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Entrümpelung

Gewerbeentrümpelung: Büro, Lager oder Laden räumen – in der Schweiz

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Entrümpelung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Was soll entrümpelt werden? (Pflichtfeld)
m²
Wie voll sind die Räume? (Pflichtfeld)
Etagen
Gibt es einen Aufzug? (Pflichtfeld)
Besenreine Übergabe gewünscht? (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Bei einem Umzug, einer Geschäftsaufgabe oder vor der Rückgabe gemieteter Flächen müssen Büros, Lager und Werkstätten geräumt werden, oft in einem engen Zeitfenster. Dazu kommen Akten mit Personendaten, Datenträger und gewerbliche Abfälle. Diese Seite zeigt, was dabei zählt und was in die Offerte gehört.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Was bei Gewerbeflächen anders ist

  • Akten und Datenträger mit Personendaten müssen sicher vernichtet werden, mit Nachweis
  • gewerbliche Abfälle brauchen oft Entsorgungsnachweise
  • Maschinen, Regale und Einbauten müssen fachgerecht demontiert werden
  • Zeitfenster ausserhalb der Geschäftszeiten oder vor einem festen Rückgabetermin
  • Rückgabe an den Vermieter im vertraglich vereinbarten Zustand

Akten und Datenträger

Wer Personendaten verarbeitet hat, bleibt auch bei der Räumung verantwortlich. Lassen Sie Akten und Datenträger getrennt erfassen und von einem darauf spezialisierten Dienstleister vernichten, mit Protokoll. Klären Sie im Vertrag, wer den Zugriff auf die Unterlagen bis zur Vernichtung hat.

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Was der Betrieb für die Offerte braucht

  • Art und Grösse der Flächen, Grundrisse oder Fotos
  • Menge an Möbeln, Regalen, Maschinen und Akten
  • ob Datenträger und Akten mit Nachweis vernichtet werden sollen
  • Zugang, Lastenaufzug, Rampe und Parkmöglichkeit
  • Rückgabetermin und Übergabezustand laut Mietvertrag

Typische Fehler

  • Akten mit Personendaten im Container: ein Datenschutzproblem für das Unternehmen.
  • Rückgabezustand laut Mietvertrag nicht geprüft: Nacharbeiten nach dem Termin.
  • Maschinen mit Betriebsstoffen nicht entleert: gesonderte Entsorgung wird teuer.
  • Kein fester Ansprechpartner vor Ort: Der Betrieb nimmt falsche Dinge mit.

Entsorgung nach Schweizer Regeln

Elektrische und elektronische Geräte gehören laut Bundesamt für Umwelt weder in den Kehrichtsack noch in die Sperrgutsammlung; Handel, Hersteller und Importeure nehmen Geräte ihres Sortiments gratis zurück. Sonderabfälle wie Farben, Lösungsmittel oder Batterien gehören an die dafür vorgesehenen Sammelstellen. Wie Sperrgut und Kehricht abgerechnet werden, regelt Ihre Gemeinde; eine Räumungsfirma sollte offenlegen, wohin sie was bringt.

Quelle: bafu.admin.ch

Ihre Anfrage über Offrano

Die Anfrage ist kostenlos und geht exklusiv an einen Entrümpelungsbetrieb. Bevor er Ihre Daten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und Telefonnummer. Übernimmt innerhalb von 21 Tagen niemand, nehmen wir die Anfrage heraus.

Leistungen

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Häufige Fragen

Kann die Räumung am Wochenende stattfinden?

Viele Betriebe bieten das an, oft mit Zuschlag. Nennen Sie das gewünschte Zeitfenster in der Anfrage.

Bekomme ich Entsorgungsnachweise?

Fragen Sie danach und lassen Sie es in die Offerte schreiben, besonders bei gewerblichen Abfällen.

Werden Büromöbel angerechnet?

Gut erhaltene Markenmöbel oft ja. Das hängt vom Zustand und vom Markt ab.

Kostet mich die Anfrage etwas?

Nein. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano; ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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