Entrümpelung
Gewerbeentrümpelung: Büro, Lager oder Laden räumen – in Österreich
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
✓ Bestätigen
Fast geschafft: Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Bei einem Umzug, einer Geschäftsaufgabe oder vor der Rückgabe gemieteter Flächen müssen Büros, Lager und Werkstätten geräumt werden, oft in einem engen Zeitfenster. Dazu kommen Akten mit Personendaten, Datenträger und gewerbliche Abfälle. Diese Seite zeigt, was dabei zählt und was ins Angebot gehört.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was bei Gewerbeflächen anders ist
- Akten und Datenträger mit Personendaten müssen sicher vernichtet werden, mit Nachweis
- gewerbliche Abfälle brauchen oft Entsorgungsnachweise
- Maschinen, Regale und Einbauten müssen fachgerecht demontiert werden
- Zeitfenster außerhalb der Geschäftszeiten oder vor einem festen Rückgabetermin
- Rückgabe an den Vermieter im vertraglich vereinbarten Zustand
Akten und Datenträger
Wer Personendaten verarbeitet hat, bleibt auch bei der Räumung verantwortlich. Lassen Sie Akten und Datenträger getrennt erfassen und von einem darauf spezialisierten Dienstleister vernichten, mit Protokoll. Klären Sie im Vertrag, wer den Zugriff auf die Unterlagen bis zur Vernichtung hat.
Anfrage stellenWas der Betrieb für das Angebot braucht
- Art und Größe der Flächen, Grundrisse oder Fotos
- Menge an Möbeln, Regalen, Maschinen und Akten
- ob Datenträger und Akten mit Nachweis vernichtet werden sollen
- Zugang, Lastenaufzug, Rampe und Parkmöglichkeit
- Rückgabetermin und Übergabezustand laut Mietvertrag
Typische Fehler
- Akten mit Personendaten im Container: ein Datenschutzproblem für das Unternehmen.
- Rückgabezustand laut Mietvertrag nicht geprüft: Nacharbeiten nach dem Termin.
- Maschinen mit Betriebsstoffen nicht entleert: gesonderte Entsorgung wird teuer.
- Kein fester Ansprechpartner vor Ort: Der Betrieb nimmt falsche Dinge mit.
Abfallrecht und Kostenvoranschlag in Österreich
Wer Abfälle sammelt oder behandelt, braucht in Österreich eine Erlaubnis nach dem Abfallwirtschaftsgesetz; reine Transporteure im Auftrag des Abfallbesitzers sind ausgenommen. Fragen Sie deshalb, ob der Betrieb selbst eine Sammlererlaubnis hat oder an einen berechtigten Sammler übergibt.
Gegenüber Konsumenten ist ein Kostenvoranschlag in Österreich verbindlich, sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Klären Sie außerdem vorher, ob Besichtigung und Kostenvoranschlag etwas kosten.
Ihre Anfrage über Offrano
Offrano gibt Ihre Anfrage an einen einzigen Entrümpelungsbetrieb weiter. Er zahlt für die Anfrage, Sie nicht. Wer sich meldet, erfahren Sie vorher per E-Mail; eine Zusage, dass jemand übernimmt, gibt es nicht.
Verwandte Branchen
Ratgeber zu Entrümpelung
- Entrümpelung in Österreich: warum die Abfallsammler-Erlaubnis zähltWer Abfälle sammelt, braucht in Österreich eine Erlaubnis nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Was das für die Wahl eines Entrümplers bedeutet.Weiterlesen
- Mistplatz in Wien: Sperrmüll selbst entsorgen oder entsorgen lassenWas die Wiener Mistplätze annehmen, welche Regeln für Mengen und Fahrzeuge gelten und wann bei einer Räumung ein Entrümpelungsbetrieb die bessere Wahl ist.Weiterlesen
Häufige Fragen
Kann die Räumung am Wochenende stattfinden?
Viele Betriebe bieten das an, oft mit Zuschlag. Nennen Sie das gewünschte Zeitfenster in der Anfrage.
Bekomme ich Entsorgungsnachweise?
Fragen Sie danach und lassen Sie es ins Angebot schreiben, besonders bei gewerblichen Abfällen.
Werden Büromöbel angerechnet?
Gut erhaltene Markenmöbel oft ja. Das hängt vom Zustand und vom Markt ab.
Ist der Kostenvoranschlag verbindlich?
Gegenüber Konsumenten grundsätzlich ja, außer der Betrieb erklärt ihn ausdrücklich für unverbindlich. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
Quelle: wko.at
Kostet mich die Anfrage etwas?
Nein. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano; ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
Anfrage stellen