Zum Inhalt springen
Offrano
Land und Sprache wählen:

Ratgeber Zügeln und Räumung in der Schweiz

Alte Elektrogeräte bei Umzug und Räumung richtig zurückgeben

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Bei einem Umzug oder einer Wohnungsräumung kommen viele alte Geräte zum Vorschein: Kühlschrank, Fernseher, Staubsauger, Kabel, Lampen. In der Schweiz gehören sie nicht in den Kehricht, sondern zurück in den Handel oder an eine Sammelstelle. Dieser Artikel erklärt die Rückgabe- und Rücknahmepflichten nach der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte, kurz VREG, und worauf Sie bei einer Räumungsfirma achten sollten.

Ihre Anfrage: Entrümpelung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Was soll entrümpelt werden? (Pflichtfeld)
m²
Wie voll sind die Räume? (Pflichtfeld)
Etagen
Gibt es einen Aufzug? (Pflichtfeld)
Besenreine Übergabe gewünscht? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)

Noch mindestens 20 Zeichen

Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Warum Elektrogeräte getrennt gesammelt werden

Elektrische und elektronische Geräte bestehen zu einem grossen Teil aus Metallen, Kunststoffen und Glas. Ihre stoffliche Verwertung schliesst Kreisläufe, und die fachgerechte Entsorgung verhindert, dass Schwermetalle und andere Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Elektrogeräte gehören deshalb nicht in den Kehrichtsack; die getrennte Sammlung bringt mehr Wertstoffe als die Rückgewinnung aus der Schlacke.

Quelle: bafu.admin.ch

Rückgabepflicht für alle

Wer sich eines Gerätes oder eines Bestandteils entledigen will, muss es einem Händler, einem Hersteller oder einem Entsorgungsunternehmen zurückgeben. Zulässig ist auch die Rückgabe an öffentliche Sammelstellen, die diese Dienstleistung anbieten. Die Pflicht gilt für Private genauso wie für Betriebe.

Quelle: fedlex.admin.ch

Kostenlose Rücknahme im Handel

Hersteller müssen Geräte der von ihnen hergestellten oder eingeführten Marken kostenlos zurücknehmen. Händler müssen Geräte der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen, und zwar auch dann, wenn Sie kein neues Gerät kaufen. Detailhändler nehmen solche Geräte in ihren Verkaufsstellen während der Öffnungszeiten zurück.

Quelle: fedlex.admin.ch · bafu.admin.ch

Was die vorgezogene Recyclinggebühr bedeutet

Beim Kauf eines neuen Gerätes zahlen Sie in der Regel bereits einen Beitrag für die spätere Entsorgung, der im Preis enthalten oder separat ausgewiesen ist. Er finanziert das Rücknahmesystem. Deshalb ist die Rückgabe im Handel für Sie kostenlos.

Grossgeräte beim Umzug

Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler sind schwer und oft eingebaut. Wer eine neue Maschine liefern lässt, kann die alte häufig vom Händler mitnehmen lassen. Fragen Sie beim Kauf nach, ob Ausbau und Abtransport enthalten sind. Kühlgeräte enthalten Kältemittel und müssen besonders sorgfältig transportiert werden, damit der Kältekreis nicht beschädigt wird.

Räumung mit einer Firma

Räumungsfirmen sammeln Elektrogeräte bei der Räumung getrennt und bringen sie in den Rücknahmekreislauf. Fragen Sie in der Offerte, wie die Firma Elektrogeräte, Sonderabfälle und Sperrgut trennt, und wohin sie gebracht werden. Seriöse Firmen legen offen, welche Entsorgungskosten anfallen und welche Geräte sie kostenlos zurückgeben können.

Was zu den Elektrogeräten zählt

  • Haushaltgeräte wie Kühlschrank, Kochherd, Waschmaschine, Staubsauger
  • Unterhaltungselektronik wie Fernseher und Lautsprecher
  • Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer, Drucker, Telefone
  • Leuchten und Leuchtmittel
  • Elektrowerkzeuge und elektrisches Spielzeug

Daten auf alten Geräten

Computer, Telefone, Drucker mit Speicher und smarte Geräte enthalten oft persönliche Daten. Löschen Sie diese vor der Rückgabe oder lassen Sie die Datenträger sicher vernichten. Bei Firmenräumungen gehört die Datenvernichtung in den Auftrag, mit schriftlicher Bestätigung.

