Entrümpelung
Haushaltsauflösung: mit Sorgfalt und klarem Auftrag – in Österreich
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Eine Haushaltsauflösung hat meist einen persönlichen Anlass: ein Todesfall, der Umzug ins Pflegeheim, eine Trennung. Neben der Arbeit geht es um Erinnerungen, Wertgegenstände und die Frage, wer überhaupt entscheiden darf. Diese Seite zeigt, wie die Auflösung abläuft und was ein Betrieb wissen muss.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Wer den Auftrag geben darf
Nach einem Todesfall gehört der Hausrat zum Nachlass. Beauftragen sollten deshalb die Erben oder eine von ihnen bevollmächtigte Person; gibt es mehrere Erben, sollten alle einverstanden sein. Klären Sie das, bevor ein Betrieb Dinge verwertet. Bei einem Umzug ins Heim entscheidet die betroffene Person selbst oder ihre rechtliche Vertretung.
Der Ablauf
- Sichten mit Angehörigen: was bleibt, was verteilt, was verkauft wird
- Besichtigung durch den Betrieb, Angebot mit Wertanrechnung
- Räumung, Trennung und Entsorgung
- besenreine Übergabe an Vermieter oder Käufer
- Liste der verwerteten Gegenstände für die Erben
Was der Betrieb für das Angebot braucht
- Wohnungs- oder Hausgröße, Nebenräume und Garage
- wer beauftragt und ob alle Beteiligten einverstanden sind
- Stücke, die bleiben oder separat verkauft werden sollen
- Termin für die Übergabe an Vermieter oder Käufer
- Zugang, Stockwerk und Parkmöglichkeit
Worauf Sie achten sollten
- Wertgegenstände vorher sichten lassen, im Zweifel von einem Sachverständigen
- Papiere, Verträge und Fotos selbst sichern
- Wertanrechnung schriftlich und mit Liste
- keine Vorauszahlung in bar ohne Beleg
Typische Fehler
- Ohne Einverständnis aller Erben beauftragt: Streit um verwertete Stücke.
- Wertvolles nicht vorher gesichtet: Es wird unter Wert angerechnet.
- Übergabetermin mit dem Vermieter zu knapp geplant.
Abfallrecht und Kostenvoranschlag in Österreich
Wer Abfälle sammelt oder behandelt, braucht in Österreich eine Erlaubnis nach dem Abfallwirtschaftsgesetz; reine Transporteure im Auftrag des Abfallbesitzers sind ausgenommen. Fragen Sie deshalb, ob der Betrieb selbst eine Sammlererlaubnis hat oder an einen berechtigten Sammler übergibt.
Gegenüber Konsumenten ist ein Kostenvoranschlag in Österreich verbindlich, sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Klären Sie außerdem vorher, ob Besichtigung und Kostenvoranschlag etwas kosten.
Ihre Anfrage über Offrano
Sie beschreiben das Vorhaben einmal, ein Entrümpelungsbetrieb übernimmt es exklusiv und bezahlt Offrano dafür. Seine Kontaktdaten kommen vorab per E-Mail zu Ihnen.
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Häufige Fragen
Kann der Betrieb Wertgegenstände schätzen?
Viele bewerten Möbel und Hausrat für die Anrechnung. Bei Kunst, Schmuck oder Sammlungen ist ein unabhängiger Sachverständiger sinnvoll.
Wie gehe ich mit persönlichen Dokumenten um?
Sichern Sie sie vor der Räumung selbst. Ein seriöser Betrieb legt gefundene Papiere beiseite und übergibt sie Ihnen.
Wer bekommt die Liste der verwerteten Stücke?
Die Person, die beauftragt hat. Bei Erbengemeinschaften ist es sinnvoll, sie allen zugänglich zu machen.
Ist der Kostenvoranschlag verbindlich?
Gegenüber Konsumenten grundsätzlich ja, außer der Betrieb erklärt ihn ausdrücklich für unverbindlich. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
Quelle: wko.at
Kostet mich die Anfrage etwas?
Nein. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano; ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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