug und Lagerung beim selben Unternehmen bucht, spart einen Transport und hat einen Ansprechpartner für Einlagerung und spätere Auslieferung. Ein separates Lager kann günstiger sein, bedeutet aber zwei Verträge und doppelte Schnittstellen. Entscheidend ist weniger der Preis pro Monat als die Gesamtkosten einschließlich Transporten und die Frage, wer im Schadensfall zuständig ist.

Ein Beispiel: Renovierung mit Zwischenlager

Eine Familie lässt ihr Haus über den Sommer sanieren und zieht so lange in eine kleine Ferienwohnung. Weil die Arbeiten länger dauern als ein paar Wochen, lohnt sich ein Lagervertrag statt einer Garage bei Bekannten. Das Umzugsunternehmen lagert Möbel und Kartons in Containern ein, eine Kiste mit Winterkleidung wird so gestellt, dass sie zwischendurch geholt werden kann. Als sich die Sanierung verzögert, verlängert die Familie den Vertrag rechtzeitig; die Auslieferung wird mit einem Monat Vorlauf abgestimmt. Die Inventarliste mit Fotos hilft bei der Auslieferung, einen Kratzer an einer Kommode als neu zu erkennen und zu melden.

Anfrage mit Zwischenlager

Über Offrano können Sie einen Umzug mit Einlagerung anfragen. Beschreiben Sie Volumen, geplante Lagerdauer und ob Sie zwischendurch Zugriff brauchen. Genau ein Umzugsunternehmen aus Ihrer Region kann die Anfrage übernehmen.

Häufige Fragen

Kann ich meine Möbel jederzeit zurückholen?

Ja, Sie können das Gut jederzeit herausverlangen. Bei unbefristeten Verträgen gilt für die Kündigung eine Frist von einem Monat.

Wer haftet, wenn im Lager etwas beschädigt wird?

Der Lagerhalter, es sei denn, der Schaden war auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden.

Ist Selfstorage dasselbe wie ein Lagervertrag?

Nicht unbedingt. Bei Selfstorage mieten Sie oft nur einen Raum und lagern selbst.

Was darf nicht eingelagert werden?

In der Regel Lebensmittel, Pflanzen, Brennbares, Tiere und Wertsachen. Die Bedingungen des Lagers nennen die Einzelheiten.

Brauche ich eine Versicherung für eingelagerte Möbel?

Bei wertvollen Stücken und längerer Lagerzeit ist sie sinnvoll. Fragen Sie, was die Haftung des Lagers abdeckt.

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