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Begriff

Lagervertrag: was der Begriff bedeutet

Ein Vertrag, mit dem ein Lagerhalter verpflichtet wird, Güter gegen Entgelt aufzubewahren, etwa Möbel zwischen zwei Umzügen.

Wer Möbel einlagert, schließt einen Lagervertrag. Das Handelsgesetzbuch regelt Pflichten des Lagerhalters, seine Haftung und die Kündigung.

Worauf es ankommt

Der Lagerhalter ist verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren; der Einlagerer schuldet die vereinbarte Vergütung. Das Gesetz enthält Regeln zur Haftung für Verlust und Beschädigung und zu Kündigungsfristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Lassen Sie sich eine Liste der eingelagerten Stücke geben und klären Sie Versicherung und Zugang zum Lager. Fragen Sie auch nach Feuchtigkeit, Schädlingsschutz und Zugangsmöglichkeiten.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

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