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Begriff

Halteverbotszone: was der Begriff bedeutet

Ein vorübergehend beschilderter Bereich vor dem Haus, in dem während einer Übersiedlung niemand parken darf.

Für den Übersiedlungstag kann eine kurzfristige Halteverbotszone beantragt werden. In Wien ist dafür die MA 46 zuständig.

Antrag in Wien

In Wien wird die kurzfristige Halteverbotszone bei der MA 46 beantragt, mindestens zehn Werktage vorher. Die Tafeln müssen rechtzeitig aufgestellt und die Aufstellung bestätigt werden. In anderen Städten ist der Magistrat oder die Gemeinde zuständig.

Viele Übersiedlungsfirmen übernehmen Antrag und Beschilderung. Die Genehmigung sollte am Übersiedlungstag griffbereit sein. Planen Sie genug Platz für den Lkw und einen Weg zur Haustür ein, der nicht über Radwege führt.

Quelle: wien.gv.at

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