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Entrümpelung

Haushaltsauflösung: mit Sorgfalt und klarem Auftrag – in der Schweiz

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Entrümpelung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Was soll entrümpelt werden? (Pflichtfeld)
m²
Wie voll sind die Räume? (Pflichtfeld)
Etagen
Gibt es einen Aufzug? (Pflichtfeld)
Besenreine Übergabe gewünscht? (Pflichtfeld)
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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine Haushaltsauflösung hat meist einen persönlichen Anlass: ein Todesfall, der Umzug ins Pflegeheim, eine Trennung. Neben der Arbeit geht es um Erinnerungen, Wertgegenstände und die Frage, wer überhaupt entscheiden darf. Diese Seite zeigt, wie die Auflösung abläuft und was ein Betrieb wissen muss.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Wer den Auftrag geben darf

Nach einem Todesfall gehört der Hausrat zum Nachlass. Beauftragen sollten deshalb die Erben oder eine von ihnen bevollmächtigte Person; gibt es mehrere Erben, sollten alle einverstanden sein. Klären Sie das, bevor ein Betrieb Dinge verwertet. Bei einem Umzug ins Heim entscheidet die betroffene Person selbst oder ihre rechtliche Vertretung.

Der Ablauf

  • Sichten mit Angehörigen: was bleibt, was verteilt, was verkauft wird
  • Besichtigung durch den Betrieb, Offerte mit Wertanrechnung
  • Räumung, Trennung und Entsorgung
  • besenreine Übergabe an Vermieter oder Käufer
  • Liste der verwerteten Gegenstände für die Erben
Anfrage stellen

Was der Betrieb für die Offerte braucht

  • Wohnungs- oder Hausgrösse, Nebenräume und Garage
  • wer beauftragt und ob alle Beteiligten einverstanden sind
  • Stücke, die bleiben oder separat verkauft werden sollen
  • Termin für die Übergabe an Vermieter oder Käufer
  • Zugang, Stockwerk und Parkmöglichkeit

Worauf Sie achten sollten

  • Wertgegenstände vorher sichten lassen, im Zweifel von einem Sachverständigen
  • Papiere, Verträge und Fotos selbst sichern
  • Wertanrechnung schriftlich und mit Liste
  • keine Vorauszahlung in bar ohne Beleg

Typische Fehler

  • Ohne Einverständnis aller Erben beauftragt: Streit um verwertete Stücke.
  • Wertvolles nicht vorher gesichtet: Es wird unter Wert angerechnet.
  • Übergabetermin mit dem Vermieter zu knapp geplant.

Entsorgung nach Schweizer Regeln

Elektrische und elektronische Geräte gehören laut Bundesamt für Umwelt weder in den Kehrichtsack noch in die Sperrgutsammlung; Handel, Hersteller und Importeure nehmen Geräte ihres Sortiments gratis zurück. Sonderabfälle wie Farben, Lösungsmittel oder Batterien gehören an die dafür vorgesehenen Sammelstellen. Wie Sperrgut und Kehricht abgerechnet werden, regelt Ihre Gemeinde; eine Räumungsfirma sollte offenlegen, wohin sie was bringt.

Quelle: bafu.admin.ch

Ihre Anfrage über Offrano

Offrano gibt Ihre Anfrage an einen einzigen Entrümpelungsbetrieb weiter. Er zahlt für die Anfrage, Sie nicht. Wer sich meldet, erfahren Sie vorher per E-Mail; eine Zusage, dass jemand übernimmt, gibt es nicht.

Leistungen

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Häufige Fragen

Kann der Betrieb Wertgegenstände schätzen?

Viele bewerten Möbel und Hausrat für die Anrechnung. Bei Kunst, Schmuck oder Sammlungen ist ein unabhängiger Sachverständiger sinnvoll.

Wie gehe ich mit persönlichen Dokumenten um?

Sichern Sie sie vor der Räumung selbst. Ein seriöser Betrieb legt gefundene Papiere beiseite und übergibt sie Ihnen.

Wer bekommt die Liste der verwerteten Stücke?

Die Person, die beauftragt hat. Bei Erbengemeinschaften ist es sinnvoll, sie allen zugänglich zu machen.

Kostet mich die Anfrage etwas?

Nein. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano; ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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