Batterien und Akkus

Geräte mit eingebauten Akkus, etwa Laptops, Werkzeuge oder E-Bikes, brauchen besondere Vorsicht, weil beschädigte Akkus Brände auslösen können. Entnehmbare Batterien geben Sie getrennt an den Sammelstellen im Handel ab. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in normale Sammelbehälter; fragen Sie die Verkaufsstelle oder die Gemeinde.

Noch funktionierende Geräte

Nicht jedes alte Gerät ist Abfall. Funktionsfähige Geräte können verkauft, verschenkt oder an soziale Einrichtungen gegeben werden. Das verlängert die Nutzungsdauer und spart Entsorgungsaufwand. Räumungsfirmen bieten teilweise an, verwertbare Gegenstände anzurechnen.

Typische Fehler

  • Kleingeräte in den Kehrichtsack geworfen.
  • Alte Geräte am Strassenrand abgestellt.
  • Daten auf Computern und Telefonen nicht gelöscht.
  • Beschädigte Akkus in normale Sammelbehälter gegeben.
  • Räumungsofferte ohne Angaben zur Entsorgung akzeptiert.

Ein Beispiel

Nach dem Tod ihrer Mutter räumen zwei Geschwister eine Wohnung in St. Gallen. Die Räumungsfirma trennt Elektrogeräte, Möbel und Sperrgut, gibt die Geräte an einen Recyclingbetrieb und legt eine Entsorgungsübersicht bei. Den alten Computer nehmen die Geschwister vorher mit, um persönliche Daten zu sichern und die Festplatte vernichten zu lassen.

Quelle: fedlex.admin.ch

Kennzeichnung auf dem Gerät

Hersteller müssen sicherstellen, dass auf ihren Geräten ein Symbol als Hinweis auf die getrennte Sammlung sichtbar und dauerhaft angebracht ist. Ist das Gerät dafür zu klein, darf das Symbol ausnahmsweise auf Verpackung und Gebrauchsanweisung stehen. Das durchgestrichene Symbol zeigt Ihnen also, dass das Gerät nicht in den Kehricht gehört.

Quelle: fedlex.admin.ch

Firmenräumung und Büroauflösung

Bei einer Büroauflösung fallen oft viele Geräte auf einmal an: Computer, Bildschirme, Drucker, Kaffeemaschinen, Kabel. Für Betriebe gilt die Rückgabepflicht genauso wie für Private. Eine Räumungsfirma organisiert Sammlung, Transport und Rückgabe und bestätigt die Datenvernichtung. Legen Sie im Auftrag fest, welche Geräte weiterverwendet, verkauft oder entsorgt werden sollen.

Quelle: fedlex.admin.ch

Sammelstellen der Gemeinde

Viele Gemeinden betreiben Sammelstellen oder Recyclinghöfe, die Elektrogeräte annehmen. Öffnungszeiten und angenommene Geräte unterscheiden sich; die Gemeinde informiert im Abfallkalender oder auf ihrer Website. Für grosse Mengen aus einer Räumung ist die Abgabe über eine Firma oder direkt bei einem Entsorgungsunternehmen meist praktischer.

Quelle: fedlex.admin.ch

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für eine Räumung oder einen Umzug an genau einen Betrieb aus Ihrer Region. Nennen Sie Umfang, Stockwerk und ob viele Elektrogeräte dabei sind; die Anfrage ist kostenlos.

Häufige Fragen

Muss ein Händler mein altes Gerät zurücknehmen, wenn ich nichts kaufe?

Ja, Händler müssen Geräte der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen.

Darf ich kleine Elektrogeräte in den Kehricht werfen?

Nein, sie müssen zurückgegeben werden.

Wo kann ich Elektrogeräte abgeben?

Bei Händlern, Herstellern, Entsorgungsunternehmen oder öffentlichen Sammelstellen.

Kostet die Rückgabe etwas?

Im Handel ist sie kostenlos; die Entsorgung ist über den Kaufpreis finanziert.

Übernimmt eine Räumungsfirma die Elektrogeräte?

In der Regel ja; lassen Sie sich in der Offerte zeigen, wie sie trennt und entsorgt.

Woran erkenne ich, dass ein Gerät getrennt gesammelt wird?

Am Symbol für die getrennte Sammlung, das Hersteller auf dem Gerät anbringen müssen.

Gilt die Rückgabepflicht auch für Firmen?

Ja, sie gilt für alle, die sich eines Gerätes entledigen wollen.

Fachbetrieb anfragen: Entrümpelung

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

Anfrage stellen

Beliebte Branchen

Neu im Ratgeber