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Ratgeber Umzug und Entrümpelung

Ummelden nach dem Umzug: Frist, Wohnungsgeberbestätigung und Abmeldung

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Neben Kartons, Möbelwagen und Übergabeprotokoll steht nach jedem Umzug ein Behördengang an: die Anmeldung der neuen Wohnung. Das Bundesmeldegesetz setzt dafür eine Frist und verlangt eine Bestätigung des Wohnungsgebers. Dieser Artikel erklärt, was Sie wann erledigen müssen, was in der Bestätigung stehen muss, wann eine Abmeldung nötig ist und wie Sie typische Stolpersteine vermeiden. Das Umzugsunternehmen übernimmt diese Schritte nicht; sie bleiben Ihre Aufgabe.

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Die Frist für die Anmeldung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Die Frist beginnt mit dem Einzug, nicht mit dem Datum im Mietvertrag. Wer also schon vor dem eigentlichen Umzugstag Möbel in die neue Wohnung bringt und dort schläft, hat damit unter Umständen bereits bezogen.

Die Anmeldung erfolgt bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde, in vielen Städten beim Bürgeramt. Viele Kommunen bieten Termine online an, einige auch eine digitale Anmeldung mit Online-Ausweis. Weil Termine in großen Städten knapp sein können, lohnt es sich, schon vor dem Umzug einen zu reservieren.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Wann Sie sich abmelden müssen

Innerhalb Deutschlands meldet die neue Meldebehörde Sie bei der alten ab; eine eigene Abmeldung ist dann nicht nötig. Anders ist es, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, etwa bei einem Umzug ins Ausland. Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Die Wohnungsgeberbestätigung

Der Wohnungsgeber, in der Regel der Vermieter, muss bei der Anmeldung mitwirken. Er oder eine von ihm beauftragte Person bestätigt den Einzug schriftlich oder, soweit die Meldebehörde das anbietet, elektronisch gegenüber der Behörde, und zwar innerhalb der Anmeldefrist. Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer beauftragten Person ausgestellt werden.

Sie enthält Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen. Bei Eigentumswohnungen, die Sie selbst beziehen, sind Sie Wohnungsgeber und stellen die Bestätigung für sich selbst aus.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Wenn der Vermieter die Bestätigung nicht rechtzeitig ausstellt

Verweigert der Wohnungsgeber die Bestätigung oder bekommen Sie sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, müssen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen. Melden Sie sich also nicht einfach verspätet an, sondern informieren Sie die Behörde, sobald absehbar ist, dass die Bestätigung fehlt. Die Behörde klärt das dann mit dem Wohnungsgeber.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Was Sie zur Anmeldung mitbringen

  • Personalausweis oder Reisepass aller Personen, die sich anmelden
  • die Wohnungsgeberbestätigung
  • bei Kindern die Ausweise oder Geburtsurkunden, soweit verlangt
  • gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn jemand anderes für Sie anmeldet
  • bei ausländischen Staatsangehörigen die Unterlagen, die die Behörde nennt

Was nach der Anmeldung folgt

Mit der Anmeldung wird Ihre Anschrift im Ausweis geändert. Viele weitere Stellen erfahren die neue Adresse aber nicht automatisch. Denken Sie an Fahrzeugzulassung, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Rundfunkbeitrag, Strom- und Gaslieferanten, Telefon und Internet, Ärztinnen und Ärzte, Schulen und Vereine. Ein Nachsendeauftrag bei der Post überbrückt die ersten Wochen, ersetzt die Änderung aber nicht.

Minderjährige und betreute Personen

Für Personen unter 16 Jahren melden die Personen an oder ab, in deren Wohnung sie einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Ist für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt ihm die An- oder Abmeldung. Bei einem Umzug von Angehörigen, etwa in eine Pflegeeinrichtung, sollte früh geklärt sein, wer die Meldung übernimmt.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Typische Fehler

  • Den Termin beim Bürgeramt erst nach dem Umzug suchen und dann die Frist überschreiten.
  • Ohne Wohnungsgeberbestätigung zum Termin gehen.
  • Die Behörde nicht informieren, wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert.
  • Beim Umzug ins Ausland die Abmeldung vergessen.
  • Annehmen, das Umzugsunternehmen kümmere sich um die Meldung.

Zeitplan rund um den Umzugstag

Hilfreich ist ein einfacher Plan: Einige Wochen vorher Umzugsunternehmen und gegebenenfalls Halteverbotszone organisieren, Termin beim Bürgeramt reservieren und den Vermieter um die Wohnungsgeberbestätigung bitten. Am Umzugstag Übergabeprotokolle für alte und neue Wohnung machen. In den Tagen danach anmelden und die Adresse bei den wichtigsten Stellen ändern. Mit diesem Rhythmus bleibt die Frist kein Problem.

Zweitwohnung und Nebenwohnung

Wer mehrere Wohnungen nutzt, etwa eine Wohnung am Arbeitsort und das Familienhaus, meldet beide an. Eine davon ist die Hauptwohnung, die andere eine Nebenwohnung. Welche Hauptwohnung ist, richtet sich nach der vorwiegend genutzten Wohnung. Manche Städte erheben für Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer; ob das bei Ihnen gilt, erfahren Sie bei der Stadt.

Studierende und Wohngemeinschaften

Auch wer in eine Wohngemeinschaft zieht, meldet sich an. Die Wohnungsgeberbestätigung stellt dann der Hauptmieter aus, wenn er untervermietet, oder der Vermieter der Wohnung. Klären Sie das beim Einzug, damit die Bestätigung nicht an der Frage scheitert, wer eigentlich Wohnungsgeber ist.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Wenn Sie ein Umzugsunternehmen suchen

Über Offrano beschreiben Sie Ihren Umzug einmal, und genau ein Umzugsunternehmen aus Ihrer Region kann die Anfrage übernehmen. Die Anmeldung erledigen Sie selbst; das Unternehmen kümmert sich um Transport, Montage und auf Wunsch um die Halteverbotszone.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mich umzumelden?

Zwei Wochen nach dem Einzug.

Muss ich mich bei der alten Gemeinde abmelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Nur wer keine neue Wohnung im Inland bezieht, meldet sich ab.

Was steht in der Wohnungsgeberbestätigung?

Name und Anschrift des Wohnungsgebers, gegebenenfalls des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift und die Namen der meldepflichtigen Personen.

Was mache ich, wenn der Vermieter nicht bestätigt?

Teilen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mit.

Kann ich mich schon vor dem Umzug anmelden?

Die Anmeldung knüpft an den Einzug an. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Übernimmt das Umzugsunternehmen die Ummeldung?

Nein, die Meldung ist Ihre Aufgabe.

Fachbetrieb anfragen: Umzug

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