Begriff
Halteverbotszone: was der Begriff bedeutet
Ein vorübergehend beschilderter Bereich vor dem Haus, in dem während eines Umzugs niemand parken darf.
Für den Umzugstag lässt sich eine Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde beantragen. So kann der Umzugswagen direkt vor der Tür halten.
Antrag und Vorlauf
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder des Bezirks; Vorlauf, Gebühren und Unterlagen unterscheiden sich. In Berlin etwa wird die Genehmigung für ein Halteverbot bei Umzügen beim Bezirksamt beantragt, und die Schilder müssen rechtzeitig vorher aufgestellt werden.
Viele Umzugsfirmen übernehmen Antrag und Beschilderung gegen Aufpreis. Die Genehmigung sollte am Umzugstag griffbereit sein. Parkt trotz Beschilderung ein Fahrzeug in der Zone, kann die Polizei oder das Ordnungsamt verständigt werden.
Quelle: service.berlin.de