Entrümpelung
Entrümpelung in Österreich: ein Angebot von genau einem Räumungsbetrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Eine Räumung kommt selten gelegen: nach einem Todesfall, vor dem Umzug ins Pflegeheim, bei einem Wohnungsverkauf oder wenn Keller und Dachboden jahrelang gefüllt wurden. Hier lesen Sie, wie ein Betrieb den Aufwand einschätzt, welche Angaben er für einen Kostenvoranschlag braucht, welche abfallrechtlichen Regeln in Österreich gelten und wie Sie bei Wertanrechnung und Verlassenschaft vorgehen. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was geräumt werden kann
- Wohnungsräumung: einzelne Zimmer oder die ganze Wohnung vor Renovierung, Verkauf oder Übergabe.
- Haushaltsauflösung: der gesamte Hausrat, oft nach einem Todesfall, meist mit Wertanrechnung.
- Keller und Dachboden: schwer zugänglich, mit engen Stiegen und viel Kleinzeug.
- Geschäftslokale, Büros, Ordinationen und Lager samt Einrichtung und Akten.
- Sperrmüllabholung einzelner großer Stücke wie Kasten, Sofa oder Kühlschrank.
Welche Angaben der Betrieb braucht
- was geräumt werden soll: Wohnung, Haus, Keller oder Dachboden, Geschäftsräume
- die Fläche ungefähr und wie voll es ist: wenig, normal eingerichtet oder sehr voll
- das Stockwerk und ob es einen Lift gibt
- ob eine besenreine Übergabe gewünscht ist
- Ihr Wunschtermin und, falls vorhanden, ein Budgetrahmen
- Besonderheiten: schwere Möbel, Einbauküche, Tierhaltung, starke Verschmutzung, Parkmöglichkeit vor dem Haus
Abfallrecht in Österreich: wer sammeln darf
Wer Abfälle sammelt oder behandelt, braucht in Österreich eine Erlaubnis nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Schon das Anbieten gegenüber einem größeren Personenkreis gilt als Ausübung. Ausgenommen sind unter anderem Transporteure, die Abfälle im Auftrag des Abfallbesitzers nur befördern. Fragen Sie deshalb, ob der Betrieb selbst über eine Sammlererlaubnis verfügt oder die Abfälle an einen berechtigten Sammler oder Behandler übergibt.
Ein seriöser Betrieb trennt Elektroaltgeräte, Metall, Holz, Papier, Textilien und Restmüll. Problemstoffe wie Farben, Lacke, Chemikalien oder Altöl gehören zu den Problemstoffsammelstellen. Bei Verdacht auf Schadstoffe in Bauteilen, etwa in alten Speicheröfen oder Bodenbelägen, ist Eigenarbeit tabu; sprechen Sie das offen an. Informationen zu Sperrmüll und Altstoffsammelzentren gibt Ihre Gemeinde.
Quelle: usp.gv.at · oesterreich.gv.at
Kostenvoranschlag, Wertanrechnung und Verlassenschaft
Gegenüber Konsumenten ist ein Kostenvoranschlag in Österreich verbindlich, solange der Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Lassen Sie sich außerdem vorab sagen, ob Besichtigung und Kostenvoranschlag etwas kosten.
Verwertbare Stücke können mit dem Preis verrechnet werden. Lassen Sie sich die angerechneten Gegenstände schriftlich auflisten. Sichern Sie vorher Dokumente, Fotos, Schmuck, Schlüssel und Erinnerungsstücke.
Nach einem Todesfall läuft in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren, in dem ein Notar als Gerichtskommissär tätig wird. Klären Sie mit ihm, bevor geräumt wird, wer über den Hausrat verfügen darf.
Quelle: wko.at · oesterreich.gv.at
Worauf Sie im Angebot achten sollten
- Pauschalpreis auf Basis von Besichtigung oder Fotos aller Räume
- Entsorgung, Demontage und besenreine Übergabe inklusive?
- Wertanrechnung mit Liste der Gegenstände
- Haftung für Schäden an Stiegenhaus, Türen und Lift
- Wohin entsorgt wird und mit welcher Erlaubnis
So läuft es über Offrano
Sie beschreiben die Räume und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Adresse. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie bleibt sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten bekommt, erhalten Sie per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
Wir prüfen, ob es das Unternehmen gibt, nicht seine Erlaubnisse oder die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.
Leistungen
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Häufige Fragen
Braucht ein Entrümpler eine Erlaubnis?
Wer Abfälle sammelt oder behandelt, braucht eine Erlaubnis nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Reine Transporteure im Auftrag sind ausgenommen. Fragen Sie nach, wie der Betrieb das regelt.
Quelle: usp.gv.at
Was heißt besenrein?
Die Räume sind leer und grob gekehrt. Eine Reinigung ist damit nicht gemeint und sollte gesondert vereinbart werden.
Darf ich nach einem Todesfall sofort räumen lassen?
Klären Sie vorher mit dem Notar als Gerichtskommissär, wer über den Nachlass verfügen darf. Wertvolles und Dokumente sollten bis dahin gesichert bleiben.
Wie senke ich die Kosten einer Räumung?
Mit einer Wertanrechnung für verwertbare Stücke und indem Sie gut erhaltene Dinge vorher verkaufen, verschenken oder spenden.
Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nicht zwingend. Vereinbaren Sie eine Schlüsselübergabe und eine gemeinsame Abnahme am Ende.
Kann die Räumung mit der Übersiedlung verbunden werden?
Ja, viele Betriebe bieten beides an oder arbeiten mit Umzugsfirmen zusammen. Legen Sie fest, was mitkommt, was verkauft oder gespendet wird und was entsorgt werden soll, und markieren Sie das in den Räumen. So wird am Umzugstag nichts Falsches mitgenommen oder weggeworfen.
Was kostet die Anfrage über Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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